
An der Berliner Universitätsmedizin Charité ist der Tarifkonflikt mit den Ärztinnen und Ärzten vorerst beigelegt. Nach sechs Verhandlungsrunden haben sich der Marburger Bund und die Klinikleitung auf höhere Gehälter, bessere Zuschläge und zusätzliche ärztliche Stellen verständigt. Der am Donnerstag, 5. November 2026, bekannt gegebene Tarifabschluss an der Charité sieht eine lineare Gehaltssteigerung von insgesamt 5,4 Prozent vor. Unter Berücksichtigung der verbesserten Zeitzuschläge beziffert die Gewerkschaft das Gesamtvolumen auf 7,15 Prozent. Ein möglicher Ärztestreik ist damit zunächst abgewendet. Der separate Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Verdi über die Arbeitsbedingungen in der Pflege dauert dagegen an.
Die vereinbarte Entgelterhöhung erfolgt zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten. Rückwirkend zum 1. Juli 2026 sollen die Tabellenentgelte der Ärztinnen und Ärzte zunächst um 2,95 Prozent steigen. Eine weitere Erhöhung um 2,45 Prozent ist für den 1. Dezember 2027 vorgesehen. Zusammen ergibt sich nach Angaben des Marburger Bundes eine lineare Steigerung von 5,4 Prozent.
Darüber hinaus werden Zuschläge für besonders belastende Arbeitszeiten angehoben. Betroffen sind Nachtarbeit, Wochenenddienste und Überstunden. Unter Einbeziehung dieser Verbesserungen beziffert die Ärztegewerkschaft die finanzielle Wirkung des Abschlusses über die gesamte Laufzeit auf 7,15 Prozent. Wie stark einzelne Beschäftigte tatsächlich profitieren, hängt unter anderem davon ab, in welchem Umfang sie entsprechende Dienste leisten.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2028. Allerdings steht die Tarifeinigung noch bis zum 30. November 2026 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.
Ein wesentlicher Bestandteil der Einigung betrifft die personelle Ausstattung. Die Charité hat sich verpflichtet, im Jahr 2027 insgesamt 40 zusätzliche Stellen im ärztlichen Bereich aufzubauen.
Die Vereinbarung enthält dafür eine finanzielle Absicherung: Sollte der vereinbarte Personalaufbau nicht erreicht werden, erhöhen sich die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte zusätzlich linear um ein Prozent.
Damit ist die Personalentwicklung unmittelbar mit dem Tarifabschluss verknüpft. Die zusätzliche Entgelterhöhung ist allerdings keine bereits feststehende Gehaltsstufe, sondern an die Nichterfüllung der vereinbarten Stellenzahl gebunden.
Wie sich die neuen Stellen auf einzelne Fachbereiche oder Klinikstandorte verteilen sollen, wurde bei der Bekanntgabe zunächst nicht konkretisiert.
Neben den Gehältern standen die Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt der Verhandlungen. Die Tarifparteien verständigten sich auf eine Neuregelung des Zusatzurlaubs, mit der besondere berufliche Belastungen stärker berücksichtigt werden sollen.
Darüber hinaus sollen Ärztinnen und Ärzte künftig Arbeitszeitguthaben aufbauen können, um längere bezahlte Freistellungen zu ermöglichen. Der Marburger Bund nennt dafür beispielsweise eine berufliche Auszeit oder die Vorbereitung auf eine Facharztprüfung.
Die Vereinbarungen betreffen damit nicht nur die unmittelbare Vergütung, sondern auch die Organisation von Arbeitszeit und Erholung. Gerade Nacht- und Wochenenddienste waren während der Tarifrunde ein zentraler Streitpunkt.
Konkrete Angaben zur Zahl möglicher zusätzlicher Urlaubstage oder zu den Voraussetzungen längerer Freistellungen enthielt die veröffentlichte Zusammenfassung zunächst nicht.
Der Einigung waren mehrere Monate schwieriger Verhandlungen vorausgegangen. Bereits zum Auftakt am 8. Juli hatte der Marburger Bund eine lineare Gehaltssteigerung um acht Prozent sowie deutlich höhere Zuschläge gefordert.
Noch nach der fünften Verhandlungsrunde am 8. Oktober lagen die Positionen auseinander. Das damalige Angebot der Charité sah nach Darstellung der Ärztegewerkschaft Entgeltsteigerungen von insgesamt 3,7 Prozent bei einer Laufzeit von 28 Monaten vor. Auch bei den Zuschlägen und beim Zusatzurlaub bestand weiterhin Uneinigkeit.
Daraufhin begann der Marburger Bund Mitte Oktober eine Mitgliederbefragung zu möglichen Arbeitskampfmaßnahmen. Anfang November wurde unter den Beschäftigten über die Streikbereitschaft diskutiert.
Mit dem nun erzielten Kompromiss entfällt vorerst der unmittelbare Anlass für einen ärztlichen Arbeitskampf. Ein bereits verbindlich angekündigter Ärztestreik wurde jedoch nicht abgesagt, da ein entsprechender Streikaufruf vor der Einigung nicht vorlag.
Der neue Haustarifvertrag betrifft nach Angaben des Marburger Bundes rund 2.700 Ärztinnen und Ärzte an der Charité. Diese Zahl hatte die Gewerkschaft zum Auftakt der Tarifrunde im Juli genannt.
Die Berliner Universitätsmedizin gehört zu den größten Universitätskliniken Europas. Nach der Jahresbilanz 2025 beschäftigte der Charité-Konzern durchschnittlich 25.256 Menschen. Davon entfielen 5.882 Beschäftigte auf den wissenschaftlichen und ärztlichen Bereich sowie 7.098 auf die Pflege.
Die Zahl der wissenschaftlichen und ärztlichen Beschäftigten ist nicht mit der Zahl der unmittelbar vom neuen Ärztetarifvertrag erfassten Personen gleichzusetzen.
Die Charité betreibt vier Campusstandorte und verfügt über mehr als 3.200 Betten. Neben der stationären Krankenversorgung gehören Forschung und die Ausbildung medizinischer Fachkräfte zu ihren zentralen Aufgaben.
Während die ärztlichen Tarifverhandlungen zu einem Ergebnis geführt haben, besteht an der Charité weiterhin ein eigenständiger Konflikt über den Tarifvertrag Gesundheitsberufe.
Die Gewerkschaft Verdi verhandelt mit der Klinikleitung über Regelungen zur Personalbesetzung und zur Entlastung der Beschäftigten. Der bisherige Tarifvertrag war von der Charité gekündigt worden.
Nach mehreren Warnstreiks leitete Verdi am 26. Oktober eine Urabstimmung über einen möglichen unbefristeten Arbeitskampf ein. Die Abstimmung läuft bis zum 5. November. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Freitag, den 6. November 2026, vorgesehen.
Für einen entsprechenden Streikbeschluss müssen mindestens 75 Prozent der abstimmenden Gewerkschaftsmitglieder zustimmen. Ob diese Mehrheit erreicht wird, war am Donnerstag zunächst offen.
Im Mittelpunkt des Konflikts stehen unter anderem verbindliche Personalvorgaben, Entlastungsregelungen für stark beanspruchte Beschäftigte sowie Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen.
Die Gewerkschaft kritisiert geplante Veränderungen am bisherigen Entlastungstarifvertrag. Die Charité hält dagegen, dass zusätzliche Personalvorgaben erhebliche finanzielle Belastungen verursachen würden.
Der Konflikt zwischen Verdi und der Charité beschäftigte bereits die Arbeitsgerichte. Am 14. Oktober befasste sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit der Frage, wie viele Beschäftigte während eines Warnstreiks zur Sicherstellung notwendiger medizinischer Leistungen eingesetzt werden müssen.
Das Gericht bestätigte die zuvor festgelegten Notdienstregelungen weitgehend. In einzelnen Bereichen wurden Anpassungen vorgenommen. Die gerichtlichen Vorgaben gelten für entsprechende Fortsetzungen des Arbeitskampfes befristet bis zum 15. Januar 2027.
Bei vergangenen Warnstreiks waren Einschränkungen des regulären Klinikbetriebs und Verschiebungen planbarer Behandlungen ein Thema. Die medizinisch notwendige Versorgung sollte durch Notdienste gewährleistet bleiben.
Ob Verdi nach der Urabstimmung zu einem längeren Streik aufruft, hängt vom Abstimmungsergebnis und den weiteren Verhandlungen ab. Die Einigung mit dem Marburger Bund betrifft ausschließlich den eigenständigen ärztlichen Tarifbereich und beendet den Konflikt um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte nicht.
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