
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat Bundeskanzler Friedrich Merz vor Folgen der geplanten Reform der deutschen Energiepolitik gewarnt. Der CDU-Politiker kritisiert in einem Schreiben an den Kanzler zentrale Punkte der geplanten EEG-Novelle und des Netzanschlusspakets von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Besonders kritisch sieht er Änderungen bei kleinen Solaranlagen, die geplanten Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und neue Regeln für Anlagen in Regionen mit überlasteten Stromnetzen.
Günther schreibt von großer Sorge, dass die Reformen dem Potenzial Deutschlands und Schleswig-Holsteins schaden könnten. Dabei verbindet er seine Kritik auch mit der internationalen Energieversorgung. Angesichts geopolitischer Risiken und möglicher neuer Preisschübe bei fossilen Energieträgern hält er einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien für notwendig. Die Bundesregierung hält dagegen am Ziel fest, bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Einer der Hauptstreitpunkte ist die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Günther sieht die bisherige Solarförderung auch als Möglichkeit, Bürger unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen. Eine deutlich höhere Einstiegshürde könne nach seiner Darstellung Akzeptanz und Ausbaugeschwindigkeit beeinträchtigen. Besonders die geplante stärkere Ausrichtung auf Direktvermarktung stößt bei ihm auf Kritik.
Auch bei der Windenergie verlangt Günther Änderungen. Die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land hält er für zu niedrig. Der Bund müsse nach seiner Auffassung dafür sorgen, dass Flächen, welche die Länder für Windenergie ausgewiesen haben, tatsächlich mit Projekten genutzt werden können. Schleswig-Holstein zählt zu den Ländern mit einem besonders hohen Anteil erneuerbarer Stromerzeugung.
Kritik übt Günther außerdem an den geplanten Regeln für Anlagen in Regionen, in denen die Stromnetze bereits häufig überlastet sind. Werden Wind- oder Solarparks dort zeitweise heruntergeregelt, sollen Betreiber künftig für einen begrenzten Teil der nicht eingespeisten Strommenge keine Entschädigung mehr erhalten. Günther warnt, dass dadurch zusätzliche Risiken für Projektentwickler, Banken und Kommunen entstehen könnten.
Die EEG-Novelle 2027 soll die Förderung erneuerbarer Energien stärker an Marktpreisen und an den Anforderungen des Stromsystems ausrichten. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf Ende Juli gemeinsam mit einem Paket für Netzanschlüsse. Die Bundesregierung begründet den Umbau damit, dass erneuerbare Energien inzwischen eine tragende Säule des Stromsystems seien und stärker Verantwortung für Marktintegration, Netzstabilität und Kosten übernehmen müssten.
Für neue kleine Photovoltaikanlagen sieht der Entwurf Übergangsregeln vor. Bei Anlagen unter 25 Kilowatt, die noch innerhalb des vorgesehenen Übergangszeitraums in Betrieb gehen, soll die bisher sehr langfristige feste Einspeisevergütung deutlich verkürzt werden. Nach Angaben des Bundestags ist für entsprechende neue Anlagen zunächst eine Vergütung von 5,2 Cent je Kilowattstunde über drei Jahre vorgesehen. Anschließend soll die Direktvermarktung zum Regelfall werden. Für den Einstieg in die Direktvermarktung sieht der Entwurf zusätzlich einen zeitlich begrenzten Bonus vor.
Die Bundesregierung hält die Änderung für vertretbar. Sie argumentiert, dass sich kleine Photovoltaikanlagen bei einem hohen Eigenverbrauch zunehmend auch ohne eine Förderung über 20 Jahre rechnen könnten. Direktvermarktung solle zudem Anreize schaffen, Strom stärker dann einzuspeisen, wenn er im System benötigt werde. Für Härtefälle sind Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen.
Auch die Windkraftförderung soll angepasst werden. Der Regierungsentwurf sieht zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt vor. Für 2027 und 2028 sind jeweils 15 Gigawatt vorgesehen, für 2029 zwölf Gigawatt und anschließend jährlich zehn Gigawatt. Die Bundesregierung hält diese Mengen für ausreichend, um die gesetzlichen Ausbauziele zu erreichen. Eine weitere Erhöhung könne nach ihrer Einschätzung den Wettbewerb in den Ausschreibungen schwächen und die Kosten erhöhen.
Parallel zum EEG soll das Netzanschlussrecht geändert werden. Hintergrund ist, dass Netzbetreiber mit einer stark gestiegenen Zahl von Anschlussanfragen konfrontiert sind, etwa für Windparks, Solaranlagen, Batteriespeicher, Industrieanlagen und Rechenzentren. Die Regierung will Netzanschlüsse deshalb stärker danach priorisieren, welche Projekte tatsächlich umsetzungsreif sind und welchen Beitrag sie zum Gesamtsystem leisten.
