
Der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, ETS2, wird ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen vollständig wirksam. Statt 2027 startet das System 2028. Die Verschiebung ist inzwischen verbindliches EU-Recht. Für Verbraucher in Deutschland bedeutet sie allerdings keine Pause bei der CO2-Bepreisung. Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas bleiben bereits 2027 vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst.
Die Bundesregierung will dafür den derzeitigen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 um ein weiteres Jahr verlängern. Das Bundeskabinett beschloss am 12. August 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes muss jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Nach derzeit geltendem Recht würde für 2027 eine andere Preisregel greifen.
Ursprünglich sollte der ETS2 im Jahr 2027 vollständig starten. EU-Parlament und Mitgliedstaaten verschoben diesen Termin im Zuge der Änderung des Europäischen Klimagesetzes um ein Jahr. Die entsprechende Verordnung wurde am 18. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 7. April in Kraft. Sie schreibt ausdrücklich vor, den Betrieb des Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und weitere erfasste Bereiche bis 2028 zu verschieben.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Klimaziel für 2040. Die EU hat sich verbindlich darauf festgelegt, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis dahin um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der ETS2 soll einen Beitrag dazu leisten, indem für den Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden und im Straßenverkehr europaweit ein CO2-Preis entsteht.
Direkt verpflichtet werden dabei nicht Autofahrer oder Haushalte, sondern Unternehmen, die Kraftstoffe und Heizenergieträger in Verkehr bringen. Sie müssen Zertifikate entsprechend den verursachten Emissionen erwerben. Die Kosten können anschließend über Kraftstoff- und Energiepreise an Kunden weitergegeben werden. Das gesamte Angebot an ETS2-Zertifikaten soll so begrenzt werden, dass die erfassten Emissionen bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 2005 sinken.
Trotz der Verschiebung beginnen bereits 2027 Auktionen von ETS2-Zertifikaten. Die EU-Kommission sieht den Start dieser Versteigerungen ab Januar 2027 vor, unter anderem um frühzeitig Einnahmen für Investitionen und ein Preissignal für den späteren Markt zu schaffen. Die eigentlichen Abgabepflichten des Systems werden dagegen erst 2028 vollständig wirksam.
Deutschland befindet sich in einer besonderen Situation, weil fossile Brennstoffe hier bereits seit 2021 über den nationalen Emissionshandel, kurz nEHS, bepreist werden. Der CO2-Preis lag 2021 bei 25 Euro je Tonne, 2022 und 2023 bei 30 Euro, 2024 bei 45 Euro und 2025 bei 55 Euro.
Seit 2026 gilt erstmals kein fester Preis mehr. Zertifikate werden innerhalb eines Korridors zwischen 55 und 65 Euro je Tonne versteigert. Bei der ersten Auktion an der European Energy Exchange am 1. Juli 2026 lag der Zuschlagspreis bei der Obergrenze von 65 Euro. Insgesamt wurden bei dieser Auktion rund 21,34 Millionen Zertifikate zugeteilt.
Nach derzeit geltendem Recht sollte sich der nationale Preis 2027 wegen der Verschiebung des ETS2 an Preisen aus dem bereits bestehenden europäischen Emissionshandel ETS1 orientieren. Dieser erfasst vor allem Kraftwerke und große Industrieanlagen. Die nationale Brennstoffemissionshandelsverordnung sieht für diesen Übergangsfall einen marktbasierten Preis vor, der sich aus vergangenen ETS1-Versteigerungen ableitet.
Die Bundesregierung will diese Regel nun ändern. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August soll der Korridor von 55 bis 65 Euro auch im Jahr 2027 gelten. Die Koalition aus Union und SPD hatte sich darauf bereits im Mai verständigt. Offiziell bestätigt ist bislang der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Solange die Änderung nicht abgeschlossen ist, bleibt die bisherige gesetzliche Regelung maßgeblich.
Für Autofahrer ist entscheidend, wie stark der Zertifikatepreis auf einen Liter Kraftstoff durchschlägt. Nach Berechnungen des ADAC entspricht ein CO2-Preis zwischen 55 und 65 Euro bei Benzin einem Preisanteil von etwa 15,7 bis 18,6 Cent je Liter einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Diesel liegt der entsprechende Anteil bei etwa 17,3 bis 20,5 Cent je Liter.
Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Aufschlag in dieser Höhe gegenüber 2025. Bereits 2025 lag der CO2-Preis bei 55 Euro je Tonne. Steigt der Preis innerhalb des Korridors 2026 auf die Obergrenze von 65 Euro, ergibt sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums gegenüber 2025 ein zusätzlicher Effekt von bis zu rund 2,8 Cent je Liter Benzin und 3,2 Cent bei Diesel.
