Bezahlen ab 2027: Was die geplante Digitalpflicht wirklich bedeutet

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Geschäfte, Restaurants und Dienstleister in Deutschland sollen ab 2027 grundsätzlich mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Entsprechende Eckpunkte hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegt. Die Regelung ist allerdings noch nicht beschlossen. Die Pläne befinden sich in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, ein Gesetz muss anschließend das reguläre Verfahren durchlaufen.

Die geplante digitale Bezahlpflicht ab 2027 bedeutet dabei nicht das Ende des Bargelds. Im Gegenteil: Nach den bisherigen Plänen sollen Kundinnen und Kunden grundsätzlich zwischen Bargeld und mindestens einer digitalen Zahlungsmöglichkeit wählen können. Diese Zielsetzung steht bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darin heißt es, Bargeld solle als gängige Zahlungsform erhalten bleiben und zusätzlich schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.

Pflicht soll Geschäfte, Gastronomie und Dienstleister betreffen

Die Eckpunkte des Finanzministeriums sehen vor, Unternehmen einzubeziehen, bei denen Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Damit wären unter anderem der stationäre Einzelhandel, Restaurants und zahlreiche Dienstleistungsbetriebe betroffen. Welches digitale Bezahlverfahren sie anbieten, sollen Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Nach den bekannten Eckpunkten soll jedoch mindestens ein europäisches Verfahren akzeptiert werden.

Eine bestimmte Kartengesellschaft soll demnach nicht vorgeschrieben werden. Die geplante Regel ist deshalb genauer als Pflicht zu einer digitalen Bezahlmöglichkeit zu beschreiben und nicht als generelle Verpflichtung, jede Girocard oder Kreditkarte anzunehmen.

Nach den Eckpunkten sind auch keine Mindestumsätze vorgesehen. Eine digitale Zahlung soll somit nicht erst ab einem bestimmten Rechnungsbetrag möglich sein. Zusätzliche Gebühren für Kundinnen und Kunden wegen der Nutzung der angebotenen digitalen Zahlungsart sind ebenfalls nicht vorgesehen.

Ausnahmen soll es für nichtkommerzielle Organisationen wie gemeinnützige beziehungsweise nicht gewinnorientierte Vereine und Wohltätigkeitsverbände geben. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Härtefallregelungen erforderlich sind. Wie diese konkret aussehen könnten, ist bislang offen.

Bargeld soll ausdrücklich erhalten bleiben

Mit der geplanten Regelung verbindet sich keine Abschaffung des Bargelds. Das Ziel der Bundesregierung ist vielmehr, beide Möglichkeiten grundsätzlich parallel verfügbar zu machen. Damit würden nicht nur reine Bargeldangebote eingeschränkt. Auch die Verfügbarkeit von Bargeld soll gesichert werden.

Bereits der Koalitionsvertrag legt fest, dass Bürger weiterhin selbst entscheiden können sollen, wie sie bei alltäglichen Geschäften bezahlen. Die Bundesregierung hat diese Linie auch in Antworten an den Bundestag bestätigt. Bargeld soll als gängige Zahlungsform erhalten werden.

Das ist auch deshalb relevant, weil Bargeld in Deutschland weiterhin stark genutzt wird. Nach der jüngsten Zahlungsstudie der Deutschen Bundesbank wurden 2025 erstmals mehr alltägliche Einkäufe bargeldlos als bar bezahlt. 55 Prozent der erfassten Zahlungen erfolgten unbar, 45 Prozent mit Bargeld. Damit blieb Bargeld dennoch das am häufigsten einzeln verwendete Zahlungsmittel. Debitkarten kamen auf 26 Prozent der Zahlungen, mobile Bezahlverfahren auf 10 Prozent.

Zugleich erklärten 80 Prozent der von der Bundesbank Befragten, dass ihnen die Möglichkeit zur Barzahlung wichtig sei. Bei 94 Prozent der untersuchten Zahlungen vor Ort war Bargeld möglich, eine bargeldlose Zahlung bei 86 Prozent.

Warum die Bundesregierung die Regelung plant

Neben der Wahlfreiheit beim Bezahlen führt das Finanzministerium auch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität als Argument für die geplante Regelung an. Digitale Zahlungsvorgänge hinterlassen grundsätzlich elektronische Transaktionsdaten und können dadurch nachvollziehbarer sein als reine Bargeldzahlungen.

Kritik kommt unter anderem aus dem Handel. Der Handelsverband Deutschland warnt vor zusätzlicher Bürokratie und Kosten für Betriebe. Gerade bei kleineren Unternehmen können Terminals, Zahlungsdienstleister und Transaktionsentgelte zusätzliche Ausgaben verursachen.

Noch kein beschlossenes Gesetz für 2027

Der entscheidende Punkt für Verbraucher und Unternehmen ist der aktuelle Stand des Verfahrens: Die digitale Bezahlpflicht gilt noch nicht. Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte vorgelegt, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Nach den veröffentlichten Plänen soll ein Gesetzentwurf noch 2026 in das Bundeskabinett gelangen und die Regelung 2027 umgesetzt werden. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich Details noch ändern.

Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Eine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten, besteht derzeit nicht. Die politische Richtung ist jedoch klar vorgegeben: Die Bundesregierung will reine Bargeldangebote bei alltäglichen Geschäften grundsätzlich durch eine zusätzliche digitale Bezahlmöglichkeit ergänzen und gleichzeitig das Bezahlen mit Bargeld erhalten.

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