Bundestag stimmt über weitreichende Änderungen bei der Fahrausbildung ab

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Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 5. November 2026, über eine umfassende Reform der Fahrausbildung in Deutschland. Die Bundesregierung will den Erwerb des Führerscheins günstiger machen, den Theorieunterricht stärker digitalisieren und bürokratische Vorgaben für Fahrschulen reduzieren. Auch bei den verpflichtenden Fahrstunden und der praktischen Prüfung sind Veränderungen vorgesehen. Die Führerscheinreform ist allerdings umstritten. Während der ADAC die geplanten Erleichterungen grundsätzlich unterstützt, warnen Fahrlehrerverbände vor möglichen Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität und die Verkehrssicherheit.

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Die Abstimmung über die Änderungen des Fahrlehrergesetzes ist nach Angaben des Bundestages für den Nachmittag vorgesehen. Die Debatte soll um 15.15 Uhr beginnen und etwa 30 Minuten dauern. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Verkehrsausschuss am 4. November in veränderter Fassung zur Annahme empfohlen hat. Im Ausschuss unterstützten CDU/CSU und SPD die Vorlage, während AfD, Grüne und Linke dagegen stimmten.

Führerschein kostet durchschnittlich rund 3.400 Euro

Hintergrund der Reform sind die erheblichen Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom Mai 2026 liegt der durchschnittliche Preis für einen Pkw-Führerschein der Klasse B bei rund 3.400 Euro. Wie hoch die Rechnung tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Fahrschule, der Zahl der benötigten Fahrstunden und den Prüfungsergebnissen ab.

Der ADAC verweist auf große Unterschiede zwischen einzelnen Fahrschulen und den individuellen Ausbildungswegen. In seinen Kostenbeispielen aus dem Jahr 2025 errechnete der Automobilclub Gesamtausgaben zwischen rund 2.500 und 4.500 Euro. Besonders ins Gewicht fallen die regulären Fahrstunden und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Wer eine Prüfung wiederholen muss, hat zusätzliche Ausgaben.

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Die Bundesregierung setzt deshalb auf eine Kombination aus flexibleren Ausbildungsvorgaben, digitalen Lernmöglichkeiten und weniger Verwaltungsaufwand. Dadurch sollen Fahrschulen wirtschaftlicher arbeiten können. Ob diese Einsparungen tatsächlich bei den Fahrschülern ankommen, ist allerdings nicht garantiert. Die Preise legen die Fahrschulen weiterhin selbst fest.

Theorieunterricht soll künftig vollständig digital möglich sein

Eine wesentliche Veränderung betrifft den theoretischen Unterricht. Bislang müssen Fahrschüler für den Ersterwerb der Klasse B grundsätzlich zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei weitere Doppelstunden Zusatzstoff absolvieren.

Nach den Reformplänen soll die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen. Fahrschulen könnten künftig selbst entscheiden, ob sie ihre theoretischen Ausbildungsinhalte im Unterrichtsraum, online oder über digitale Lernangebote vermitteln.

Auch das selbstständige Lernen mit einer App soll ausreichen können, um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. Die Prüfung selbst bleibt erforderlich.

Zudem plant das Verkehrsministerium, den derzeit mehr als 1.100 Fragen umfassenden Katalog für die theoretische Prüfung um ungefähr ein Drittel zu verkleinern. Das notwendige Wissen über Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit soll dadurch nicht eingeschränkt werden.

Weniger Vorgaben soll es außerdem für Unterrichtsräume und Lehrmittel geben. Fahrschulen müssten nach den Planungen nicht mehr zwingend eigene Schulungsräume bereithalten. Auch Dokumentationspflichten sollen reduziert werden.

Zwölf verpflichtende Sonderfahrten sollen wegfallen

Veränderungen sind ebenfalls für die praktische Ausbildung vorgesehen. Gegenwärtig müssen Fahrschüler der Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten absolvieren. Dazu gehören fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit.

Diese feste Anzahl soll nach den Plänen der Bundesregierung entfallen. Fahrten in den jeweiligen Verkehrssituationen sollen weiterhin vorgeschrieben bleiben, allerdings ohne eine starre Mindestzahl.

Entscheidend wäre künftig stärker der individuelle Ausbildungsstand. Die Fahrlehrer sollen beurteilen, welche Kenntnisse bereits vorhanden sind und wie viel zusätzliche Fahrpraxis benötigt wird.

Das bedeutet nicht, dass Fahrschüler automatisch weniger Fahrstunden absolvieren müssen. Wer mehr Übung benötigt, soll diese weiterhin erhalten.

Auch bei der praktischen Prüfung ist eine Änderung geplant. Die reine Fahrzeit soll auf die europarechtliche Mindestanforderung von 25 Minuten reduziert werden. Damit verbindet das Verkehrsministerium die Erwartung, den Prüfungsaufwand zu verringern.

