Corona-Soforthilfen: Bundesrechnungshof kritisiert schleppende Rückforderungen in Milliardenhöhe

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Sechs Jahre nach dem Beginn der Corona-Pandemie ist die Abrechnung staatlicher Soforthilfen weiterhin nicht abgeschlossen. Der Bundesrechnungshof wirft Bund und Ländern erhebliche Versäumnisse bei der Kontrolle der ausgezahlten Gelder vor. Nach Einschätzung der Prüfer könnten knapp 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zurückgefordert werden. Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den Politico am Dienstag, 27. Oktober 2026, berichtet.

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Milliardenhilfen aus dem Jahr 2020 weiterhin nicht vollständig abgerechnet

Im Frühjahr 2020 stellte der Bund nach den im aktuellen Rechnungshofbericht genannten Zahlen rund 13,9 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bereit. Etwa 1,74 Millionen Anträge wurden bewilligt. Die Unterstützung sollte verhindern, dass Betriebe durch die pandemiebedingten Einschränkungen in akute finanzielle Schwierigkeiten gerieten.

Die Auszahlung erfolgte über die Bundesländer. Sie waren auch für die Überprüfung zuständig, ob die Empfänger tatsächlich Anspruch auf die bewilligten Beträge hatten.

Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs ist die zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Bundesmittel bis heute nicht ausreichend nachgewiesen. Die Prüfer beanstanden insbesondere Verzögerungen bei der Bearbeitung möglicher Rückzahlungen.

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Rechnungshof sieht weitere 1,5 Milliarden Euro Rückzahlungspotenzial

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die ursprünglich bewilligte Höhe der Zuschüsse. Viele Unternehmen erhielten Geld für einen Zeitraum von drei Monaten. Die vorübergehenden Betriebsschließungen dauerten jedoch vielfach deutlich kürzer.

Dadurch konnte die tatsächliche finanzielle Belastung geringer ausfallen als bei der Antragstellung erwartet. Das Bundeswirtschaftsministerium ging dem aktuellen Bericht zufolge bereits seit 2022 davon aus, dass bei etwa 30 Prozent der gewährten Soforthilfen Überkompensationen vorgelegen hätten.

Der Bundesrechnungshof schätzt das zusätzliche Rückzahlungspotenzial auf knapp 1,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist allerdings nicht mit bereits rechtskräftig festgestellten Rückforderungen gleichzusetzen. Ob und in welcher Höhe Gelder zurückgezahlt werden müssen, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen, Verwaltungsentscheidungen und gegebenenfalls gerichtlichen Verfahren ab.

Bundesrechnungshof bemängelt Verzögerungen in mehreren Ländern

Besonders kritisch bewerten die Rechnungsprüfer den unterschiedlichen Fortschritt bei den Rückforderungsverfahren. Nach dem Bericht gibt es insbesondere in Berlin, Hessen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Hinweise darauf, dass Kontrollen und Rückforderungen verzögert oder zeitweise ausgesetzt wurden.

Dabei verweist der Bundesrechnungshof auch auf die Gleichbehandlung der Hilfeempfänger. Während zahlreiche Unternehmen bereits zu viel erhaltene Zuschüsse zurückgezahlt hätten, seien entsprechende Verfahren andernorts noch nicht abgeschlossen.

Allerdings laufen auch in den kritisierten Ländern Überprüfungen. Das Saarland begann nach Angaben seines Wirtschaftsministeriums im Januar 2026 mit einer flächendeckenden Kontrolle der Soforthilfen.

Wirtschaftsministerium hält Schätzung für zu hoch

Kritik richtet der Bundesrechnungshof auch an das Bundeswirtschaftsministerium. Nach Angaben aus dem aktuellen Prüfbericht lagen dem Ministerium bis Mitte Juni 2026 Schlussberichte aus elf Bundesländern vor. Bis Ende Juli waren davon lediglich vier ausgewertet.

Das Ministerium unter Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) räumte in seiner Stellungnahme ein, dass die lange Dauer der Abrechnung Anlass zur Kritik gebe. Es verwies allerdings darauf, dass die zuständigen Landesbehörden nach der Soforthilfe mit weiteren Corona-Unterstützungsprogrammen erheblich belastet gewesen seien. Die Überprüfung der ersten Hilfen sei dadurch zeitweise zurückgestellt worden.

Zugleich widerspricht das Ministerium der Berechnung des Bundesrechnungshofs. Das geschätzte Rückzahlungspotenzial von knapp 1,5 Milliarden Euro sei zu hoch angesetzt. Eine eigene konkrete Schätzung nannte das Ministerium dem Bericht zufolge nicht.

Rechnungshof empfiehlt Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern

Um die Abrechnung abzuschließen, empfiehlt der Bundesrechnungshof, mögliche Vergleiche zwischen dem Bund und den Ländern nach Paragraf 58 der Bundeshaushaltsordnung zu prüfen. Die geschätzten 1,5 Milliarden Euro könnten dabei als Grundlage für Verhandlungen dienen.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, es wolle prüfen, ob zusätzliche Vergleichsverhandlungen sinnvoll seien. Eine verbindliche Einigung über die noch offenen Beträge war damit zunächst nicht verbunden.

Für künftige staatliche Krisenprogramme fordert der Bundesrechnungshof strengere Voraussetzungen. Der Bund solle finanzielle Hilfen über die Länder nur dann gewähren, wenn eine zügige und umfassende Kontrolle der Mittelverwendung sichergestellt werden könne.

Rückforderungen von Corona-Soforthilfen bleiben Einzelfallentscheidungen

Für Unternehmen und Selbstständige bedeutet die Kritik des Bundesrechnungshofs nicht automatisch, dass sie mit einer neuen Rückzahlungsforderung rechnen müssen. Entscheidend sind die jeweiligen Förderbedingungen und der konkrete Bewilligungsbescheid.

Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich teilweise zwischen den Bundesländern. Auch Gerichte beschäftigen sich weiterhin mit der Frage, wann bereits ausgezahlte Hilfen zurückverlangt werden dürfen.

Bereits in einer Prüfungsmitteilung vom 10. Oktober 2023 hatte der Bundesrechnungshof bemängelt, dass bei der ursprünglichen Ausgestaltung des Soforthilfeprogramms kein verpflichtender nachträglicher Abgleich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorgesehen gewesen sei. Das damalige Wirtschaftsministerium begründete diese Entscheidung mit dem Ziel einer möglichst schnellen und unkomplizierten Unterstützung.

Die erneute Kritik zeigt, dass die finanzielle Abwicklung des ersten großen Corona-Hilfsprogramms auch mehr als sechs Jahre nach seinem Start eine offene Aufgabe für Bund und Länder bleibt.

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