
Die erneute Insolvenz der Warenhauskette Galeria hat inzwischen unmittelbare Folgen für Kunden. Obwohl die Kaufhäuser weiterhin geöffnet sind, können Geschenkgutscheine derzeit nicht mehr regulär eingelöst werden. Wer noch Guthaben auf einer Geschenkkarte besitzt, muss damit rechnen, seinen Anspruch später im Insolvenzverfahren geltend machen zu müssen. Gleichzeitig ist die Zukunft von 83 Warenhäusern und rund 12.000 Beschäftigten ungeklärt.
Nach dem erneuten Insolvenzantrag hat Galeria die Annahme von Geschenkgutscheinen eingestellt. In Warenhäusern weisen entsprechende Aushänge darauf hin, dass die Karten derzeit nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden können. Auch beim Onlineeinkauf steht die bisherige Möglichkeit zur Bezahlung mit einer Geschenkkarte nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung.
Für Kunden entsteht damit eine schwierige Situation. Sie haben den Gutschein bereits bezahlt oder geschenkt bekommen, können das vorhandene Guthaben aber nicht mehr für Einkäufe verwenden. Noch kurz vor dem Insolvenzantrag waren Geschenkkarten im Angebot. Dass die Karten derzeit nicht angenommen werden, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auch die rechtlichen Ansprüche auf das Guthaben entfallen.
Auf der Internetseite von Galeria ist die frühere Informationsseite zu Geschenkkarten inzwischen nicht mehr regulär erreichbar. In älteren Geschäftsbedingungen wird die Einlösung dagegen noch beschrieben. Wann und unter welchen Voraussetzungen Kunden ihre Guthaben möglicherweise wieder verwenden können, blieb zunächst offen.
Galeria hatte am Freitag, 2. Oktober 2026, beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Bereits am 5. Oktober wurde bekannt, dass das Gericht ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet hat. Als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte es den Rechtsanwalt Frank Kebekus. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 502 IN 258/26 geführt.
Damit befindet sich das Unternehmen zunächst in einem Verfahren zur Prüfung und Sicherung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht verbunden.
Für Galeria ist es bereits der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Zuvor hatte der Konzern in den Jahren 2020, 2022 und 2024 entsprechende Verfahren durchlaufen. Seit 2024 gehört die Warenhauskette der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz.
Wer einen nicht mehr einlösbaren Geschenkgutschein besitzt, sollte die Karte, den Kaufbeleg und vorhandene Informationen über den Restwert aufbewahren. Diese Unterlagen können erforderlich werden, um den Anspruch später nachzuweisen.
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, können Kunden ihre Forderungen grundsätzlich beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Dafür müssen der Forderungsbetrag und der zugrunde liegende Anspruch angegeben werden. Die gesetzliche Grundlage bilden insbesondere die Paragrafen 28 und 174 der Insolvenzordnung. Das Gericht legt mit der Verfahrenseröffnung eine Anmeldefrist fest.
Eine solche Anmeldung garantiert allerdings keine vollständige Erstattung. Die Gläubiger werden grundsätzlich aus dem noch verfügbaren Insolvenzvermögen befriedigt. Reicht dieses nicht aus, erhalten sie möglicherweise nur einen kleinen Teil ihrer Forderung zurück oder gehen vollständig leer aus.
Darauf weisen auch die Verbraucherzentralen hin. Wie viel Geld Inhaber von Galeria-Gutscheinen im konkreten Verfahren zurückbekommen könnten, lässt sich derzeit nicht beziffern.
Während Kunden ihre Geschenkgutscheine derzeit nicht mehr einsetzen können, soll der reguläre Warenhausbetrieb zunächst weitergehen. Galeria betreibt bundesweit noch 83 Filialen mit etwa 12.000 Beschäftigten.
Welche Standorte langfristig bestehen bleiben, ist allerdings unklar. Bereits vor dem neuen Insolvenzantrag hatte das Unternehmen angekündigt, 33 Warenhäuser wirtschaftlich zu überprüfen. Eine endgültige Entscheidung über mögliche zusätzliche Filialschließungen lag zunächst nicht vor.
Für die Beschäftigten stellt sich zudem die Frage nach der Absicherung ihrer Gehälter. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Insolvenzgeld beantragt, das über eine Bank vorfinanziert werden soll. Ob die Bundesagentur für Arbeit einer erneuten Zahlung zustimmt, war zunächst offen. Dabei spielt auch die rechtliche Trennung zwischen der früheren Galeria Karstadt Kaufhof GmbH und der heutigen Galeria S.à r.l. & Co. KG eine Rolle.
Die Gewerkschaft Verdi fordert angesichts der erneuten Insolvenz eine verlässliche Perspektive für die Belegschaften. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen klären, wie die Kaufhäuser wirtschaftlich weitergeführt werden können.
Die heutige Galeria-Kette ging aus den früheren Warenhausunternehmen Karstadt und Kaufhof hervor. Beide Marken prägten über Jahrzehnte den deutschen Einzelhandel. Nach wiederholten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Eigentümerwechseln und mehreren Sanierungsverfahren wurde der Unternehmensauftritt 2024 auf Galeria umgestellt.
Das Unternehmen steht weiterhin unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Der Onlinehandel, hohe Betriebskosten und veränderte Einkaufsgewohnheiten haben das klassische Warenhausgeschäft über Jahre belastet.
Mit der vierten Insolvenz innerhalb von sechs Jahren geht es deshalb nicht nur um die Zukunft der verbliebenen Kaufhäuser. Auch zahlreiche Kunden, die bereits Geld für Geschenkkarten ausgegeben haben, sind von den Folgen betroffen. Für sie ist entscheidend, ob eine spätere Einlösung ermöglicht wird oder sie ihren Anspruch im Insolvenzverfahren verfolgen müssen.
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