Südafrikas Parlamentspräsidentin übersteht Misstrauensvotum

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Die Präsidentin der südafrikanischen Nationalversammlung, Thoko Didiza, bleibt im Amt. Ein von den Economic Freedom Fighters eingebrachter Misstrauensantrag gegen die Politikerin des African National Congress ist am Mittwoch, 26. August 2026, deutlich gescheitert. Für den Antrag stimmten 101 Abgeordnete, dagegen 282. Damit verfehlte die EFF die für eine Abberufung notwendige Mehrheit klar. Am Donnerstag, 27. August, stand damit fest, dass Didiza ihre Funktion als Speaker der Nationalversammlung behält. Die Abstimmung fand vollständig in einer virtuellen Sitzung des Parlaments statt.

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Die EFF hatte den Antrag im Juni eingebracht. Nach Darstellung der EFF habe Didiza die institutionellen Interessen des Parlaments im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Präsident Cyril Ramaphosa nicht ausreichend verteidigt. Im Mittelpunkt stand ihre Entscheidung, einen Eilantrag Ramaphosas vor dem Western Cape High Court nicht selbst zu bekämpfen. Der Präsident wollte erreichen, dass öffentliche Anhörungen eines parlamentarischen Amtsenthebungsverfahrens vorläufig gestoppt werden, bis über seinen Antrag auf gerichtliche Überprüfung eines früheren Untersuchungsberichts entschieden ist. Der zuständige parlamentarische Ausschuss entschied dagegen, sich dem Antrag Ramaphosas entgegenzustellen.

Didiza bestreitet den Kern der gegen sie gerichteten Darstellung und weist die Vorwürfe zurück. Das Parlament erklärte bereits am 26. Juni, die Behauptung, sie habe die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils oder die Arbeit des Amtsenthebungsausschusses behindert, sei falsch. Nach Angaben des Parlaments leitete Didiza nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die erforderlichen Schritte zur Einsetzung des Ausschusses und zur Weiterleitung des Berichts ein. Sie reichte im gerichtlichen Verfahren eine Erklärung ein und teilte mit, sich an die Entscheidung des Gerichts halten zu wollen. Eine darüber hinausgehende ausführliche persönliche Stellungnahme Didizas zu sämtlichen im Misstrauensantrag erhobenen politischen Bewertungen lag zunächst nicht vor.

EFF wirft Didiza mangelnde Unabhängigkeit vor

EFF-Chef Julius Malema begründete den Vorstoß mit der aus seiner Sicht erforderlichen politischen Unabhängigkeit des höchsten Amts in der Nationalversammlung. Nach Darstellung der EFF habe Didiza bei der Behandlung des Verfahrens gegen Ramaphosa die Interessen ihrer Partei ANC über die institutionellen Interessen des Parlaments gestellt. Die EFF wirft ihr vor, ihre Aufgabe als unparteiische Leiterin der Nationalversammlung nicht ausreichend wahrgenommen zu haben. Eine gerichtliche Feststellung einer entsprechenden Pflichtverletzung Didizas liegt nicht vor.

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Hintergrund ist das sogenannte Section-89-Verfahren gegen Ramaphosa im Zusammenhang mit dem Phala-Phala-Komplex. Ein unabhängiges Gremium hatte 2022 festgestellt, dass die ihm vorgelegten Informationen auf den ersten Blick ausreichende Anhaltspunkte dafür enthalten könnten, dass Ramaphosa schwerwiegendes Fehlverhalten oder einen schwerwiegenden Verfassungsverstoß begangen haben könnte. Das Verfassungsgericht stellte im Mai 2026 die damalige Entscheidung der Nationalversammlung aus dem Jahr 2022 beiseite und ordnete an, den Bericht an einen Impeachment Committee weiterzuleiten. Das Gericht traf dabei keine Feststellung, dass Ramaphosa selbst das ihm vorgeworfene Verhalten tatsächlich begangen hat.

Ramaphosa bestreitet den Vorwurf eines schwerwiegenden Fehlverhaltens. Er erklärte im Mai ausdrücklich, weder eine Straftat begangen noch seinen Amtseid verletzt zu haben, und wandte sich gegen die Schlussfolgerungen des unabhängigen Gremiums. Seiner Auffassung nach enthält dessen Bericht erhebliche rechtliche und tatsächliche Fehler. Deshalb beantragte er eine gerichtliche Überprüfung. Der Western Cape High Court stoppte am 24. Juli vorläufig die öffentlichen Anhörungen des parlamentarischen Amtsenthebungsausschusses, bis über diesen Überprüfungsantrag entschieden ist.

