
Griechenland hält an seinen Forderungen nach Reparationen von Deutschland für Schäden und Verbrechen während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg fest. Staatspräsident Konstantinos Tasoulas bekräftigte die Position am Sonntag bei einer Gedenkveranstaltung im nordgriechischen Lyngiades. Anlass war der 83. Jahrestag des Massakers, das deutsche Besatzungstruppen im Oktober 1943 in dem Dorf verübten. Tasoulas bezeichnete die griechischen Ansprüche als weiterhin aktiv, rechtmäßig, unverjährbar und verfolgbar. Die Bundesregierung vertritt dagegen seit Jahren die Position, dass die Reparationsfrage rechtlich abgeschlossen ist.
Tasoulas nahm am Sonntag zunächst an einer Gedenkfeier für die Getöteten von Lyngiades teil und legte am Mahnmal einen Kranz nieder. Anschließend unterstrich er erneut die offizielle griechische Position zu den deutschen Reparationen. Griechenland betrachtet die Forderungen demnach weiterhin als bestehend und durchsetzbar. Der Staatspräsident verwies dabei ausdrücklich auf frühere entsprechende Äußerungen bei Gedenkveranstaltungen in Kalavryta, Viannos und Paramythia.
Die Forderung nach deutschen Reparationen sei für Griechenland mit der Erinnerung an die Verbrechen der Besatzungszeit und dem Anspruch auf Gerechtigkeit verbunden, erklärte Tasoulas. Zugleich stellte er die Forderungen nicht als gegen die heutige deutsche Bevölkerung gerichtete Maßnahme dar. Sie seien nach seiner Darstellung Teil der staatlichen griechischen Position zur Aufarbeitung der Besatzungszeit.
Lyngiades liegt in der Region Epirus nahe Ioannina im Nordwesten Griechenlands. Am 3. Oktober 1943 griffen deutsche Besatzungstruppen das Dorf an. Nach Angaben der griechischen Präsidentschaft kamen während der damaligen Ereignisse 86 Menschen aus Lyngiades und drei Bewohner des nahe gelegenen Amfithea ums Leben. Unter den Getöteten waren zahlreiche Frauen, Kinder und ältere Menschen.
Die meisten Männer des Dorfes waren zum Zeitpunkt des Angriffs wegen landwirtschaftlicher Arbeiten außerhalb des Ortes. Deutsche Soldaten plünderten und zerstörten Gebäude und gingen gegen die zurückgebliebene Zivilbevölkerung vor. Das Massaker gehört zu einer Reihe schwerer Verbrechen deutscher Besatzungstruppen in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs. Zu den weiteren Orten, die bis heute eine zentrale Rolle in der griechischen Erinnerungskultur spielen, zählen unter anderem Kalavryta, Distomo und Viannos.
Der Streit zwischen Athen und Berlin umfasst mehrere unterschiedliche Forderungskomplexe. Dazu gehören Reparationsforderungen für Kriegsschäden, Ansprüche im Zusammenhang mit während der Besatzungszeit begangenen Verbrechen sowie die Rückzahlung einer sogenannten Besatzungsanleihe. Griechenland musste während der deutschen und italienischen Besatzung finanzielle Mittel zur Finanzierung der Besatzung bereitstellen.
Das griechische Parlament befasste sich 2019 erneut ausführlich mit dem Thema. Die damalige Regierung erklärte anschließend, Deutschland offiziell zu Gesprächen auffordern zu wollen. Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bestätigte später, dass Griechenland eine entsprechende diplomatische Note an die Bundesregierung übermittelt hatte. Er bezeichnete die Angelegenheit damals als schwieriges und für Griechenland besonders sensibles Thema.
Eine konkrete, zwischen beiden Staaten anerkannte Gesamtsumme gibt es nicht. In der politischen und öffentlichen Debatte wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Milliardenbeträge genannt. Diese Berechnungen beruhen auf verschiedenen Kategorien und Bewertungsmethoden und stellen keine von Deutschland und Griechenland gemeinsam festgestellte Forderungssumme dar.
Deutschland weist die griechischen Reparationsforderungen zurück. Die offizielle Position der Bundesregierung lautet weiterhin, dass die Frage von Reparationen aus der deutschen Besatzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg abgeschlossen ist. Das Auswärtige Amt beschreibt diese Haltung auch in seiner aktuellen Darstellung der deutsch-griechischen Beziehungen ausdrücklich so. Zugleich betont die Bundesregierung die Bedeutung der historischen Verantwortung Deutschlands und der Erinnerung an die während der Besatzungszeit begangenen Verbrechen.
Bei einer Regierungspressekonferenz im November 2024 erklärte der damalige Regierungssprecher Steffen Hebestreit, Deutschland sehe Ansprüche aufgrund internationaler Vereinbarungen als erledigt an. Zugleich verwies er auf den engen Austausch mit Griechenland über die historische und moralische Dimension der deutschen Besatzung. Diese grundsätzliche deutsche Rechtsposition hat sich bislang nicht geändert.
Die unterschiedlichen Auffassungen bestehen damit fort: Griechenland hält die Ansprüche für aktiv und unverjährbar, Deutschland betrachtet die Reparationsfrage als abgeschlossen. Eine gemeinsame rechtliche Bewertung beider Staaten liegt nicht vor.
Die Kontroverse reicht weit zurück. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mehrfach mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen beschäftigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, welche Bedeutung das Londoner Schuldenabkommen von 1953 und der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 für mögliche Reparationsansprüche haben. Während die Bundesregierung aus diesen und weiteren historischen Entwicklungen ableitet, dass keine offenen Reparationsforderungen mehr bestehen, widerspricht Griechenland dieser Bewertung.
Unabhängig von diesem Streit arbeiten Deutschland und Griechenland politisch, wirtschaftlich und kulturell eng zusammen. Die Bundesregierung bezeichnet die bilateralen Beziehungen als eng und freundschaftlich. Gleichzeitig gehört die Erinnerung an die deutsche Besatzung von 1941 bis 1944 weiterhin zu den sensibelsten historischen Themen zwischen beiden Staaten.
Die Äußerungen von Tasoulas in Lyngiades zeigen, dass Griechenland die Reparationsfrage auch 2026 nicht als erledigt betrachtet. Eine Änderung der deutschen Position war am Sonntag nicht bekannt.
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