Elterngeld soll erstmals steigen: 14 Monate bleiben, doch die Auszahlung wird neu geregelt

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Das Elterngeld soll steigen und künftig nach einem anderen Modell berechnet werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge. Gleichzeitig soll die bisherige Bezugsdauer von bis zu 14 Monaten erhalten bleiben. Eine zuvor vorgesehene Kürzung auf zwölf Monate ist damit in den neuen Reformplänen nicht mehr enthalten. Allerdings könnte sich für viele Familien die Höhe der monatlichen Zahlungen deutlich verändern. Entscheidend soll künftig stärker sein, wie sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes aufteilen.

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Die neuen Eckpunkte wurden am Mittwoch, 28. Oktober 2026, bekannt. Ein endgültiger Gesetzesbeschluss liegt noch nicht vor.

Elterngeld soll erstmals seit 2007 erhöht werden

Die geplante Elterngeld-Reform sieht höhere monatliche Grenzbeträge vor. Der Mindestsatz des Basiselterngeldes soll von derzeit 300 auf 330 Euro angehoben werden. Der Höchstbetrag soll künftig bei 1.900 Euro statt bisher 1.800 Euro liegen.

Damit würde der monatliche Mindestbetrag um 30 Euro und der Höchstbetrag um 100 Euro steigen. Es wäre die erste nominale Anhebung dieser beiden Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Januar 2007.

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Eine automatische Erhöhung um diese Beträge für sämtliche Eltern ist damit jedoch nicht verbunden. Die tatsächlich ausgezahlte Summe richtet sich weiterhin nach den individuellen Voraussetzungen und dem Einkommen vor beziehungsweise nach der Geburt.

Bisher ersetzt das Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Für niedrigere Einkommen gelten besondere Berechnungsregeln. Der Mindestbetrag kann auch Eltern zustehen, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.

Bezugsdauer soll bei 14 Monaten bleiben

Eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Reformüberlegungen betrifft die Bezugsdauer. Ursprünglich wollte das Familienministerium den gemeinsamen Anspruch von Elternpaaren auf höchstens zwölf Monate reduzieren.

Nach den neuen Plänen soll es bei insgesamt bis zu 14 Monaten Basiselterngeld bleiben. Allerdings ist eine andere Verteilung vorgesehen.

Das Ministerium plant ein Modell, bei dem jedem Elternteil vier Monate fest zugeordnet werden. Weitere sechs Monate könnten die Eltern untereinander aufteilen. Insgesamt ergeben sich daraus weiterhin 14 Monate.

Bislang können Eltern gemeinsam zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sich auch der zweite Elternteil entsprechend an der Betreuung beteiligt.

Die neue Aufteilung würde die Beteiligung beider Elternteile stärker voraussetzen. Wenn bei einem Elternpaar nur eine Person Elterngeld beziehen möchte, könnte diese nach dem vorgesehenen Modell grundsätzlich höchstens zehn der 14 Monate nutzen.

Für Alleinerziehende soll dagegen weiterhin ein Anspruch auf bis zu 14 Monate bestehen.

In bestimmten Monaten sollen 80 Prozent gezahlt werden

Neben der Bezugsdauer steht die Höhe des Einkommensersatzes im Mittelpunkt der Reform. Nach dem neuen Vorschlag sollen die vier fest reservierten Monate je Elternteil finanziell stärker gefördert werden.

In diesen Monaten ist eine Ersatzrate von 80 Prozent des maßgeblichen früheren Nettoeinkommens vorgesehen. Für die sechs frei verteilbaren Monate soll die Ersatzrate hingegen auf 50 Prozent sinken.

Damit würde sich die Berechnungsgrundlage innerhalb des Bezugszeitraums deutlich unterscheiden. Eltern könnten in ihren fest zugeordneten Monaten einen größeren Teil ihres wegfallenden Einkommens ersetzt bekommen als bisher. In den frei aufteilbaren Monaten würde die reguläre Ersatzrate dagegen niedriger liegen.