Private Übungsfahrten mit Eltern sollen möglich werden

Eine weitere Neuerung betrifft das praktische Fahren vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis. Künftig sollen Fahrschüler unter bestimmten Voraussetzungen auch mit nahestehenden Personen wie ihren Eltern auf öffentlichen Straßen üben dürfen.

Dafür sieht der Gesetzentwurf eine besondere Erprobungsregelung vor. Die Fahrten sollen die professionelle Ausbildung ergänzen und nicht ersetzen.

Nach der vom Verkehrsausschuss am 4. November empfohlenen Fassung wären mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören eine bestandene Theorieprüfung, mindestens sechs Unterrichtseinheiten praktischer Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine theoretische und praktische Einweisung gemeinsam mit der vorgesehenen Begleitperson.

Außerdem wären eine behördliche Genehmigung und entsprechender Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich. Die Einzelheiten sollen durch weitere Rechtsverordnungen geregelt werden. Auch die Bundesländer erhalten nach der Ausschussfassung Einfluss auf die Anwendung des Modells.

Die neuen Übungsmöglichkeiten unterscheiden sich damit vom bereits bestehenden begleiteten Fahren ab 17 Jahren. Bei dem geplanten Modell geht es ausdrücklich um zusätzliche Fahrpraxis vor der regulären praktischen Führerscheinprüfung.

Fahrlehrerverbände warnen vor Einbußen bei der Ausbildungsqualität

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände begrüßt grundsätzlich eine Modernisierung der Fahrausbildung. In einer Stellungnahme vom 28. Oktober unterstützt der Verband insbesondere digitale Angebote, schnellere Verwaltungsverfahren und eine stärkere Orientierung am individuellen Lernfortschritt.

Gleichzeitig fordert die Organisation, wesentliche Bestandteile der professionellen Ausbildung beizubehalten. Sie spricht sich für mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten in Präsenz aus. Digitale Lernformen könnten den Unterricht ergänzen, sollten den persönlichen Austausch jedoch nicht vollständig ersetzen.

Auch private Übungsfahrten unter Anleitung lehnt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme ab. Sie fordert stattdessen verbindliche Lernstandskontrollen und eine nachvollziehbare Dokumentation der erworbenen Fähigkeiten.

Der ADAC bewertet die Reform insgesamt positiver. Nach Auffassung des Automobilclubs könnten zusätzliche Übungsfahrten mit erfahrenen Begleitpersonen dazu beitragen, die Fahrpraxis vor der Prüfung zu erhöhen. Der ADAC betrachtet solche Fahrten als Ergänzung der Ausbildung in der Fahrschule und nicht als Ersatz.

In der Anhörung des Verkehrsausschusses am 5. Oktober vertrat auch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen eine grundsätzlich positive Einschätzung. Sie verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse zum begleiteten Fahren und dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Veröffentlichung von Bestehensquoten aus Reform gestrichen

Eine wichtige Änderung betrifft die geplante Transparenz bei den Fahrschulen. Ursprünglich wollte die Bundesregierung nicht nur die Ausbildungspreise, sondern auch die Erfolgsquoten der Fahrschulen öffentlich zugänglich machen.

Der Verkehrsausschuss hat diesen Teil der Reform jedoch verändert. In seiner Beschlussempfehlung vom 4. November ist vorgesehen, auf die Veröffentlichung der Bestehensquoten zunächst zu verzichten.

Die Veröffentlichung von Preisangaben bleibt dagegen Bestandteil der geplanten Neuregelung. Die Daten sollen einen besseren Vergleich verschiedener Fahrschulen ermöglichen. Dabei sollen einzelne Ausbildungsstandorte getrennt betrachtet werden.

Die Bestehensquoten sollen weiterhin für die behördliche Überwachung eine Rolle spielen können. Eine spätere öffentliche Bereitstellung dieser Informationen wird in der Ausschussfassung nicht ausgeschlossen, ist aber zunächst nicht vorgesehen.

Damit fällt ein ursprünglich angekündigter Bestandteil der Reform vor der Bundestagsentscheidung weg.

Neue Führerscheinregeln könnten 2027 in Kraft treten

Die Bundesregierung hatte ursprünglich einen Beginn der neuen Regelungen Anfang 2027 angestrebt. Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der Gesetzgebungsverfahren. Neben der Entscheidung im Bundestag ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Einzelheiten der Fahrausbildung müssen zudem durch entsprechende Verordnungen umgesetzt werden.

Ein verbindlicher Termin für die vollständige Einführung sämtlicher Reformmaßnahmen stand zunächst nicht fest.

Für Menschen, die bereits eine Fahrschule besuchen oder sich in Kürze anmelden möchten, gelten deshalb vorerst die bisherigen Ausbildungsanforderungen. Die geplanten Änderungen führen nicht automatisch zu einer sofortigen Reduzierung der Führerscheinkosten.

Wie stark sich die Fahrausbildung durch die Reform tatsächlich verbilligt, hängt später insbesondere davon ab, welchen Ausbildungsumfang Fahrschüler benötigen und wie die Fahrschulen ihre Preise gestalten.

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