Besonders umstritten ist die geplante Steuerung in sogenannten Netzengpassregionen. Neue Wind- und Solaranlagen sollen dort weiterhin angeschlossen werden können. Für einen begrenzten Anteil ihrer Jahresstromerzeugung soll jedoch bei netzbedingter Abregelung kein finanzieller Ausgleich mehr gezahlt werden. Nach den Bundestagsunterlagen liegt diese Grenze je nach Fall bei 18 bis 20 Prozent und soll grundsätzlich höchstens sechs Jahre gelten.
Die Bundesregierung will damit Investitionen stärker in Regionen lenken, in denen das Stromnetz zusätzliche Erzeugung aufnehmen kann. In ihrer Gegenäußerung zu Forderungen des Bundesrats verteidigt sie dieses Instrument ausdrücklich. Die Auswahl der betroffenen Gebiete orientiere sich an tatsächlichen Netzengpässen. Damit sollten Investitionssignale gesetzt und Kosten für das Engpassmanagement gesenkt werden.
Günther hält diesen Ansatz dagegen für problematisch. Aus seiner Sicht könnten schwer kalkulierbare Erlösrisiken die Finanzierung neuer Projekte verteuern. Zugleich warnt er davor, den Ausbau gerade in Regionen auszubremsen, die bereits umfangreiche Flächen für erneuerbare Energien bereitgestellt haben.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Reformkurs mit den wachsenden Kosten eines Stromsystems, in dem Erzeugung, Netzausbau, Speicher und Verbrauch bislang nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt seien. Wirtschaftsministerin Reiche hat wiederholt darauf verwiesen, dass der weitere Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit Netzkapazitäten und flexibler Stromnachfrage verzahnt werden müsse. Die Ausbauziele selbst sollen nicht abgesenkt werden.
Auch Forderungen des Bundesrats nach Änderungen an mehreren Kernpunkten hat die Bundesregierung teilweise zurückgewiesen. Bei der Photovoltaik verteidigt sie die schrittweise stärkere Direktvermarktung. Bei der Windkraft hält sie die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für ausreichend. Beim Netzpaket sieht sie in regionalen Investitionssignalen ein geeignetes Mittel, um neue Anlagen stärker an tatsächlich vorhandenen Netzkapazitäten auszurichten.
Eine gesonderte öffentliche Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar zu Günthers Brief war bis Montagabend zunächst nicht veröffentlicht.
Günther steht mit seinen Einwänden nicht allein. Der Bundesrat hatte Ende September umfangreiche Änderungen an beiden Gesetzentwürfen verlangt. Die Länder wenden sich unter anderem gegen eine zu schnelle Abkehr von bisherigen Vergütungsmodellen für kleine Dachanlagen. Zudem äußerten sie Bedenken, ob die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende Direktvermarktung kleiner Anlagen bereits ausreichen.
Auch aus der SPD gibt es Widerstand. Die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Nina Scheer, sieht bei den Entwürfen erheblichen Änderungsbedarf. Sie kritisiert insbesondere die geplanten Regeln für Anlagen in Netzengpassgebieten und warnt vor zusätzlichen Unsicherheiten für Investoren. Damit betrifft der Konflikt nicht nur die CDU, sondern auch die Regierungskoalition im Bundestag.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags am 5. Oktober warnten Sachverständige ebenfalls davor, den Ausbau erneuerbarer Energien zu verlangsamen. Diskutiert wurden unter anderem Investitionssicherheit, kommunale Einnahmen, Akzeptanz und die weiterhin hohe Abhängigkeit Deutschlands von importierten Energieträgern. Eine weitere Anhörung zum Netzanschlusspaket ist für den 7. Oktober vorgesehen.
Die Auseinandersetzung hat auch eine europäische Dimension. Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des deutschen EEG durch die Europäische Kommission läuft Ende 2026 aus. Das reformierte Fördersystem muss deshalb erneut in Brüssel genehmigt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das entsprechende Verfahren bereits eingeleitet.
Der Bundestag befasste sich Ende September in erster Lesung mit der EEG-Reform und dem Netzanschlusspaket. Beide Vorhaben befinden sich damit noch im parlamentarischen Verfahren. Günthers Schreiben erhöht nun den politischen Druck auf die Bundesregierung, bevor die endgültigen Regeln beschlossen werden. Der Konflikt dreht sich dabei nicht um das gesetzliche Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030, sondern vor allem darum, wie Investitionsrisiken, Förderkosten und Netzengpässe künftig verteilt werden sollen.
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