Der tatsächliche Kraftstoffpreis an der Tankstelle hängt daneben unter anderem von Rohölpreisen, Raffineriekosten, Steuern und den Marktbedingungen ab. Der CO2-Preis ist deshalb nur ein Bestandteil des Endpreises.
Auch Haushalte mit Gas- oder Ölheizung bleiben vom CO2-Preis betroffen. Bei einem Zertifikatepreis von maximal 65 Euro je Tonne kann der CO2-Anteil beim Erdgas nach Berechnungen des ADAC bis zu etwa 1,55 Cent je Kilowattstunde erreichen. Bei Heizöl sind es bis zu rund 20,7 Cent je Liter einschließlich Mehrwertsteuer.
Für ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden nennt der ADAC auf Grundlage von Berechnungen der Verbraucherzentrale jährliche CO2-Kosten zwischen 263 und 311 Euro. Bei einem Heizölverbrauch von 2.000 Litern liegt die Größenordnung zwischen 349 und 412 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Belastung hängt vom Verbrauch und vom jeweiligen Zertifikatepreis ab.
Bei Mietwohnungen werden die CO2-Kosten für fossile Heizungen nicht automatisch vollständig von den Mietern getragen. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verteilt sie abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen Mietern und Vermietern.
Die Verschiebung des ETS2 hatte bei Wirtschaftsverbänden vor allem wegen der deutschen Übergangsregelung Kritik ausgelöst. Nach Darstellung des Bundesverbands der Deutschen Industrie führte die ursprünglich für 2027 vorgesehene Kopplung des nationalen CO2-Preises an den schwankenden ETS1-Preis zu erheblichen Unsicherheiten bei der Kalkulation von Energielieferverträgen.
Der BDI verwies im März darauf, dass Unternehmen bereits Verträge für 2027 abschließen müssten, ohne den später maßgeblichen CO2-Preis zuverlässig zu kennen. Nach Darstellung von BDEW, BDI, DIHK und VKU könnten dadurch zusätzliche Nachberechnungen, Verwaltungsaufwand und wirtschaftliche Unsicherheit entstehen. Die Verbände forderten deshalb eine schnelle Verlängerung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro auf 2027. Genau diese Lösung verfolgt inzwischen der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf.
Die Kritik richtet sich außerdem gegen den fortgesetzten deutschen Sonderweg. Nach Darstellung der DIHK entstehen bis zum Start des ETS2 unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt, weil Deutschland Gebäude, Verkehr und Teile der kleineren Industrie bereits mit einem nationalen CO2-Preis erfasst, während nicht in allen EU-Staaten vergleichbare nationale Systeme bestehen. Die DIHK unterstützt deshalb grundsätzlich den europaweiten Start des ETS2 im Jahr 2028 und spricht sich gegen eine weitere Verschiebung aus.
Ab 2028 unterscheidet sich das europäische System grundlegend vom deutschen Preiskorridor. Der ETS2 sieht keinen dauerhaft festgelegten Preis von 55 oder 65 Euro vor. Der Zertifikatepreis soll sich über Angebot und Nachfrage bilden. Die Gesamtmenge der verfügbaren Berechtigungen wird dabei schrittweise reduziert.
Um starke Preissprünge abzufedern, enthält das System eine Marktstabilitätsreserve. Nach geltender Regelung können zusätzliche Zertifikate freigegeben werden, wenn der Preis zwei Monate lang über 45 Euro je Tonne zu Preisen von 2020 liegt. Dieser Wert wird an die Inflation angepasst und ist deshalb kein fester Preisdeckel.
Rat und EU-Parlament verständigten sich im Juni 2026 zudem vorläufig darauf, den Mechanismus zu verstärken. Nach diesem Kompromiss soll die Zahl der bei Überschreiten der Schwelle freizugebenden Zertifikate von 20 Millionen auf 40 Millionen je Auslösung steigen. Eine abschließende formelle Annahme dieser Änderung stand nach der veröffentlichten Mitteilung des Rates noch aus.
Damit verschiebt die EU den einheitlichen CO2-Markt für Gebäude und Verkehr zwar um ein Jahr, hebt die Bepreisung fossiler Energien aber nicht auf. In Deutschland entscheidet nun zunächst das Gesetzgebungsverfahren darüber, ob Verbraucher und Unternehmen 2027 tatsächlich noch einmal mit einem nationalen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro rechnen können. Ab 2028 soll anschließend der europaweite Marktpreis des ETS2 maßgeblich werden.
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