
Deutsche Glasfaser stoppt Ausbau in mehreren deutschen Kommunen. Besonders deutlich wird der Rückzug im Saarland, wo das Unternehmen geplante Projekte in acht Städten und Gemeinden nicht mehr umsetzen will. Auch aus Bayern und Sachsen-Anhalt sind Absagen bekannt, obwohl sich Kunden bereits für Glasfaseranschlüsse entschieden hatten. Als wesentlichen Grund nennt der Netzbetreiber gestiegene Kosten und eine veränderte Wirtschaftlichkeit seiner Ausbauvorhaben.
Ende September 2026 bestätigte Deutsche Glasfaser, dass geplante Ausbauprojekte in acht saarländischen Kommunen nicht umgesetzt werden. Betroffen sind Bexbach, Riegelsberg, Saarbrücken, Neunkirchen und Sulzbach sowie Teile von Schiffweiler, Ottweiler und Dillingen. Nach Angaben des Unternehmens ergab eine erneute Prüfung, dass sich die vorgesehenen Projekte wirtschaftlich nicht mehr rechnen.
Als Ursachen führte Deutsche Glasfaser gestiegene Baukosten, höhere Zinsen und weiterhin aufwendige bürokratische Verfahren an. Betroffene Kunden sollten im Oktober über die Entscheidungen informiert werden. Zugleich verwies das Unternehmen darauf, bereits mehr als 125.000 Haushalte im Saarland an das Glasfasernetz angeschlossen zu haben. Weitere rund 40.000 Anschlüsse befanden sich nach Unternehmensangaben im Bau.
Ähnliche Entscheidungen gibt es in Bayern. In Mindelheim hatte Deutsche Glasfaser 2025 zunächst genügend Interessenten für den geplanten Netzausbau gewonnen. Trotzdem wurde das Vorhaben nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegeben. Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen vom September 2026 erhielten betroffene Kunden Schreiben, wonach die ursprünglich kalkulierten Baukosten deutlich überschritten würden. Bereits abgeschlossene Verträge seien damit beendet.
Auch in Grafing bei München zog sich das Unternehmen zurück. Die Stadt bestätigte am 3. August 2026, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau wegen gestiegener Projektkosten nicht stattfinden werde. Vorverträge aus den Jahren 2023 und 2024 verlieren nach Angaben der Stadt ihre Gültigkeit. Für die betroffenen Kunden bestehen daraus keine weiteren Verpflichtungen gegenüber Deutsche Glasfaser.
Ein anderer Fall liegt in Gommern in Sachsen-Anhalt vor. Dort erklärte Deutsche Glasfaser bereits abgeschlossene Verträge in einem Gebiet für hinfällig, in dem der Wettbewerber MDDSL selbst Glasfaser verlegt. Einen parallelen Ausbau hält das Unternehmen wirtschaftlich nicht für sinnvoll. Die betroffenen Kunden wurden nach Angaben der Stadt schriftlich informiert. An den Ausbauplänen für andere Teile Gommern hält Deutsche Glasfaser dagegen fest.
Die Absagen fallen in eine Phase grundlegender Veränderungen beim Netzbetreiber. Im April 2026 verständigte sich Deutsche Glasfaser mit ihren Eigentümern EQT und OMERS sowie den Kreditgebern auf eine umfassende Neuordnung der Finanzierung. Dabei wurde zusätzliches Kapital von mehr als 1,2 Milliarden Euro vereinbart.
Anfang Juli bestätigte das Unternehmen den Abschluss der Refinanzierung. Gleichzeitig kündigte es an, seinen Schwerpunkt stärker auf den Betrieb bestehender Netze und die Aktivierung bereits erschlossener Haushalte zu verlagern. Damit rückt neben dem Bau neuer Leitungen die tatsächliche Nutzung vorhandener Glasfaserinfrastruktur stärker in den Mittelpunkt.
Für betroffene Haushalte hängt die rechtliche Situation davon ab, welche Erklärung sie von Deutsche Glasfaser erhalten haben. In Mindelheim, Grafing und den betroffenen Gebieten Gommerns wurden Vertragsbeziehungen nach den jeweiligen Mitteilungen beendet. Eine vergleichbare pauschale Regelung lässt sich daraus nicht für sämtliche anderen Ausbaugebiete ableiten.
Die Verbraucherzentralen empfehlen, zwischen einer bloßen Eingangsbestätigung und einer verbindlichen Auftragsbestätigung zu unterscheiden. Erst mit der Annahme des Auftrags kommt grundsätzlich ein Vertrag zustande. Solange der Anbieter den vereinbarten Internetanschluss nicht bereitstellt, fallen für die noch nicht erbrachte Leistung in der Regel keine monatlichen Gebühren an.
Kommt ein Anbieter seinen Ausbauverpflichtungen nicht nach, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Dafür ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu setzen. Zudem hat der Bundesgerichtshof im Januar 2026 klargestellt, dass die zulässige Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der späteren Freischaltung des Anschlusses.
Kunden sollten ihre Vertragsunterlagen und Absageschreiben aufbewahren, sich die Beendigung eines Vertrags schriftlich bestätigen lassen und ihren bisherigen Internetanschluss nicht voreilig kündigen. Andernfalls droht eine Versorgungslücke, wenn der angekündigte Glasfaseranschluss ausbleibt.
Mehrere betroffene Gemeinden prüfen inzwischen andere Wege. In Riegelsberg laufen nach Angaben der Gemeinde Gespräche mit alternativen Netzbetreibern. Saarbrücken verweist auf Ausbauvorhaben der Telekom und weiterer Unternehmen. Neunkirchen untersucht, ob bislang nicht erschlossene Stadtgebiete über die Gigabitförderung des Bundes versorgt werden können. Auch Grafing bereitet eine entsprechende Markterkundung vor.
Bundesweit entwickelt sich der Glasfaserausbau trotz einzelner Projektabsagen weiter. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die Zahl der aktiven Glasfaseranschlüsse in Deutschland von 5,3 Millionen Ende 2024 auf 6,4 Millionen Ende 2025. Ihr Anteil an sämtlichen aktiven Festnetz-Breitbandanschlüssen erreichte damit 16,5 Prozent.
Die Rückzüge von Deutsche Glasfaser verdeutlichen allerdings eine grundlegende Schwierigkeit des privatwirtschaftlichen Netzausbaus: Selbst wenn genügend Haushalte einen Anschluss bestellen, kann ein Projekt an seiner Wirtschaftlichkeit scheitern. Für die betroffenen Kommunen bedeutet das neue Planungen und möglicherweise zusätzliche Wartezeiten, bis Glasfaser tatsächlich bis in die Gebäude verlegt wird.
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