
Bei der geplanten Reform des Elterngelds zeichnet sich eine wichtige Änderung ab. Bundesfamilienministerin Karin Prien ist offen dafür, die vorgesehene Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate noch einmal zu überdenken. Auch die geplante stärkere Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen beiden Elternteilen ist nach ihren jüngsten Äußerungen nicht endgültig festgelegt. Damit steht ein zentraler Teil der bislang für 2027 vorbereiteten Reform erneut zur Diskussion. Für Familien ändert sich zunächst nichts: Die bisherige Rechtslage beim Elterngeld gilt weiter.
Prien erklärte Ende September, dass die Koalition verschiedene Möglichkeiten prüfe und die geplanten Einsparungen noch einmal bewerten wolle. Dabei geht es ausdrücklich auch um die Frage, ob die maximale Bezugsdauer tatsächlich von 14 auf zwölf Monate sinken soll.
Das Familienministerium hatte im Sommer einen Reformvorschlag ausgearbeitet. Danach sollten Eltern gemeinsam höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen können. Von diesen zwölf Monaten sollten jeweils drei Monate für jeden Elternteil reserviert werden. Weitere sechs Monate hätten die Eltern flexibel verteilen können. Alleinerziehende sollten von dieser Aufteilung ausgenommen werden.
Dieses Modell ist jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung beziehungsweise die Koalition beraten weiterhin über die konkrete Ausgestaltung. Prien machte nun deutlich, dass sowohl die Zahl der Monate als auch deren Verteilung verändert werden könnten.
Der im Sommer bekannt gewordene Reformansatz sollte mehrere Veränderungen miteinander verbinden. Neben einer kürzeren Bezugsdauer war vorgesehen, die Beteiligung beider Eltern an der Betreuung stärker zu fördern.
Nach dem bisherigen Modell stehen Eltern grundsätzlich zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld zu. Zwei weitere Monate können hinzukommen, wenn bei beiden Eltern Einkommen aus Erwerbstätigkeit wegfällt. Dadurch sind gemeinsam bis zu 14 Monate möglich. Ein Elternteil kann dabei grundsätzlich höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen.
Der Reformvorschlag sah dagegen drei reservierte Monate für jeden Elternteil und sechs frei verteilbare Monate vor. Nähme nur ein Elternteil Elterngeld, wäre die mögliche Bezugsdauer damit deutlich kürzer als bisher.
Gleichzeitig waren höhere monatliche Beträge vorgesehen. Der Mindestbetrag sollte von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Auch diese Punkte gehören zum bisherigen Reformkonzept und sind noch keine geltende Regelung.
Für Eltern ist deshalb vor allem die Trennung zwischen Planung und aktueller Rechtslage wichtig. Beim Elterngeld gelten derzeit weiterhin die bestehenden Vorschriften.
Das Basiselterngeld beträgt abhängig vom früheren Einkommen grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Bei höheren Einkommen werden normalerweise 65 Prozent des wegfallenden maßgeblichen Nettoeinkommens ersetzt. Bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher liegen.
Paare können gemeinsam bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die zusätzlichen Partnermonate erfüllt sind. Außerdem gibt es ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, mit denen sich die Leistung anders verteilen lässt.
Für Geburten seit dem 1. April 2025 gilt zudem eine einheitliche Einkommensgrenze. Paare, getrennt Erziehende und Alleinerziehende haben keinen Anspruch, wenn das maßgebliche zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Die Reform steht auch im Zusammenhang mit den Haushaltsplanungen des Bundes. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für das Elterngeld rund 7,07 Milliarden Euro vorgesehen. Für 2026 liegt der Ansatz bei rund 7,51 Milliarden Euro. Damit sind im Entwurf etwa 440 Millionen Euro weniger eingeplant.
Bereits bei den Eckwerten für den Bundeshaushalt hatte die Bundesregierung eine Reform des Elterngelds als Teil ihres Konsolidierungspakets angekündigt. Gleichzeitig soll die Leistung nach den politischen Vorgaben stärker auf Partnerschaftlichkeit ausgerichtet und einfacher verwaltet werden.
Familienministerin Prien hatte im September im Bundestag zudem angekündigt, das Antragsverfahren vereinfachen und stärker digitalisieren zu wollen. Die Bundesregierung will nach ihren bisherigen Aussagen außerdem erreichen, dass Eltern die Betreuungsmonate partnerschaftlicher verteilen.
Die jüngsten Aussagen Priens bedeuten deshalb nicht, dass die ursprünglich geplante Kürzung bereits vom Tisch ist. Sie zeigen aber, dass das im Sommer vorgestellte Modell nicht unverändert feststeht. Über die konkrete Bezugsdauer, die Zahl der reservierten Monate und weitere Bestandteile der Elterngeld-Reform wird weiter beraten.
Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleiben die bisherigen Regeln maßgeblich. Eine Verkürzung auf zwölf Monate oder eine verpflichtende Aufteilung von jeweils mindestens drei Monaten ist derzeit nicht geltendes Recht.
Für Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen oder nach der geltenden Rechtslage planen, ergibt sich durch die politische Debatte allein deshalb zunächst keine Änderung. Neue Vorgaben müssten zunächst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und mit einem konkreten Inkrafttreten beschlossen werden.






Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu