Neue EEG-Regeln sorgen für Streit um Deutschlands Solar-Ausbau

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung will die Förderung erneuerbarer Energien grundlegend umbauen. Besonders die geplanten Änderungen für Photovoltaikanlagen stoßen auf Widerstand. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt vor sinkender Investitionsbereitschaft, auch die Grünen verlangen Änderungen im Bundestag. Die Bundesregierung hält dagegen an ihren Ausbauzielen fest und begründet die Reform mit geringeren Kosten, stärkerer Marktintegration und einem netzverträglicheren Ausbau.

Die Debatte um die EEG-Novelle 2027 fällt in eine Phase hoher Solarstromproduktion. Nach einer Auswertung des Bundesverbands Solarwirtschaft auf Grundlage der Energy-Charts des Fraunhofer ISE hatten Photovoltaikanlagen bis zum 27. September 2026 bereits 90,2 Terawattstunden Strom erzeugt. Damit wurde schon vor Ende September die vom Verband für das gesamte Jahr 2025 angegebene Menge von 90,0 Terawattstunden überschritten. Der Verband führt die Entwicklung sowohl auf viele Sonnenstunden als auch auf den weiteren Ausbau der installierten Solarleistung zurück.

Bundestag berät EEG-Novelle 2027

Das Bundeskabinett hatte die EEG-Novelle und ein begleitendes Netzanschlusspaket am 29. Juli beschlossen. Am 24. September wurde der EEG-Entwurf erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Behandlung in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich.

Die Bundesregierung hält mit ihrem Entwurf grundsätzlich am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig soll sich der weitere Ausbau stärker an Marktpreisen, Netzkapazitäten und den Kosten für das Gesamtsystem orientieren. Bei der Photovoltaik will die Regierung den Schwerpunkt stärker auf größere und nach ihrer Darstellung kostengünstigere Freiflächenanlagen legen.

Damit verändert sich insbesondere der Rahmen für neue Dachanlagen. Kleine Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt sollen nach den Regierungsplänen nicht mehr dauerhaft über das bisherige System gefördert werden. Für den Einstieg in die eigenständige Vermarktung ist eine zeitlich begrenzte Unterstützung vorgesehen. Bereits bestehende Anlagen sollen ihre zugesagten Förderbedingungen behalten.

Direktvermarktung soll für Solaranlagen wichtiger werden

Ein wesentlicher Teil der Reform betrifft die Vermarktung des erzeugten Stroms. Neue Anlagen sollen schrittweise stärker über Direktvermarktung und intelligente Messsysteme in den Strommarkt eingebunden werden. Anlagenbetreiber würden damit stärker auf Marktpreise reagieren, statt ihren eingespeisten Strom ausschließlich über feste Vergütungsmechanismen abzurechnen.

Für kleine Anlagen sieht die Bundesregierung einen vierjährigen Direktvermarktungsbonus als Unterstützung beim Übergang vor. Gleichzeitig soll bei kleinen und mittleren Dachanlagen die Einspeiseleistung auf 50 Prozent begrenzt werden. Damit will die Regierung starke Einspeisespitzen um die Mittagszeit reduzieren und Anreize schaffen, mehr Solarstrom selbst zu nutzen oder in Batteriespeichern zwischenzuspeichern.

Genau an diesen Punkten entzündet sich ein großer Teil der Kritik an der EEG-Novelle Photovoltaik. Der Bundesverband Solarwirtschaft bezweifelt, dass eine flächendeckende und unkomplizierte Direktvermarktung kleiner Anlagen rechtzeitig funktionieren wird. Der Verband befürchtet deshalb, dass neue bürokratische und wirtschaftliche Hürden Investitionen in Dachanlagen unattraktiver machen könnten. Das ist eine Prognose des Branchenverbands, keine bereits feststehende Folge der Reform.

Solarbranche fordert Änderungen im Bundestag

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert den Bundestag auf, den Regierungsentwurf zu ändern. Besonders kritisch bewertet der Verband das geplante Ende einer dauerhaften Vergütung für neue kleine Dachanlagen sowie zusätzliche Anforderungen an deren Vermarktung. Bereits im Juli hatte der Verband vor einem Rückgang der Investitionen und möglichen Folgen für Beschäftigung in Solarunternehmen und Handwerksbetrieben gewarnt.

Auch bei größeren Projekten sieht die Branche Risiken. Neben der EEG-Novelle steht parallel das sogenannte Netzpaket zur Beratung. Es soll neue Anlagen stärker danach steuern, wo Netzkapazitäten vorhanden sind. Die Bundesregierung verweist auf hohe Kosten durch Netzengpässe und Abregelungen. Nach ihren Angaben lagen die Kosten für Redispatch-Maßnahmen 2025 bei mehr als drei Milliarden Euro. Ziel sei deshalb nicht ein geringerer Ausbau erneuerbarer Energien, sondern eine bessere Abstimmung zwischen neuen Anlagen und Stromnetzen.

Grüne wollen Förderung für Solardächer erhalten

Auch die Grünen lehnen zentrale Teile des Regierungsentwurfs ab. Die Bundestagsfraktion brachte parallel zur ersten Lesung einen eigenen Antrag ein. Darin fordert sie unter anderem, eine angemessene Förderung für Solardachanlagen von Privathaushalten und Unternehmen beizubehalten. Eine verpflichtende Direktvermarktung soll aus Sicht der Fraktion erst dann greifen, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür ausreichend vorhanden sind.

Damit stehen sich im parlamentarischen Verfahren unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Rolle staatlicher Förderung gegenüber. Die Bundesregierung argumentiert, kleine Photovoltaikanlagen seien vielfach bereits ohne langfristige Förderung wirtschaftlich und müssten stärker Marktverantwortung übernehmen. Die Grünen und der Solarverband sehen dagegen die Gefahr, dass gerade private Haushalte und kleinere Unternehmen bei Investitionen zurückhaltender werden könnten.

Ausbauziele bleiben trotz Reform bestehen

An den langfristigen Ausbauzielen für erneuerbare Energien rüttelt der Regierungsentwurf nicht. Bis 2030 sollen weiterhin 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Der politische Streit dreht sich deshalb weniger um das Ziel als um den Weg dorthin und um die Frage, wie viel staatliche Absicherung neue Anlagen künftig benötigen.

Der jüngste Produktionsrekord unterstreicht zugleich die inzwischen große Bedeutung der Photovoltaik für die deutsche Stromversorgung. Aus der hohen Stromproduktion eines einzelnen Jahres lässt sich jedoch nicht unmittelbar ableiten, wie sich veränderte Förderbedingungen auf künftige Investitionen auswirken werden. Neben gesetzlichen Regelungen spielen unter anderem Anlagenpreise, Strompreise, Finanzierungskosten, Speicher, Eigenverbrauch und Netzanschlüsse eine Rolle.

Fest steht zunächst, dass die EEG-Novelle noch das parlamentarische Verfahren durchläuft. Der Bundestag kann den Regierungsentwurf verändern. Für Betreiber bestehender Anlagen sieht die Bundesregierung Bestandsschutz vor. Die besonders umstrittenen Änderungen betreffen damit vor allem neue Projekte und Anlagen, die unter die künftigen Regelungen fallen würden.

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