Neue Gasreserve für Deutschland: Haushalte und Unternehmen sollen zahlen

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Die Bundesregierung will die Gasversorgung in Deutschland für außergewöhnliche Krisensituationen absichern. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) sieht dafür eine nationale Gasreserve vor. Finanziert werden soll sie über eine neue Umlage für Gaskunden. Nach den bisherigen Berechnungen könnten auf private Haushalte zusätzliche Kosten von bis zu 7,20 Euro pro Jahr zukommen. Auch Unternehmen sollen einen erheblichen Teil der Ausgaben übernehmen.

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Nationale Gasreserve soll bis zu 308 Millionen Euro jährlich kosten

Der Referentenentwurf vom 12. Oktober 2026 beziffert die jährlichen Kosten der geplanten Gasreserve auf 247 bis 308 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zehn Jahren könnten damit Gesamtausgaben von bis zu 3,08 Milliarden Euro entstehen.

Das Wirtschaftsministerium setzt bei der Finanzierung auf eine Umlage, die von den Gasverbrauchern getragen werden soll. Die tatsächliche Höhe wäre abhängig vom Gasverbrauch und dem jeweils festgelegten Umlagesatz. Vorgesehen ist, dass der Marktgebietsverantwortliche diesen Satz für jede jährliche Umlageperiode neu bestimmt.

Gasreserve könnte Haushalte bis zu 7,20 Euro im Jahr kosten

Für private Verbraucher enthält der Gesetzentwurf konkrete Modellrechnungen. Bei einem Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von etwa 13.000 Kilowattstunden und einem Haushalt in einem Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden ergeben sich zusätzliche Belastungen zwischen 3,77 und 7,20 Euro jährlich.

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Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch werden die Mehrkosten auf etwa 5,80 bis 7,20 Euro geschätzt. Das entspricht einem Umlagesatz von ungefähr 0,03 bis 0,04 Cent je Kilowattstunde. Die genannten Beträge sind Schätzungen aus dem Entwurf und noch keine verbindlich feststehenden Kosten.

Industrie soll rund 60 Prozent der Kosten tragen

Nicht nur Privathaushalte wären von der geplanten Finanzierung betroffen. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf sollen rund 60 Prozent der Gesamtkosten auf Industriekunden entfallen. Die übrigen 40 Prozent würden Haushalts- und Gewerbekunden tragen.

Damit würde insbesondere die Industrie einen großen Anteil an der Finanzierung übernehmen. Wie hoch die zusätzliche Belastung für einzelne Unternehmen ausfällt, hängt vom jeweiligen Gasverbrauch und der späteren Umlagehöhe ab. Konkrete Eurobeträge für einzelne Betriebe ergeben sich aus der vorgesehenen Kostenverteilung nicht.

Reserve von 24 Milliarden Kilowattstunden für Krisenfälle

Die nationale Gasreserve soll ein Volumen von 24 Milliarden Kilowattstunden umfassen. Das entspricht 24 Terawattstunden und damit ungefähr zehn Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität.

Mit diesen zusätzlichen Vorräten will das Bundeswirtschaftsministerium die Energieversorgung gegen außergewöhnliche Unterbrechungen absichern. Dazu zählen Sabotageakte sowie der Ausfall wichtiger Importleitungen oder anderer kritischer Energieinfrastruktur.

Nach den Modellannahmen des Entwurfs könnte die vorgesehene Gasmenge beispielsweise einen vollständigen Ausfall der norwegischen Pipelineimporte für etwa 20 Tage oder der deutschen Flüssigerdgasterminals für rund 40 Tage ausgleichen.

Anders als reguläre Gasvorräte soll die strategische Reserve nicht für den gewöhnlichen saisonalen Ausgleich von Angebot und Nachfrage eingesetzt werden. Ihre Nutzung wäre besonderen Notfällen vorbehalten.

Bundesnetzagentur soll über den Einsatz entscheiden

Nach dem Entwurf darf die nationale Gasreserve ausschließlich nach Ausrufung der Notfallstufe eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur soll in einem solchen Fall über die Freigabe und Nutzung der Vorräte entscheiden.

Die Reserve soll helfen, gravierende Versorgungsengpässe zu verhindern und die Gasversorgung bei außergewöhnlichen Störungen aufrechtzuerhalten. Zugleich soll sie die reguläre Beschaffung und Speicherung von Erdgas durch die Marktteilnehmer nicht beeinträchtigen.

Das geplante System ist als Nachfolgeregelung für die bisherigen gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher vorgesehen. Diese waren im Zuge der Energiekrise nach dem Wegfall russischer Gaslieferungen eingeführt worden und laufen zum 31. März 2027 aus.

Neue Gasumlage trotz Abschaffung der bisherigen Umlage

Die Finanzierungspläne treffen auf eine veränderte Ausgangslage. Zum 1. Januar 2026 hatte die Bundesregierung die bisherige Gasspeicherumlage abgeschafft. Sie diente insbesondere dazu, Kosten aus der staatlich veranlassten Speicherbefüllung während der Energiekrise 2022 zu decken. Der Bund übernahm die Finanzierung der noch offenen Belastungen.

Die nun geplante Umlage verfolgt einen anderen Zweck. Mit ihr soll der künftige Aufbau und Betrieb einer strategischen Gasreserve finanziert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die erste Umlageperiode am 1. Oktober 2027 beginnt. Damit könnten Gaskunden ab Herbst kommenden Jahres erneut eine gesonderte Belastung zur Absicherung der Gasversorgung tragen.

Finanzierung der Gasreserve politisch noch nicht entschieden

Ob die geplante Umlage tatsächlich eingeführt wird, ist noch offen. Der Referentenentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und ist damit noch kein beschlossenes Gesetz.

Bereits im Sommer hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche unterschiedliche Finanzierungswege genannt. Neben einer Umlage über die Gaskunden standen auch eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt und eine Kombination beider Modelle zur Diskussion.

Innerhalb der Regierungskoalition aus Union und SPD hatte es Kritik an einer zusätzlichen Belastung von Verbrauchern und Unternehmen gegeben. Der aktuelle Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium hält dennoch an der Umlagefinanzierung fest.

Die endgültige Entscheidung über die Finanzierung, den gesetzlichen Rahmen und die konkrete Kostenbelastung steht somit noch aus.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu