
Der Investorenprozess für den insolventen Solarparkentwickler Enerparc kommt voran. Ausgewählte Kaufinteressenten sollen das Unternehmen und seine Vermögenswerte nun genauer untersuchen. Der Geschäftsbetrieb wird währenddessen fortgeführt. Ob und in welchem Umfang ein Investor die Unternehmensgruppe übernimmt, ist noch offen.
Der Verkaufsprozess für die insolvente Enerparc AG aus Hamburg hat eine weitere Etappe erreicht. Für die sogenannte Due Diligence wurden ausgewählte Bieter bestimmt. In dieser Phase prüfen potenzielle Käufer die wirtschaftlichen Verhältnisse, Verträge, Finanzierungen und Vermögenswerte des Unternehmens. Anschließend können sie verbindliche Übernahmeangebote vorlegen.
Bereits Anfang Oktober hatte sich ein erhebliches Interesse an dem Solarparkentwickler abgezeichnet. Nach Informationen des Branchenmagazins pv magazine vom 2. Oktober lagen damals mehr als 100 Anfragen potenzieller Interessenten vor. Erste unverbindliche Angebote waren ebenfalls eingegangen. Mit der Organisation des Verkaufsprozesses wurde die Investmentbank Rothschild beauftragt.
Die Insolvenzverwaltung unter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus strebt nach bisherigen Angaben eine erste Transaktion im Dezember 2026 an. Dabei könnten Solarparkportfolios, geplante Projekte sowie Beteiligungen an weiteren Gesellschaften übertragen werden. Weitere Verkäufe sind für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist offen.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens wurden Anfang September öffentlich. Die Enerparc AG stellte am 4. September 2026 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg. Am 7. September bestellte das Gericht Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Auslöser war nach Angaben von Denkhaus eine Ende Juni gescheiterte Finanzierung für Photovoltaikprojekte mit Batteriespeichern. Nach anschließenden erfolglosen Verhandlungen konnte Enerparc finanzielle Verpflichtungen aus bereits bestellten Lieferungen nicht mehr erfüllen.
Dabei handelte es sich laut Insolvenzverwaltung nicht um das Finanzierungspaket von bis zu einer Milliarde Euro, das Enerparc erst im März 2026 angekündigt hatte. Vielmehr war eine andere projektbezogene Finanzierung gescheitert. Denkhaus verwies zudem auf ein ungünstiges Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.
Enerparc zählt zu den größeren unabhängigen Solarparkentwicklern und Solarstromproduzenten Europas. Nach Unternehmensangaben vom 7. September 2026 verfügte die Gruppe über mehr als 500 Solarparks und eine installierte Leistung von rund 5,5 Gigawatt. Davon waren etwa 3,8 Gigawatt bereits am Stromnetz angeschlossen.
Die Anlagen werden nach den bisherigen Angaben der Insolvenzverwaltung weiterbetrieben. Die Insolvenz der Enerparc AG bedeutet damit nicht, dass die bestehenden Solarparks ihren Betrieb einstellen müssen.
Komplizierter ist die Situation bei noch nicht fertiggestellten Anlagen. Mitte September befanden sich nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters rund 90 Photovoltaikprojekte mit einer Gesamtleistung von etwa 1,5 Gigawatt im Bau. Zunächst sollten besonders weit fortgeschrittene Projekte auf ihre Fertigstellungsmöglichkeiten geprüft werden.
Wie viele dieser Vorhaben mittlerweile weitergebaut werden können, war zunächst nicht abschließend bekannt.
Von dem Insolvenzverfahren der Enerparc AG sind nach Angaben der Insolvenzverwaltung aus dem September rund 380 Beschäftigte betroffen. Hinzu kommen insgesamt 84 Beschäftigte der Schwestergesellschaften pvwerk und Sonnen Tiefbau, die ebenfalls Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt haben.
Die Unternehmen übernehmen wesentliche Aufgaben beim Bau und bei der Umsetzung von Solarparkprojekten. Auch bei ihnen soll der Geschäftsbetrieb möglichst fortgesetzt werden.
Das Insolvenzgeld sichert die Arbeitsentgelte der betroffenen Beschäftigten zunächst für den entsprechenden gesetzlichen Zeitraum. Nach Angaben der Insolvenzverwaltung vom September endet dieser Zeitraum am 30. November 2026.
Der geplante Investorenprozess könnte auch die Belegschaft umfassen. Eine verbindliche Zusage über die langfristige Sicherung sämtlicher Arbeitsplätze lag jedoch zunächst nicht vor.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Enerparc verdeutlichen die hohen finanziellen Anforderungen beim Ausbau großer Photovoltaikanlagen. Projektentwickler müssen teilweise erhebliche Vorleistungen für Solarmodule, Batteriespeicher, Bauleistungen und Netzanschlüsse finanzieren, bevor die Anlagen fertiggestellt sind und Einnahmen erzielen.
Bei Enerparc kamen umfangreiche Projektfinanzierungen und die Abhängigkeit von weiteren Kapitalzusagen hinzu. Das Scheitern einer wichtigen Finanzierung führte schließlich zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft.
Für die Energiewende ist besonders die Unterscheidung zwischen bestehenden und geplanten Anlagen relevant. Während bereits angeschlossene Solarparks weiterhin Strom liefern, hängt die Fertigstellung neuer Projekte von gesicherten Finanzierungen und tragfähigen wirtschaftlichen Vereinbarungen ab.
Der Ausgang des Investorenprozesses entscheidet damit nicht nur über die künftigen Eigentümerstrukturen bei Enerparc. Er hat auch Bedeutung für die weitere Umsetzung der noch nicht abgeschlossenen Solarparkprojekte.
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