
Deutschland kann seine Pläne für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten umsetzen. Die Europäische Kommission hat die staatliche Förderung im Rahmen der deutschen Kraftwerksstrategie beihilferechtlich genehmigt. Damit darf Deutschland für die Absicherung der Stromversorgung Fördermittel in Milliardenhöhe einsetzen. Der mögliche Rahmen liegt bei bis zu 35 Milliarden Euro.
Die Entscheidung ist vor allem deshalb von unmittelbarer Bedeutung, weil die ersten Ausschreibungen bereits vorbereitet sind. Am 8. September 2026 sollen zunächst 4,5 Gigawatt Langzeitkapazität ausgeschrieben werden. Eine zweite Runde über weitere 4,5 Gigawatt ist für den 29. Dezember vorgesehen.
Damit nimmt ein Vorhaben konkrete Form an, über das Bundesregierung und EU-Kommission seit Jahren verhandelt haben. Die neuen Kapazitäten sollen Strom bereitstellen können, wenn Wind- und Solaranlagen zeitweise nicht genügend Energie liefern. Besonders im Zuge des Kohleausstiegs soll damit ausreichend gesicherte Leistung im deutschen Stromsystem verfügbar bleiben.
Der genehmigte Milliardenbetrag bedeutet nicht, dass der Bund nun unmittelbar 35 Milliarden Euro an Kraftwerksbetreiber auszahlt. Es handelt sich um den möglichen Förderrahmen des Systems über einen langen Zeitraum.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt vor allem von den Ausschreibungsergebnissen ab. Betreiber konkurrieren um die Förderung und geben an, welche Vergütung sie für die Bereitstellung ihrer Leistung benötigen. Den Zuschlag sollen grundsätzlich die wirtschaftlich günstigsten geeigneten Angebote erhalten.
Die Bundesregierung selbst hat die künftigen Förderkosten deshalb nur als Bandbreite beziffert. Für das Jahr 2031 werden Kosten zwischen einer und drei Milliarden Euro erwartet. Von 2032 bis 2045 werden jährlich etwa 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen zu Ausschreibungsmengen, Technologien, Investitionskosten und dem künftigen Strommarkt.
Geplant ist, die Kosten ab 2031 über eine Umlage zu finanzieren. Die konkrete Ausgestaltung dieser Finanzierung soll mit den Regelungen für den langfristigen Kapazitätsmarkt festgelegt werden.
Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz sieht einen gestaffelten Zeitplan vor. In der ersten Ausschreibung am 8. September geht es um 4,5 Gigawatt sogenannte Langzeitkapazität. Weitere 4,5 Gigawatt sollen Ende Dezember folgen.
Am 18. Mai 2027 ist anschließend eine Ausschreibung über zwei Gigawatt weitere Erzeugungskapazität geplant. Im Dezember 2027 und im Oktober 2029 sollen zusätzliche, breiter angelegte Ausschreibungen folgen. Deren Volumen wird anhand des dann aktuellen Bedarfs an gesicherter Leistung festgelegt.
Ziel ist, dass im Jahr 2031 genügend steuerbare Kapazität vorhanden ist. Ab 2032 soll anschließend ein umfassender Kapazitätsmarkt die Versorgungssicherheit dauerhaft absichern.
Die Förderung neuer Gaskraftwerke ist dabei ein zentraler Bestandteil, das System ist jedoch nicht vollständig auf Erdgas beschränkt. Insbesondere bei späteren Ausschreibungen können auch andere Erzeugungsanlagen, Speicher und regelbare Verbraucher eine Rolle spielen.
Für langfristig geförderte Anlagen gelten verschiedene Bedingungen. Kraftwerke, die während ihres Förderzeitraums Erdgas als Hauptenergieträger einsetzen, müssen technisch auf einen späteren Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet werden.