Ob eine Familie durch die Reform insgesamt mehr oder weniger Elterngeld erhält, hängt deshalb nicht allein von den angehobenen Mindest- und Höchstbeträgen ab.

Maßgeblich wären auch die Einkommensverhältnisse beider Elternteile und ihre jeweilige Aufteilung der Bezugsmonate. Die geplanten höheren Grenzbeträge bedeuten somit nicht zwangsläufig, dass alle Familien finanziell besser gestellt wären.

Gleichzeitiger Bezug soll wieder erleichtert werden

Eine weitere Veränderung betrifft Eltern, die nach der Geburt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen möchten.

Nach den geltenden Regeln ist der gleichzeitige Bezug für Geburten seit April 2024 grundsätzlich auf einen Lebensmonat begrenzt. Für bestimmte Familienkonstellationen, etwa bei besonders frühen Geburten oder Mehrlingen, gibt es Ausnahmen.

Diese allgemeine Beschränkung soll nach den neuen Reformplänen entfallen. Beide Elternteile könnten demnach wieder über mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Dadurch würde die gemeinsame Betreuung in den ersten Lebensmonaten flexibler. Allerdings entstehen durch den parallelen Bezug keine zusätzlichen Anspruchsmonate. Wenn beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, werden grundsätzlich auch die entsprechenden Monate bei beiden angerechnet.

Familienministerium ändert bisherigen Reformkurs

Die neuen Vorschläge markieren eine deutliche Veränderung gegenüber dem Gesetzentwurf aus dem Sommer.

Damals hatte das Familienministerium eine maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten vorgesehen. Davon sollten jeweils drei Monate für beide Elternteile reserviert und sechs Monate frei aufteilbar sein.

Hintergrund waren unter anderem Einsparvorgaben für den Bundeshaushalt. Gleichzeitig verfolgt die Koalition aus Union und SPD das Ziel, eine partnerschaftlichere Verteilung der Kinderbetreuung zu fördern.

Die geplanten Kürzungen hatten Kritik ausgelöst. Ende September erklärte Prien, dass sie eine Beibehaltung der bisherigen Bezugsdauer für denkbar halte. Auch die Verteilung der Monate zwischen den Eltern stellte sie zur erneuten Prüfung.

Der nun bekannt gewordene Vorschlag verbindet den Erhalt der maximalen Bezugsdauer mit einer stärkeren finanziellen Förderung der fest reservierten Monate.

Reform könnte frühestens 2027 greifen

Wann die neuen Regelungen tatsächlich eingeführt werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Der frühere Gesetzentwurf sah Änderungen für Kinder vor, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Ob dieser Stichtag auch für das überarbeitete Modell gelten soll, war am 28. Oktober zunächst nicht verbindlich bestätigt.

Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Anschließend wären die erforderlichen Beschlüsse im Gesetzgebungsverfahren notwendig.

Auch zu möglichen Änderungen beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus und bei weiteren Anspruchsvoraussetzungen lagen im Zusammenhang mit den neuen Eckpunkten zunächst keine abschließend bestätigten Regelungen vor.

Für Eltern gelten vorerst die bisherigen Beträge

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Das bedeutet, dass das Basiselterngeld weiterhin grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich liegt. Eltern können bei entsprechender Aufteilung insgesamt bis zu 14 Monate nutzen. Alleinerziehende können diese Bezugsdauer unter den gesetzlichen Voraussetzungen allein ausschöpfen.

Für werdende Eltern ist besonders der spätere gesetzliche Stichtag wichtig. Er wird darüber entscheiden, welche Kinder beziehungsweise Familien unter die neuen Regelungen fallen.

Die Reform könnte das Elterngeld nach fast zwei Jahrzehnten erstmals bei den monatlichen Grenzbeträgen erhöhen. Ob daraus für einzelne Haushalte tatsächlich eine höhere Gesamtleistung entsteht, wird jedoch wesentlich von der endgültigen Ausgestaltung der neuen Ersatzraten und der Verteilung der Bezugsmonate abhängen.

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