
Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt sind in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 33 Disziplinarverfahren wegen des Verlusts oder Diebstahls einer Dienstwaffe, von Waffenteilen oder Munition eingeleitet worden. Die Zahl geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Sie ist zugleich enger zu verstehen, als es die Formulierung verschwundene Dienstwaffen vermuten lässt: Aus den 33 Disziplinarverfahren folgt nicht, dass 33 Schusswaffen abhandengekommen sind.
30 der 33 Disziplinarverfahren bei der Bundespolizei wurden im abgefragten Fünfjahreszeitraum eingeleitet. Vier davon wurden eingestellt. In einem Fall wurde ein Verweis ausgesprochen, in zwölf Fällen eine Geldbuße verhängt. Dreizehn Verfahren waren zum Zeitpunkt der Regierungsantwort noch nicht abgeschlossen.
Beim Bundeskriminalamt wurden im selben Zeitraum drei Verfahren eingeleitet. Zwei endeten mit einem Verweis. In einem weiteren Fall wurde ein Dienstvergehen festgestellt. Das Verfahren wurde dennoch eingestellt, weil nach Einschätzung der Behörde keine Disziplinarmaßnahme angezeigt war.
Die Verfahren erfassen nicht nur Dienstwaffen der Bundespolizei oder des BKA, sondern ausdrücklich auch Waffenteile und Munition. Die Antwort nennt zudem weder die Zahl der zugrunde liegenden Einzelereignisse noch eine Zuordnung zwischen Verfahren und verlorenen Gegenständen. Deshalb lässt sich aus den 33 Fällen nicht ermitteln, wie viele einzelne Schusswaffen tatsächlich betroffen waren.
Für den Zollfahndungsdienst sind nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren keine entsprechenden Disziplinarverfahren aktenkundig. Dabei konnten allerdings nur Fälle berücksichtigt werden, die nicht bereits einem Verwertungsverbot nach dem Bundesdisziplinargesetz unterlagen. Die Bundestagspolizei wird in der Anfrage ebenfalls als eine der Polizeien des Bundes genannt, in der veröffentlichten Antwort auf die Frage nach Disziplinarverfahren aber nicht mit einer eigenen Zahl ausgewiesen.
Wie viele Schusswaffen, Waffenteile und Munitionsbestände aktuell nicht auffindbar sind, veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Auch Angaben dazu, wie viele Gegenstände in den vergangenen fünf Jahren nur vorübergehend verschwunden waren, welche Dienststellen betroffen waren und welche konkreten Verlustgründe vorlagen, wurden als Verschlusssache VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.
Das Bundesinnenministerium begründet die Geheimhaltung damit, dass Angaben zu Anzahl, regionaler Zuordnung und konkreten Verlustgründen Rückschlüsse auf die materielle Einsatzbereitschaft und Logistik der Sicherheitsbehörden zulassen könnten. Die entsprechenden Informationen wurden dem Bundestag gesondert übermittelt und können dort von Berechtigten eingesehen werden.
Damit bleibt öffentlich unbekannt, wie viele Schusswaffen aus den erfassten Bundesbehörden derzeit tatsächlich fehlen. Aus der Zahl der 33 Verfahren lässt sich dieser Wert nicht berechnen.
Eine frühere Regierungsantwort vom April 2025 enthielt für die Bundespolizei noch konkrete Verlustzahlen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt vier verlorene Pistolen des Typs H&K P30 und 98 Patronen im Kaliber 9 × 19 Millimeter ausgewiesen.
Drei Pistolen kamen demnach 2023 bei Verfolgungen im Einsatz und durch Diebstahl im privaten Bereich abhanden. Eine weitere Pistole ging 2024 bei einem Einsatz auf der Ostsee verloren und blieb nach damaliger Regierungsangabe unwiederbringlich im Wasser. Die 98 Patronen gingen bei verschiedenen Einsätzen und Streifentätigkeiten sowie teilweise durch Diebstahl im privaten Bereich verloren.
Diese ältere Statistik lässt sich nicht einfach mit den aktuellen 33 Verfahren zusammenrechnen. Zeitraum und Gegenstand der Abfragen unterscheiden sich. Zudem steht ein Disziplinarverfahren nicht automatisch für genau einen verlorenen Gegenstand.
Die Regierungsantwort beschreibt auch die Regeln zur Verwahrung und Kontrolle. Bei der Bundespolizei müssen Waffen in Waffenschließfachanlagen oder Waffenkammern gesichert werden. In den Dienststellen werden die Bestände nach Angaben der Bundesregierung täglich auf Vollzähligkeit geprüft. Zusätzlich sind jährliche Schließfach- und Waffenrevisionen vorgesehen.
Beim BKA finden jährlich Revisions- und Bestandsprüfungen statt. Im Zollfahndungsdienst sind halbjährliche Schließfach- und Waffenrevisionen vorgeschrieben. Hinzu kommen dort acht bis zehn Stichproben der Waffenschließfächer pro Jahr.
Auch die Mitnahme einer Dienstwaffe nach Hause unterliegt Regeln. Angehörige der Bundespolizei müssen dafür eine dienstliche Erklärung unterzeichnen und Waffen sowie Munition zu Hause in entsprechend gesicherten Tresoren verwahren. Für BKA-Beamte gelten eigene Vorgaben zum außerdienstlichen Besitz und zur Aufbewahrung. Beim Zollfahndungsdienst ist die Mitnahme nur in dienstlich begründeten Ausnahmefällen mit Genehmigung der Dienststellenleitung vorgesehen.
Bei Kontrollen der privaten Aufbewahrung bestehen Unterschiede. Die Bundespolizei führt dazu nach Regierungsangaben keine Statistik. Beim BKA fanden in den zwölf Monaten vor der Antwort keine entsprechenden Kontrollen statt. Beim Zollfahndungsdienst werden stichprobenartig etwa zehn Kontrollen pro Jahr vorgenommen.
Die Bundesregierung wurde außerdem gefragt, ob in den vergangenen fünf Jahren Straftaten mit Waffen, Waffenteilen oder Munition begangen worden seien, die ursprünglich aus Beständen von Bundespolizei, BKA oder Zollfahndungsdienst stammten. Sie gab an, hierzu keine entsprechenden Erkenntnisse zu haben.
Bei einem Verlust von Waffen und Munition rekonstruieren die Behörden nach Regierungsangaben die möglichen Abläufe und suchen infrage kommende Orte ab. Bleibt eine schnelle Auffindung aus, kann eine Sachfahndung veranlasst werden. Bei der Bundespolizei können zudem die Landespolizei oder der eigene Ermittlungsdienst eingeschaltet werden. Das BKA nennt Nachsuchen, Sachfahndung und interne Ermittlungen.
Die Einstufung der detaillierten Verlustzahlen hat inzwischen eine politische Auseinandersetzung ausgelöst. Nach Darstellung des RedaktionsNetzwerks Deutschland, dem ein entsprechendes Schreiben nach eigenen Angaben vorliegt, hat die Grünen-Fraktion die Geheimhaltung beanstandet.
Demnach wandte sich die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic an den Parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries und verlangte eine Veröffentlichung der zurückgehaltenen Angaben. Eine unabhängige Bestätigung dieses Schreibens lag zunächst nicht vor. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, kritisierte gegenüber dem RND ebenfalls die Einstufung und forderte mehr Transparenz über fehlende Waffen und Munition.
Eine Änderung der Einstufung war zunächst nicht bekannt.
Die Waffenverluste bei Bundesbehörden sind nicht mit einer Gesamtstatistik für alle Polizeien in Deutschland gleichzusetzen. Die Polizeibehörden der 16 Länder sind von der Anfrage nicht erfasst. Die Zahlen sagen deshalb nichts darüber aus, wie viele Waffen oder Munitionsbestände bei Landespolizeien verloren gingen oder gestohlen wurden.
Öffentlich dokumentiert sind damit 33 Disziplinarverfahren bei Bundespolizei und BKA im Zusammenhang mit dem Verlust oder Diebstahl von Dienstwaffen, Waffenteilen oder Munition. Wie viele Schusswaffen aktuell tatsächlich fehlen, bleibt unbekannt.
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