
Generalinspekteur Carsten Breuer hat sich angesichts der Entwicklung bei Meldungen über sexualisiertes Fehlverhalten in der Bundeswehr an die Truppe gewandt. In einem am Montag verbreiteten internen Tagesbefehl fordert der ranghöchste Soldat der Bundeswehr einen konsequenten Umgang mit entsprechenden Vorfällen. Er sieht insbesondere Vorgesetzte, aber auch alle anderen Soldatinnen und Soldaten in der Verantwortung, Fehlverhalten nicht hinzunehmen oder zu ignorieren.
Anlass ist eine über mehrere Jahre gestiegene Zahl von Erstmeldungen über Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Bundesverteidigungsministerium verzeichnete für das gesamte Jahr 2025 insgesamt 430 solcher Erstmeldungen unter Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten als Beschuldigte oder Betroffene. Im Jahr 2024 waren es 395, im Jahr 2023 waren es 385.
Die Zahlen wurden nicht erst auf Anfrage bekannt, sondern im Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Dort sind die Werte als Erfassung des Verteidigungsministeriums ausgewiesen.
Damit erhöhte sich die Zahl von 2024 auf 2025 um 35 Meldungen oder rund 8,9 Prozent. Gegenüber 2023 lag sie 2025 um 45 Meldungen höher. Die Statistik beschreibt jedoch das sogenannte Hellfeld, also Vorgänge, die den zuständigen Stellen bekannt geworden sind. Sie sagt weder aus, wie viele Verstöße tatsächlich stattgefunden haben, noch wie viele Vorwürfe später bestätigt wurden.
Für das laufende Jahr 2026 war am Dienstag noch keine offizielle Gesamtzahl veröffentlicht. Nach Angaben aus Bundeswehrkreisen könnten die bisherigen Meldungen darauf hindeuten, dass der Vorjahreswert erneut überschritten wird. Eine belastbare Jahresbilanz lässt sich daraus Anfang September noch nicht ableiten.
Breuer macht in seinem Tagesbefehl deutlich, dass die Zahl der Meldungen aus seiner Sicht zu hoch ist. Sexualisiertes Fehlverhalten dürfe unabhängig davon, ob es von Vorgesetzten, Untergebenen oder Personen gleicher Dienststellung ausgehe, nicht akzeptiert werden. Der Appell richtet sich damit nicht allein an militärische Führungskräfte, sondern an die gesamte Truppe.
Die Bundeswehr verwendet den Begriff sexualisiertes Fehlverhalten für ein breites Spektrum. Dazu gehören nicht nur strafrechtlich relevante Handlungen. Die seit 2023 geltende zentrale Regelung erfasst unter anderem unerwünschte sexuelle Handlungen, sexuell bestimmte Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts und das unerwünschte Zeigen pornografischer Darstellungen. Je nach Sachverhalt können arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Die Entwicklung der Zahlen lässt sich nicht unmittelbar als Zunahme tatsächlich begangener Taten interpretieren. Steigende Meldezahlen können mehrere Ursachen haben. Neben einer Veränderung des tatsächlichen Geschehens kann auch eine höhere Sensibilität innerhalb der Truppe dazu führen, dass Vorgänge häufiger erkannt und gemeldet werden.
Der Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten verweist darauf, dass Vorgesetzte nach Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen insgesamt größere Handlungssicherheit beim Umgang mit solchen Vorgängen hätten. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass weiterhin nicht jeder Vorfall bekannt wird. Soldatinnen und Soldaten hätten sich teilweise erst nach längerer Zeit an Vorgesetzte oder Vertrauenspersonen gewandt. Auch seien nach Angaben militärischer Gleichstellungsbeauftragter in einzelnen Dienststellen meldepflichtige Vorgänge nicht weitergegeben worden.
Die amtlichen Zahlen bilden deshalb nur das bekannte Geschehen ab. Das Verteidigungsministerium hat das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr mit einer wissenschaftlichen Untersuchung des Dunkelfelds beauftragt. Die empirische Erhebung läuft seit dem 10. Februar 2026. Ergebnisse sollen nach Angaben des Zentrums Ende 2026 vorliegen.
Vor der Veröffentlichung lassen sich aus der Untersuchung keine belastbaren Aussagen über das tatsächliche Ausmaß sexualisierten Fehlverhaltens ableiten. Angaben zu möglichen Zwischenergebnissen oder Rücklaufquoten der Befragung sind bislang nicht Bestandteil eines veröffentlichten wissenschaftlichen Abschlussberichts.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte, sieht Handlungsbedarf. Er erklärte am Dienstag, sein Amt registriere eine steigende Zahl von Meldungen und Eingaben zu Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ministerium und militärische Kommandos müssten darauf konsequent reagieren.
Otte hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius nach eigenen Angaben bereits vor dem Sommer darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nicht bis zum Abschluss der Dunkelfelduntersuchung aufgeschoben werden sollten. Für ihn geht es dabei auch um die Grundsätze der Inneren Führung und um die praktische Durchsetzung bereits bestehender Regeln.
Die verschiedenen Statistiken müssen dabei voneinander unterschieden werden. Neben den 430 Erstmeldungen, die das Verteidigungsministerium für 2025 registrierte, gingen beim Wehrbeauftragten im selben Berichtsjahr 46 unmittelbare Eingaben zu diesem Themenbereich ein. 2024 waren es 48, 2023 waren es 49. Diese Eingaben sind eine eigene statistische Kategorie und nicht mit den Erstmeldungen des Ministeriums gleichzusetzen.
Für militärische Vorgesetzte ergeben sich schon aus den bestehenden Vorschriften konkrete Pflichten. Der Schutz möglicher Betroffener gehört nach den Regeln der Bundeswehr zur Fürsorge und damit zu den Führungsaufgaben. Hinweise müssen geprüft und erforderliche Schritte eingeleitet werden. Zugleich bleiben die Rechte beschuldigter Personen bis zur Klärung eines Sachverhalts gewahrt.
Eine Meldung ist deshalb nicht mit einem festgestellten Dienstvergehen gleichzusetzen. Auf eine Erstmeldung können Untersuchungen oder disziplinare Ermittlungen folgen. Erst deren Ergebnis entscheidet darüber, ob ein Vorwurf bestätigt werden kann und welche dienstrechtlichen Konsequenzen in Betracht kommen. Strafrechtlich relevante Sachverhalte können zusätzlich die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Eine rechtskräftige Entscheidung steht wiederum erst am Ende eines entsprechenden Gerichtsverfahrens.
Für die Truppe verbindet Breuer die bestehenden Verfahren mit einem grundsätzlichen Auftrag: Grenzüberschreitungen sollen nicht schweigend hingenommen werden. Die Bundeswehr betrachtet den Umgang mit sexualisiertem Fehlverhalten zugleich als Frage von Kameradschaft, Fürsorge und Führungskultur. Welche zusätzlichen Maßnahmen aus der laufenden Dunkelfeldstudie folgen, dürfte sich erst nach Vorlage und Auswertung der wissenschaftlichen Ergebnisse bestimmen lassen.
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