
Nach einem Rattenbefall im Norma-Zentrallager im bayerischen Regenstauf verschärft die Lebensmittelüberwachung ihre Maßnahmen. Das Landratsamt Regensburg hat gegen den Betreiber 17 Einzelmaßnahmen angeordnet, zwei Bußgeldverfahren eingeleitet und Zwangsgelder festgesetzt. Bis der Schädlingsbefall vollständig beseitigt ist, soll das Lager mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden. Für Kunden ist vor allem eine Feststellung der Behörde wichtig: Bislang gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass bei den Kontrollen als verunreinigt erkannte Ware an Norma-Filialen ausgeliefert wurde.
Norma bestätigt den Rattenbefall, bestreitet jedoch, dass kontaminierte Ware in den Verkauf gelangt sei. Das Unternehmen erklärt, betroffene Waren seien ordnungsgemäß entsorgt worden. Auch das Landratsamt verfügt nach eigenen Angaben bislang über keine Erkenntnisse, die eine Auslieferung verunreinigter Produkte an Filialen belegen.
Ausgangspunkt des Falls war nach Angaben des Landratsamtes eine Verbraucherbeschwerde. Daraufhin kontrollierte die Lebensmittelüberwachung am 4. August 2026 das Zentrallager in Regenstauf. In Teilbereichen des Trockenlagers stellten die Kontrolleure Hygienemängel und einen Rattenbefall fest. Hinzu kamen bauliche Probleme.
Bei einer Nachkontrolle am 1. September waren die festgestellten Mängel noch nicht vollständig beseitigt. Eine weitere Überprüfung folgte am 9. September. Auch zu diesem Zeitpunkt waren die Beanstandungen nach Behördenangaben noch nicht vollständig abgearbeitet.
Das Landratsamt reagierte darauf am 11. September mit einem Anordnungsbescheid. Dieser enthält insgesamt 17 Einzelmaßnahmen, die der Betreiber umsetzen muss. Die Hygienemängel sollten bis zum 16. September beseitigt werden. Für noch bestehende bauliche Mängel, darunter Probleme an Rolltoren, Fußböden und Wandöffnungen, setzte die Behörde eine Frist bis zum 12. Oktober.
Die nicht vollständig behobenen Mängel haben auch finanzielle und ordnungsrechtliche Konsequenzen. Für die Kontrollen vom 1. und 9. September wurden nach Angaben des Landratsamtes jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet. Zusätzlich setzte die Behörde in ihrem Bescheid vom 11. September Zwangsgelder fest. Eine konkrete Gesamthöhe der Zwangsgelder wurde in den bislang veröffentlichten Angaben nicht genannt.
Bei einer gemeinsamen Kontrolle des Landratsamtes und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am 16. September zeigte sich eine Verbesserung. Die zuvor beanstandeten Hygienemängel waren demnach beseitigt. Die Behörde bewertete den Hygienestatus des Zentrallagers aufgrund der weitgehend umgesetzten Maßnahmen wieder als insgesamt akzeptabel.
Der Schädlingsbefall war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht vollständig beendet. Nach Angaben des Landratsamtes war er weiterhin vorhanden, wenn auch in geringerem Umfang. Zudem sollten die vorbeugenden Maßnahmen gegen Schädlinge im Außenbereich verbessert werden.
Die Lebensmittelüberwachung will deshalb vorerst deutlich häufiger vor Ort sein. Nach Angaben des Landratsamtes ist mindestens eine Kontrolle pro Woche vorgesehen, bis der Rattenbefall vollständig beseitigt ist. Damit wird das bisherige Kontrollintervall erheblich verkürzt.
Das Lager war bereits am 19. November 2025 und am 19. Mai 2026 kontrolliert worden. Wegen früherer Kontrollergebnisse hatte die Behörde das reguläre Kontrollintervall nach eigenen Angaben schon zuvor von 18 auf zwölf Monate reduziert. Nach der Verbraucherbeschwerde im August folgten dann vier Kontrollen innerhalb von rund sechs Wochen.
Für Verbraucher stellt sich vor allem die Frage, ob Waren aus dem betroffenen Lager in den Verkauf gelangt sein könnten. Das Landratsamt erklärt dazu, bislang keine Erkenntnisse über die Auslieferung kontaminierter Ware an Filialen zu haben. Bei den behördlichen Kontrollen seien Kotspuren ausschließlich an Ware festgestellt worden, die noch nicht für einzelne Filialen zusammengestellt worden war.
Bei bereits zur Auslieferung bereitgestellten Waren fanden die Kontrolleure nach Angaben der Behörde keine entsprechenden Spuren. Die betroffene Ware sei vollständig vor Ort entsorgt worden. Der Betreiber muss die Entsorgung dieser Produkte zudem dokumentieren.
Damit gibt es auf Grundlage der derzeitigen Behördenangaben keinen Hinweis darauf, dass Kunden wegen des Falls pauschal bei Norma gekaufte Lebensmittel entsorgen müssten. Eine konkrete Warnung vor bestimmten Produkten oder Chargen im Zusammenhang mit dem Lager wurde von den zuständigen Stellen bislang nicht bekanntgegeben.
Der Bayerische Rundfunk berichtete unter Berufung auf anonyme Quellen aus dem Unternehmen, möglicherweise verunreinigte Waren seien teilweise gereinigt und anschließend weitergegeben worden. Zudem habe der Schädlingsbefall nach Darstellung dieser anonymen Quellen bereits deutlich länger bestanden.
Norma bestreitet, dass kontaminierte Ware in den Verkauf gelangt sei. Das Unternehmen erklärt, betroffene Waren seien ordnungsgemäß entsorgt worden. Auch das Landratsamt verfügt nach eigenen Angaben bislang über keine Erkenntnisse, die eine Auslieferung verunreinigter Produkte an Filialen belegen.
Damit stehen sich bei diesem Punkt unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Behördlich bestätigt sind der Rattenbefall, festgestellte Hygiene- und Baumängel, die angeordneten Maßnahmen sowie der bei der Kontrolle am 16. September noch in geringerem Umfang vorhandene Schädlingsbefall. Bis zu dessen vollständiger Beseitigung sollen die engmaschigen Kontrollen fortgesetzt werden.
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