Breite Mehrheit gegen die Abberufung Didizas

Für den Misstrauensantrag reichte die Unterstützung der EFF und mehrerer weiterer Oppositionsparteien nicht aus. Neben der EFF stellten sich unter anderem die uMkhonto weSizwe Party, die African Christian Democratic Party, das African Transformation Movement, der National Coloured Congress und United Africans Transformation hinter den Vorstoß. Gegen eine Abberufung positionierten sich neben dem ANC unter anderem die Democratic Alliance, die Inkatha Freedom Party, die Freedom Front Plus, Build One South Africa, die Patriotic Alliance, ActionSA und Rise Mzansi.

Damit spiegelte die Abstimmung die Kräfteverhältnisse im 400 Sitze umfassenden Parlament deutlich wider. Die Parteien der Regierung der Nationalen Einheit verfügen zusammen über 287 Sitze. Der Misstrauensantrag hätte eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt. Mit 101 Stimmen für und 282 Stimmen gegen die Abberufung war diese Voraussetzung klar nicht erfüllt. Die Democratic Alliance machte zugleich deutlich, dass ihre Ablehnung des Antrags keine uneingeschränkte Zustimmung zu Didizas Vorgehen bedeutete. Die Partei hatte ihre Entscheidung im Zusammenhang mit Ramaphosas gerichtlichem Antrag öffentlich kritisiert, sah nach eigener Darstellung aber die Schwelle für eine Amtsenthebung der Parlamentspräsidentin nicht erreicht.

Auch der ANC verteidigte Didizas Vorgehen. ANC-Fraktionschef Mdumiseni Ntuli verwies in der Debatte darauf, dass die Parlamentspräsidentin nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die Bildung des vorgeschriebenen Ausschusses zügig umgesetzt habe. Damit standen sich in der Debatte zwei unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Die EFF sah in Didizas Vorgehen eine unzureichende Verteidigung der institutionellen Unabhängigkeit des Parlaments, während ihre Unterstützer darauf verwiesen, dass sie die gerichtlichen und parlamentarischen Verfahren umgesetzt habe.

Misstrauensvotum ändert nichts am Verfahren gegen Ramaphosa

Die unmittelbare Folge der Abstimmung ist, dass Didiza Präsidentin der Nationalversammlung bleibt. Das Misstrauensvotum beendet zugleich weder das Amtsenthebungsverfahren gegen Ramaphosa noch den gerichtlichen Streit über den zugrunde liegenden Bericht. Diese Verfahren sind rechtlich voneinander getrennt. Der High Court hatte lediglich die öffentlichen Anhörungen des Impeachment Committee vorläufig gestoppt. Ramaphosas Antrag auf Überprüfung des Berichts sollte nach der gerichtlichen Terminplanung Anfang September behandelt werden.

Die EFF akzeptierte nach der Abstimmung das Ergebnis, kritisierte am Donnerstag jedoch erneut die Durchführung der Sitzung. Die Partei beanstandete technische Probleme und die Entscheidung, die Debatte und Abstimmung virtuell abzuhalten. Auch während der Sitzung hatte es Unterbrechungen und Beschwerden über den Ablauf gegeben. Eine unabhängige Bestätigung dafür, dass technische Schwierigkeiten das endgültige Abstimmungsergebnis beeinflusst hätten, lag zunächst nicht vor. Das offiziell verkündete Ergebnis blieb bei 101 Stimmen für den Misstrauensantrag und 282 Gegenstimmen.

Für Didiza war es das erste Misstrauensvotum seit ihrer Wahl an die Spitze der Nationalversammlung nach der Parlamentswahl 2024. Ein vergleichbares Verfahren gegen eine südafrikanische Parlamentspräsidentin war zuletzt 2014 gegen die damalige Speaker Baleka Mbete beraten worden. Politisch bleibt die Frage nach der institutionellen Rolle der Nationalversammlung im Verfahren gegen Ramaphosa damit umstritten. Rechtlich änderte die Abstimmung vom 26. August jedoch nichts an Didizas Stellung: Der Versuch der EFF, sie aus dem Amt zu entfernen, ist gescheitert.

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