Galeria sperrt Markenartikel ab: Kunden können nicht alles kaufen

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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In mehreren Kaufhäusern der insolventen Warenhauskette Galeria sind Waren mit rot-weißem Flatterband abgesperrt. Die Artikel liegen weiterhin in den Regalen oder hängen an Kleiderständern, dürfen derzeit aber nicht verkauft werden. Dahinter stehen Ansprüche von Herstellern und Lieferanten nach dem erneuten Insolvenzantrag. Der Verkaufsstopp bei Galeria betrifft nur Teile des Sortiments. Die 83 Filialen bleiben zunächst geöffnet.

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Verkaufsbeschränkungen in mehreren Städten

In Hannover sind beispielsweise Handtaschen der Marke Mandarina Duck im Erdgeschoss des Kaufhauses am Ernst-August-Platz betroffen. Auch bei Kleidungsstücken in einer anderen Etage weisen Schilder auf den vorübergehenden Verkaufsstopp hin. Ähnliche Absperrungen gibt es in den Galeria-Häusern in Oldenburg und Braunschweig.

In Köln wurden unter anderem Stoffballen, Töpfe, Pfannen und hochwertige Puzzles der Marke Remember aus dem Verkauf genommen. Auch Bademäntel waren in einer Kölner Filiale abgesperrt. Zeitweise konnten Kunden in weiteren Häusern keine Playmobil-Produkte kaufen. Für diese Artikel wurde die Beschränkung an einzelnen Standorten inzwischen wieder aufgehoben.

Auch im Galeria-Kaufhaus in Heilbronn sind einzelne Tische und Regale entsprechend gekennzeichnet. Die betroffenen Bereiche unterscheiden sich von Standort zu Standort. Eine vollständige Liste der gesperrten Marken und Filialen liegt nicht vor.

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Die Beschränkungen können sich auch auf das Onlineangebot auswirken: Ein bei Galeria angezeigtes Puzzle der Marke Remember ließ sich nach Feststellungen des WDR nicht in den Warenkorb legen. Das Produkt war dort als nicht verfügbar gekennzeichnet. Für Kunden ist daher nicht allein entscheidend, ob ein Artikel im Kaufhaus ausgestellt oder im Internet abgebildet wird.

Eigentumsvorbehalt als Grund für den Verkaufsstopp

Der Hintergrund liegt in den Lieferverträgen. Viele Hersteller geben Waren an Einzelhändler ab, ohne dass diese unmittelbar vollständig bezahlt werden. Bei einem vereinbarten Eigentumsvorbehalt bleiben die Produkte bis zum Zahlungseingang Eigentum des Lieferanten.

Nach Angaben des Handelsexperten Carsten Kortum von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg können dabei Zahlungsfristen von 30, 60 oder mehr Tagen gelten. Wird ein Handelsunternehmen währenddessen insolvent, stellt sich die Frage, was mit den Erlösen aus noch nicht bezahlten Produkten geschieht.

Lieferanten wollen verhindern, dass ihre Ware verkauft wird, ohne dass sie die vereinbarte Zahlung erhalten. Sie können unter entsprechenden vertraglichen Voraussetzungen die Rückgabe verlangen. Die Sperrung einzelner Warenbereiche dient der Sicherung dieser Ansprüche. Nicht alle Produkte sind davon betroffen. Bereits bezahlte Artikel oder Eigenmarken unterliegen nicht automatisch denselben Beschränkungen.

Galeria beziffert Einschränkungen auf einen kleinen Teil

Galeria bezeichnete die Verkaufsstopps am 13. Oktober als vorübergehende Einzelfälle. Nach einer Schätzung des Unternehmens betreffen sie rund ein Prozent des Umsatzes. Eine unabhängig überprüfte Übersicht über die tatsächlich gesperrten Warenmengen liegt nicht vor.

Der Leiter der Hannoveraner Filiale, Tino Kordts, erklärte gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass sich einzelne Verkaufsbeschränkungen teilweise schon innerhalb weniger Stunden erledigten. Für das Weihnachtsgeschäft bleibt die Verfügbarkeit des Sortiments dennoch wichtig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus verweist auf Vereinbarungen mit Lieferanten und Finanzierungspartnern, die den Betrieb stabilisieren sollen.

Viertes Insolvenzverfahren innerhalb von sechs Jahren

Galeria stellte am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Düsseldorf erneut einen Insolvenzantrag. Das Gericht ordnete am 5. Oktober ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Es ist der vierte Insolvenzantrag der Warenhauskette innerhalb von sechs Jahren.

Die Geschäfte laufen zunächst weiter. Für Beschäftigte wurde inzwischen Insolvenzgeld bewilligt. Damit ist die Bezahlung eines großen Teils der Belegschaft vorerst abgesichert. Über mögliche dauerhafte Filialschließungen ist noch nicht abschließend entschieden.

Gutscheine bleiben vorerst gesperrt

Kunden können Galeria-Geschenkgutscheine derzeit weder kaufen noch einlösen. Darauf weisen unter anderem Schilder an den Kassen hin. Die Gutscheine sind von den Verkaufsstopps für einzelne Markenartikel zu unterscheiden.

Nach Informationen der Verbraucherzentrale können Ansprüche aus nicht eingelösten Gutscheinen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und in welcher Höhe Betroffene Geld zurückerhalten, hängt von der vorhandenen Insolvenzmasse ab. Für die Anmeldung gelten die vom Insolvenzgericht festgelegten Fristen.

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