Die Betreiber müssen bereits mit ihrem Gebot ein Konzept vorlegen, wie das Kraftwerk auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden kann. Für Anlagen mit einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren gilt zudem, dass sie spätestens ab 2045 klimaneutral betrieben werden müssen.
Hinzu kommen Emissionsanforderungen. Anlagen dürfen grundsätzlich nicht mehr als 550 Gramm Kohlendioxid aus fossilen Brennstoffen je erzeugter Kilowattstunde Strom ausstoßen.
Für die ersten Langzeitausschreibungen gelten außerdem Anforderungen an die Einsatzdauer. Die Anlagen müssen technisch in der Lage sein, mindestens zehn Stunden hintereinander einen hohen Anteil ihrer installierten Leistung bereitzustellen. Damit sollen sie auch längere Phasen mit geringer Wind- und Solarstromerzeugung überbrücken können.
Das Fördermodell unterscheidet sich von einer klassischen Investitionsprämie. Betreiber erhalten Geld dafür, dass sie ihre zugesagte Leistung über den vereinbarten Zeitraum für das Stromsystem verfügbar halten.
Bei den ersten Ausschreibungen können Verpflichtungszeiträume von 15 Jahren vereinbart werden. Die Vergütung wird im Wettbewerb bestimmt. Gleichzeitig müssen erfolgreiche Bieter bestimmte Investitionen nachweisen und ihre Anlagen rechtzeitig fertigstellen.
Das Modell soll damit ein wirtschaftliches Problem lösen, das durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien entsteht. Flexible Kraftwerke werden zwar für Zeiten mit geringer erneuerbarer Erzeugung benötigt, laufen aber voraussichtlich deutlich weniger Stunden als klassische Grundlastkraftwerke. Ohne zusätzliche Einnahmen kann sich der Neubau solcher Anlagen deshalb für Investoren nur schwer rechnen.
Das deutsche Gesetz ist bereits seit Juli 2026 in Kraft. Mehrere zentrale Vorschriften standen allerdings ausdrücklich unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Die Bundesnetzagentur hatte die erste Ausschreibung deshalb zwar schon vorbereitet. Zuschläge durften jedoch erst erteilt werden, sobald die Zustimmung der Europäischen Kommission vorliegt. Mit der Genehmigung fällt diese entscheidende Hürde.
Bereits im Januar hatten Bundesregierung und Kommission eine Grundsatzeinigung über die Kraftwerksstrategie erzielt. Damals war ausdrücklich festgehalten worden, dass diese Verständigung noch keine endgültige beihilferechtliche Freigabe darstellte.
Hinter dem Ausbau steuerbarer Leistung steht der Umbau des deutschen Stromsystems. Deutschland baut Windkraft und Photovoltaik stark aus, gleichzeitig sollen Kohlekraftwerke spätestens 2038 vom Netz gehen.
Wind- und Solarstrom können einen großen Teil der Stromversorgung übernehmen, ihre Produktion hängt jedoch vom Wetter ab. Speicher, Stromimporte, flexible Verbraucher und Netzausbau können Schwankungen ausgleichen, ersetzen nach Einschätzung der Bundesregierung aber nicht vollständig die Notwendigkeit gesicherter Erzeugungsleistung.
Neue flexible Kraftwerke sollen deshalb vor allem dann einspringen, wenn Strom knapp ist. Langfristig sollen fossile Brennstoffe auch dort verschwinden. Die Verpflichtung zur Klimaneutralität ab 2045 verbindet die Versorgungssicherheitsstrategie deshalb mit dem deutschen Klimaziel.
Mit der EU-Genehmigung verlagert sich der Schwerpunkt nun von der beihilferechtlichen Diskussion auf die Ausschreibungen. Erst deren Ergebnisse werden zeigen, welche Technologien tatsächlich zum Zug kommen, wie viele neue Gaskraftwerke gebaut werden und wie hoch die staatlich finanzierten Vergütungen am Ende tatsächlich ausfallen.
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