Zavvi insolvent: Bezahlte Ware wird nicht mehr geliefert

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Der britische Onlinehändler Zavvi hat seinen Geschäftsbetrieb eingestellt. Das Unternehmen, das vor allem Filme, Videospiele, Sammlerausgaben und Fanartikel verkaufte, befindet sich seit dem 12. Oktober 2026 in einem formellen Insolvenzverfahren. Bereits aufgegebene Bestellungen und Vorbestellungen werden nicht mehr ausgeliefert. Für Kunden in Deutschland stellt sich damit die Frage, wie sie bereits bezahlte Einkäufe zurückfordern können.

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Insolvenz von Zavvi offiziell bestätigt

Hinter dem Onlinehändler steht die britische Gesellschaft ZavviGroup Ltd. Am 12. Oktober 2026 wurden Chris Skey und Kerry Bailey von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO LLP zu gemeinsamen Insolvenzverwaltern bestellt. Sie haben die Verwaltung des Unternehmens übernommen.

Auf der offiziellen Internetseite erklärt die Insolvenzverwaltung, dass der Geschäftsbetrieb aufgrund der finanziellen Situation mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde. Ausstehende Bestellungen und Vorbestellungen können nicht mehr erfüllt werden. Neue Bestellungen sollen ausdrücklich nicht aufgegeben werden.

Auch Rücksendungen nimmt das Unternehmen nicht mehr entgegen. Das betrifft Kunden, die bereits Waren erhalten haben und diese zurückgeben möchten. Welche Möglichkeiten in solchen Fällen noch bestehen, hängt von den jeweiligen Ansprüchen und Zahlungsbedingungen ab.

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Die deutsche Internetseite von Zavvi ist ebenfalls von der Einstellung des Geschäftsbetriebs betroffen. Über sie hatte das Unternehmen sein Sortiment auch deutschen Käufern angeboten.

Bezahlte Bestellungen werden nicht mehr ausgeliefert

Besonders betroffen sind Kunden, die Waren bereits vollständig bezahlt haben, ohne sie bislang erhalten zu haben. Dazu gehören auch Vorbestellungen von Artikeln, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen sollten.

Eine automatische Erstattung der Kaufpreise hat die Insolvenzverwaltung nicht angekündigt. Stattdessen fordert sie betroffene Kunden auf, sich möglichst schnell an ihre Bank, ihren Kartenanbieter oder den verwendeten Zahlungsdienstleister zu wenden.

Ob eine Rückzahlung möglich ist, richtet sich nach der gewählten Zahlungsmethode und den Umständen des jeweiligen Einkaufs. Eine erfolgreiche Erstattung ist daher nicht garantiert.

Kreditkartenzahlungen können zurückgebucht werden

Wer seinen Einkauf mit einer geeigneten Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt hat, kann ein sogenanntes Chargeback-Verfahren prüfen lassen. Dabei wird versucht, die Kartenzahlung über die Bank zurückzuholen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass ein Chargeback insbesondere bei nicht gelieferten Waren oder einer Insolvenz des Händlers infrage kommt. Ansprechpartner ist die kartenausgebende Bank.

Für das Verfahren gelten Fristen, die sich nach den jeweiligen Kartenregeln richten. Häufig beträgt die Frist bis zu 120 Tage. Sie kann je nach Zahlungsart und Sachverhalt unterschiedlich beginnen. Betroffene sollten deshalb unverzüglich Kontakt zu ihrer Bank aufnehmen.

Hilfreich sind Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und der Schriftverkehr mit dem Händler. Auch die offizielle Insolvenzmitteilung kann den Lieferausfall dokumentieren.

PayPal-Käuferschutz bietet weitere Möglichkeit

Bei Zahlungen über PayPal können Kunden den Käuferschutz nutzen, sofern ihr Einkauf die Voraussetzungen erfüllt. PayPal sieht für die Meldung eines Problems grundsätzlich eine Frist von 180 Tagen nach der Zahlung vor.

Wird innerhalb des eröffneten Konflikts keine Lösung gefunden, muss rechtzeitig ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Andernfalls wird der Konflikt nach 20 Tagen automatisch geschlossen.

Auch andere Zahlungsdienstleister können eigene Schutzverfahren anbieten. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Ein gesetzlich garantierter Anspruch auf Rückzahlung ergibt sich aus diesen freiwilligen Programmen nicht automatisch.

Der von den britischen Insolvenzverwaltern zusätzlich erwähnte Paragraf 75 des britischen Verbraucherkreditgesetzes betrifft bestimmte Kreditkartenzahlungen nach britischem Recht. Er ist kein allgemeiner Erstattungsanspruch für deutsche Bankkunden.

Insolvenzverwalter richten Kontaktstelle ein

Für offene Forderungen hat die Insolvenzverwaltung eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Betroffene erreichen die zuständige Stelle unter [email protected].

Wer dorthin schreibt, erhält zunächst eine automatische Antwort mit häufig gestellten Fragen und Hinweisen zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren. Individuelle Antworten sind nach Angaben der Verwalter wegen der zahlreichen Anfragen normalerweise nicht vorgesehen.

Bei einer Insolvenz können Kunden offene Rückzahlungsansprüche grundsätzlich als Forderungen geltend machen. Ob und in welcher Höhe sie daraus Geld erhalten, hängt vom Verlauf des Verfahrens und den verfügbaren Mitteln ab.

Zavvi hatte bereits eine Insolvenz erlebt

Die Geschichte der Marke reicht bis 2007 zurück. Damals entstand Zavvi aus dem britischen Geschäft der Virgin Megastores. Bereits Ende 2008 geriet die damalige Handelskette in die Insolvenz. Die stationären Geschäfte verschwanden anschließend vom Markt.

2009 wurde Zavvi als reiner Onlinehändler weitergeführt. Der Anbieter konzentrierte sich unter anderem auf DVDs, Blu-rays, Videospiele, Sammlerstücke und limitierte Editionen. Im Jahr 2023 wechselte das Onlinegeschäft erneut den Eigentümer.

Mit der neuerlichen Insolvenz endet vorerst auch dieser Geschäftsbetrieb. Konkrete Ursachen für die aktuelle finanzielle Krise erläutert die offizielle Mitteilung nicht. Ebenso fehlen bislang belastbare Angaben zur Zahl der betroffenen Kunden und zur Gesamtsumme der offenen Bestellungen.

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