
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am Mittwoch, 28. Oktober 2026, den Abschlussbericht seiner Rentenkommission vorgestellt. Die Experten schlagen vor, langfristig das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben und eine verpflichtende, von Arbeitgebern finanzierte Betriebsrente einzuführen. Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen sie ab. Damit unterscheidet sich das Konzept in wesentlichen Punkten von den Empfehlungen der Rentenkommission der Bundesregierung.
Nach dem Konzept der DGB-Rentenkommission soll die gesetzliche Rente künftig wieder einen größeren Teil des Einkommens im Ruhestand sichern. Vorgesehen ist zunächst eine Anhebung des Rentenniveaus von derzeit 48 auf 50 Prozent. Langfristig sollen 53 Prozent erreicht werden. Einen verbindlichen Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung nennt das Konzept nicht.
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen einer standardisierten Rente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst und dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen. Dabei werden Sozialabgaben berücksichtigt, Steuern jedoch nicht. Es bedeutet deshalb nicht, dass jeder Rentner 53 Prozent seines letzten Gehalts erhält.
Nach geltendem Recht ist das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert. Der DGB fordert somit eine deutliche Ausweitung der gesetzlichen Rentenleistungen.
Ein weiterer Bestandteil des Reformkonzepts ist eine betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, entsprechende Versorgungsangebote auf tariflicher Grundlage bereitzustellen und zu finanzieren.
Vorgesehen ist ein jährlicher Arbeitgeberbeitrag von mindestens zwei Prozent des Bruttolohns. Gleichzeitig soll eine Untergrenze gelten, die im Jahr 2026 einem Betrag von 988,75 Euro jährlich entspricht. Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen einschlägige tarifliche Regelungen anwenden müssen.
Die Betriebsrenten sollen lebenslange Leistungen gewährleisten und neben der Altersversorgung auch Erwerbsminderung und Hinterbliebene berücksichtigen.
Zusammen mit der gesetzlichen Rente strebt die Kommission ein Alterseinkommen von 70 bis 90 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens an. Dabei handelt es sich um das angestrebte Gesamtversorgungsniveau, nicht um die Höhe der gesetzlichen Rente allein.
Besonders deutlich unterscheidet sich das Gewerkschaftskonzept bei der Altersgrenze von den Vorschlägen der Regierungskommission. Der DGB will an der Regelaltersgrenze von 67 Jahren festhalten.
Auch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll erhalten bleiben. Sie ermöglicht nach 45 Versicherungsjahren einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die entsprechende Altersgrenze bei 65 Jahren.
Daneben fordert die Kommission bessere Übergänge für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Dazu gehören ein erweiterter Zugang zu besonderen Altersrenten sowie neue Möglichkeiten für einen abschlagsfreien Teilrentenbezug bei gesundheitlich bedingter Teilzeitarbeit.
Nach Auffassung der DGB-Kommission würde eine höhere Altersgrenze besonders diejenigen belasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können.
Für die Finanzierung schlägt die Kommission eine Kombination aus moderat steigenden Rentenbeiträgen, höheren Bundesmitteln und einer breiteren Beitragsbasis vor.
Ein dauerhafter Demografiezuschuss des Bundes soll zusätzliche Ausgaben abfedern. Finanziert werden soll er insbesondere durch eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen, großer Vermögen und von Kapitaleinkünften.
Der Endbericht enthält dazu eine Modellrechnung: Ein zusätzlicher Bundeszuschuss von jährlich 20 Milliarden Euro könnte demnach den Rentenbeitragssatz um ungefähr einen Prozentpunkt senken oder das Rentenniveau um etwa zwei Prozentpunkte erhöhen. Die Berechnung beschreibt alternative Verwendungsmöglichkeiten der Mittel.
Außerdem sollen neue Selbstständige, die bislang keiner verpflichtenden Altersabsicherung unterliegen, in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Auch Bundestagsabgeordnete und Mitglieder der Landesparlamente sollen künftig einzahlen.
Perspektivisch strebt die Kommission eine Rentenversicherung an, die weitere Erwerbstätigengruppen einbezieht.
Das Konzept enthält zusätzliche Vorschläge zur Vermeidung von Altersarmut. So soll der Grundrentenzuschlag vereinfacht und künftig ohne Einkommensanrechnung gewährt werden.
Auch bei der Anerkennung von Kindererziehung und Pflege fordert die Kommission Veränderungen. Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten sollen bei geteilter Betreuung zwischen den Eltern aufteilbar sein. Pflegezeiten sollen selbst während eines laufenden Rentenbezugs zusätzliche Ansprüche begründen können.
Für Menschen mit niedrigen Einkommen schlägt die Kommission außerdem eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage vor. Arbeitgeber müssten dann bei besonders geringen Löhnen zusätzliche Rentenbeiträge finanzieren, um höhere Rentenansprüche zu ermöglichen.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte bereits im Juni 2026 insgesamt 33 Reformempfehlungen vorgelegt.
Sie empfiehlt unter anderem, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Unter den zugrunde gelegten demografischen Annahmen könnte die Altersgrenze bis 2041 schrittweise auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.
Darüber hinaus spricht sich die Regierungskommission dafür aus, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die zusätzliche Altersvorsorge soll unter anderem durch eine gesetzliche, kapitalgedeckte Rente gestärkt werden.
Auch die Regierungskommission strebt eine Alterssicherung von mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens an. Unterschiede bestehen vor allem darin, welche Leistungen die gesetzliche Rentenversicherung übernehmen soll und wie die Finanzierung auf Beschäftigte, Arbeitgeber und den Staat verteilt wird.
Über die Kosten eines höheren gesetzlichen Rentenniveaus besteht Uneinigkeit. Der Wirtschaftsprofessor Martin Werding, Mitglied der Regierungskommission, bezifferte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für ein Rentenniveau von 53 Prozent ohne weitere Systemänderungen auf rund drei Beitragssatzpunkte und etwa zehn Milliarden Euro zusätzliche Bundesmittel.
Der DGB setzt dagegen auf mehrere Finanzierungsinstrumente und eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber und des Bundes.
Die Gewerkschaftskommission hatte zentrale Eckpunkte bereits im Juni vorgestellt. Mit ihrem nun veröffentlichten 117 Seiten umfassenden Endbericht liegt ein ausführlicher Reformvorschlag vor. Die Empfehlungen haben allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen auf die derzeit geltenden Rentenansprüche oder Altersgrenzen. Dafür wären entsprechende gesetzliche Änderungen erforderlich.
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