
Ahlen. Mehr als zwei Monate nach einem versuchten Tankstellenraub in Ahlen hat die Polizei zwei Tatverdächtige ermittelt. Bei ihnen handelt es sich um zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren aus Ahlen. Das teilten die Staatsanwaltschaft Münster und die Polizei Warendorf am Dienstag, 27. Oktober 2026, gemeinsam mit. Vorausgegangen war eine öffentliche Fahndung, bei der zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen waren. Der Fall hatte bereits im August für Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem ein maskierter Täter eine Tankstellenangestellte mit einem Messer bedroht hatte.
Der versuchte Überfall ereignete sich am Sonntag, 16. August 2026, gegen 21.08 Uhr an einer Tankstelle an der Hammer Straße in Ahlen. Nach damaligen Angaben der Polizei betrat ein maskierter Täter den Verkaufsraum, während eine zweite Person vor dem Eingang wartete. Der Unbekannte bedrohte eine 21-jährige Mitarbeiterin mit einem Messer und forderte die Herausgabe von Bargeld.
Doch ein 22-jähriger Kunde griff ein. Der Ahlener nahm einen Wischmopp und schrie den bewaffneten Täter an. Daraufhin verließ dieser die Tankstelle ohne Beute. Gemeinsam mit seinem Begleiter flüchtete er in ein angrenzendes Wohngebiet. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung blieb zunächst erfolglos.
Anfang September weitete die Polizei Warendorf ihre Öffentlichkeitsfahndung aus. Am 3. September veröffentlichte sie Bilder des maskierten Verdächtigen und des bei der Tat verwendeten Messers. Wenige Tage später folgten weitere Videoaufnahmen, auf denen auch die Begleitperson zu erkennen war.
Die Veröffentlichungen sollten dabei helfen, die Identität der beiden gesuchten Personen zu klären. Nach Angaben der Ermittler gingen daraufhin zahlreiche Hinweise bei der Kriminalpolizei ein.
Am 27. Oktober meldeten Polizei und Staatsanwaltschaft schließlich einen Ermittlungserfolg. Die beiden gesuchten Personen konnten identifiziert werden. Es handelt sich um einen 14-Jährigen und einen 15-Jährigen aus Ahlen.
Ob die Jugendlichen bereits vernommen wurden oder weitere strafprozessuale Maßnahmen erfolgt sind, geht aus der aktuellen Mitteilung nicht hervor. Auch Angaben zu möglichen Konsequenzen machten die Behörden zunächst nicht. Für beide Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu