Mindestlohn und Grundsicherung: Neue Studie berechnet deutlichen Einkommensvorsprung durch Vollzeitarbeit

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Wer in Deutschland Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, hat nach einer neuen Studie deutlich mehr Geld zur Verfügung als vergleichbare Menschen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen. Bei Alleinstehenden beträgt der rechnerische Unterschied im bundesweiten Durchschnitt rund 623 Euro monatlich. Auch für Familien ermitteln die Wissenschaftler einen erheblichen Einkommensvorteil durch Erwerbsarbeit.

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Studie berechnet 623 Euro mehr für Alleinstehende

Die am Dienstag, 27. Oktober 2026, veröffentlichte Untersuchung stammt vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Forscher Eric Seils und Helge Emmler haben untersucht, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und dem Bezug von Grundsicherung ausfällt.

Für ihre Beispielrechnung legen sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,19 Stunden zugrunde. Beim seit Januar 2026 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich daraus ein monatlicher Bruttoverdienst von 2.300,31 Euro.

Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen stehen einer alleinstehenden Person nach dem Berechnungsmodell durchschnittlich rund 1.653 Euro zur Verfügung. Bei ausschließlichem Grundsicherungsbezug ergeben sich dagegen rund 1.030 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Regelsatz von 563 Euro und durchschnittlich 467,37 Euro anerkannten Unterkunftskosten zusammen. Die Differenz beträgt damit rund 623 Euro.

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Auch Familien profitieren laut Berechnung deutlich

Der Einkommensabstand fällt in den untersuchten Familienkonstellationen sogar größer aus. Für eine alleinerziehende Person mit einem fünfjährigen Kind errechnet das WSI bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn ein verfügbares Haushaltseinkommen von durchschnittlich rund 2.564 Euro. Beim ausschließlichen Bezug von Grundsicherung wären es etwa 1.806 Euro. Die Differenz liegt bei rund 757 Euro.

Für ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren, bei dem ein Elternteil Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, ergibt die Modellrechnung rund 3.535 Euro verfügbares Monatseinkommen. Ohne Erwerbseinkommen und bei Grundsicherungsbezug wären es rund 2.785 Euro. Daraus errechnen die Wissenschaftler einen monatlichen Vorteil von rund 749 Euro.

Berücksichtigt werden neben dem Arbeitslohn auch staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und bei Alleinerziehenden der Unterhaltsvorschuss. Diese Leistungen haben erheblichen Einfluss auf die Höhe des verfügbaren Haushaltseinkommens.

Hohe Mieten verringern den Abstand

Wie deutlich sich Mindestlohn und Grundsicherung finanziell unterscheiden, hängt nach den Berechnungen auch vom Wohnort ab. Besonders in Regionen mit hohen Unterkunftskosten fällt der Einkommensvorsprung durch Beschäftigung kleiner aus.

Für alleinstehende Menschen errechnet das WSI im Landkreis München einen monatlichen Unterschied von rund 404 Euro. In der Stadt München sind es etwa 466 Euro. In Frankfurt am Main beträgt die Differenz rund 515 Euro, in Hamburg rund 521 Euro.

Deutlich größer fällt der Abstand in Regionen mit niedrigeren anerkannten Unterkunftskosten aus. Für den Landkreis Nordhausen in Thüringen ergeben die Berechnungen rund 755 Euro, für den Vogtlandkreis rund 749 Euro.

Der Grund liegt vor allem in der regional unterschiedlichen Höhe der Unterkunftskosten, die bei der Grundsicherung berücksichtigt werden. Je höher diese ausfallen, desto geringer kann bei unverändertem Arbeitsverdienst der rechnerische Abstand werden.

Sozialleistungen beeinflussen den Vergleich

Die Untersuchung berücksichtigt den Rechtsstand nach der Reform des Bürgergeldes. Die Umstellung auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende begann am 1. Juli 2026. Die Regelsätze blieben im laufenden Jahr unverändert, während der gesetzliche Mindestlohn Anfang Januar angehoben wurde.

Bereits eine WSI-Untersuchung aus dem Jahr 2025 hatte einen Einkommensvorsprung durch Vollzeitarbeit festgestellt. Damals lag dieser bei alleinstehenden Personen im bundesweiten Durchschnitt bei rund 557 Euro monatlich. Der Vergleichswert für 2026 fällt somit höher aus.

Allerdings bedeutet ein höheres verfügbares Einkommen nicht, dass sämtliche damit verbundenen Ausgaben bereits berücksichtigt wären. So konnten die Forscher beispielsweise mögliche Fahrtkosten zur Arbeitsstelle mangels einheitlicher Daten nicht in ihre Berechnungen aufnehmen. Die Ergebnisse beschreiben damit modellhafte Einkommensunterschiede und keine individuell garantierten Beträge.

Ergebnisse berühren die Debatte über die Grundsicherung

Die Studie erscheint vor dem Hintergrund einer seit Jahren geführten Diskussion über finanzielle Arbeitsanreize im deutschen Sozialstaat. Ein wiederkehrender Streitpunkt ist dabei, ob sich die Aufnahme einer Beschäftigung gegenüber dem alleinigen Bezug staatlicher Leistungen ausreichend auszahlt.

Die wissenschaftliche Direktorin des WSI, Bettina Kohlrausch, sieht die Berechnungen als Bestätigung dafür, dass auch Beschäftigte mit Mindestlohn finanziell deutlich besser gestellt seien als vergleichbare Menschen ohne Erwerbseinkommen in der Grundsicherung.

Zugleich warnt sie vor möglichen Einschnitten bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Nach ihrer Einschätzung könnten solche Veränderungen insbesondere bei Familien den finanziellen Vorsprung einer Erwerbstätigkeit verringern.

Die Untersuchung zeigt damit auch die Bedeutung ergänzender Sozialleistungen für Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen. Die Höhe des Mindestlohns allein entscheidet nicht darüber, wie viel Geld einem Haushalt tatsächlich zur Verfügung steht.

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