
An deutschen Tankstellen könnte künftig Benzin mit einem deutlich höheren Bioethanolanteil angeboten werden. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich gemeinsam mit Frankreich für eine stärkere Beimischung von Biokraftstoffen ein und nennt E20-Benzin als mögliche neue Kraftstoffsorte. Der Vorstoß folgt auf die deutsch-französische Verständigung zur Lockerung der europäischen CO₂-Vorgaben für Neuwagen ab 2035. Für Autofahrer würde E20 eine zusätzliche Tankoption bedeuten. Bis zu einer regulären Einführung sind allerdings noch rechtliche und technische Voraussetzungen zu erfüllen.
Nach der politischen Einigung zwischen Deutschland und Frankreich über die Zukunft des Verbrennungsmotors setzt Bundesverkehrsminister Steffen Bilger auf einen höheren Anteil erneuerbarer Kraftstoffe. Gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ erklärte der CDU-Politiker, dass er sich mit seinem französischen Amtskollegen für eine stärkere Beimischung von Biokraftstoffen einsetze. „Da gäbe es beispielsweise E20 an den Zapfsäulen“, sagte Bilger. Mit einer solchen Kraftstoffmischung verbindet er die Erwartung, die Abhängigkeit von Ölimporten zu verringern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
E20 bezeichnet Benzin mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Volumenprozent. Bisher werden in Deutschland vor allem Super E5 und Super E10 angeboten, deren Ethanolanteil höchstens fünf beziehungsweise zehn Prozent beträgt. Bioethanol wird unter anderem aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen und kann einen Teil des fossilen Benzins ersetzen. Anders als synthetische E-Fuels, die mithilfe von Strom hergestellt werden, zählt Bioethanol zu den Biokraftstoffen. Bilgers Vorschlag würde damit an das bestehende Angebot anknüpfen, das mit der Einführung von E10 im Jahr 2011 erweitert worden war.
Politischer Hintergrund ist die Verständigung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vom 16. Oktober 2026. Beide Länder wollen die europäischen CO₂-Vorgaben für Neuwagen ab 2035 lockern. Nach dem gemeinsamen Vorstoß sollen Autohersteller ihre durchschnittlichen Emissionen gegenüber 2021 nur noch um 90 statt um 100 Prozent reduzieren müssen. Ein Ausgleich für die verbleibenden zehn Prozent wäre demnach nicht mehr vorgeschrieben. Dadurch könnten auch neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge weiterhin eine Rolle spielen. Die Änderung ist allerdings noch nicht beschlossen. Dafür sind die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments erforderlich.
Eine kurzfristige Einführung von E20 ist derzeit nicht möglich. Die maßgebliche Kraftstoffnorm DIN EN 228 erlaubt bei regulärem Ottokraftstoff bislang maximal zehn Volumenprozent Ethanol. Zwar wurde im Februar 2026 mit DIN CEN/TS 18227 eine technische Spezifikation für E20 veröffentlicht. Sie schafft jedoch noch keine allgemeine Verkaufszulassung. Dafür müssten die geltenden Qualitätsanforderungen und die deutsche Kraftstoffverordnung entsprechend angepasst werden. Einen verbindlichen Einführungstermin gibt es bisher nicht.
Für Autofahrer stellt sich außerdem die Frage der Motorverträglichkeit. Nach Einschätzung des ADAC können nahezu alle modernen Benziner E10 problemlos nutzen. Diese Freigabe gilt jedoch nicht automatisch für E20. Der Automobilclub verlangt für neue Kraftstoffe eindeutige Freigaben durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Sie sollen sicherstellen, dass Motor und Kraftstoffsystem dauerhaft für den höheren Ethanolanteil ausgelegt sind. Wer E10 tanken darf, kann deshalb nicht allein daraus schließen, dass sein Fahrzeug auch E20 verträgt.
Auch beim Verbrauch und beim Preis bestehen offene Fragen. Ethanol besitzt einen geringeren Energiegehalt als fossiles Benzin. Ein höherer Anteil kann deshalb bei vergleichbaren Betriebsbedingungen zu einem Mehrverbrauch führen. Wie sich E20 im Alltag auf den Verbrauch unterschiedlicher Fahrzeuge auswirken würde und zu welchem Literpreis die neue Sorte angeboten werden könnte, steht nicht fest.
Die Mineralöl- und Tankstellenbranche beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit einer Ausweitung erneuerbarer Kraftstoffe. Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) sprach sich gemeinsam mit dem Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft im Juli 2026 dafür aus, die gesetzliche Angebotspflicht für Super E5 in Deutschland aufzuheben. Dadurch könnten Tankstellen ihre vorhandenen Zapfsäulen flexibler für unterschiedliche Kraftstoffsorten nutzen. Beide Verbände nannten E20 bereits damals als mögliche zusätzliche Benzinsorte für die mittlere Zukunft. Nach Angaben von en2x lag der Anteil von E10 am deutschen Benzinabsatz im Sommer bei rund 35 Prozent.
Für Betreiber würde eine breitere Einführung von E20 zusätzliche Entscheidungen über Lagerkapazitäten, Kraftstofflogistik und das Angebot an den Zapfsäulen bedeuten. Das bisherige Tankstellennetz ist auf die bestehenden Benzin- und Dieselsorten ausgerichtet. Zudem müssen die Anbieter in Deutschland bei Super E10 grundsätzlich weiterhin auch Super E5 vorhalten, wobei für kleinere Tankstellen Ausnahmen gelten. Ob E20 künftig zusätzlich angeboten wird oder eine bestehende Kraftstoffsorte ersetzt, ist noch offen. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben zu möglichen Umstellungskosten vor.
Der mögliche Klimanutzen hängt außerdem von der Herstellung des beigemischten Bioethanols ab. Nachhaltig produzierter Biokraftstoff kann gegenüber fossilem Benzin Treibhausgasemissionen einsparen. Gleichzeitig können beim Anbau pflanzlicher Rohstoffe Nutzungskonflikte mit der Nahrungsmittelproduktion und zusätzliche Emissionen durch Landnutzungsänderungen entstehen. Der ADAC verweist deshalb auf die Bedeutung verbindlicher Nachhaltigkeitsanforderungen. Auch mit E20 würden Verbrennungsmotoren weiterhin CO₂ ausstoßen. Der Kraftstoff wäre damit eine Möglichkeit, den fossilen Anteil im Benzin zu reduzieren, aber kein Ersatz für sämtliche Maßnahmen zur Senkung der Verkehrsemissionen.
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