Heizgesetz in Deutschland: Reiche will zentrale Vorgaben streichen

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Beim Heizgesetz in Deutschland zeichnet sich ein grundlegender Kurswechsel ab. Nach aktuellen Medienberichten sieht ein neuer Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor, zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zu streichen. Betroffen sind vor allem die Pflicht zu mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen und das bislang vorgesehene Ende fossiler Heizkessel ab 2045.

Neue Regeln sollen Öl- und Gasheizungen weiter ermöglichen

Der Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz würde den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen auch künftig ermöglichen. Damit würde die bisherige Regelung deutlich abgeschwächt, nach der neue Heizungen grundsätzlich zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits im März mitgeteilt, dass die 65-Prozent-Regelung entfallen und das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden solle.

Statt eines klaren Betriebsverbots für fossile Heizungen soll der neue Ansatz offenbar auf Beimischungspflichten setzen. Nach den vorliegenden Berichten sollen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Genannt werden Quoten von zunächst zehn Prozent, später 15 Prozent, 30 Prozent und bis 2040 schließlich 60 Prozent. Damit bliebe fossile Energie in diesen Heizsystemen weiterhin möglich, wenn auch mit sinkendem Anteil.

Entwurf würde auch das Betriebsende ab 2045 kippen

Besonders weitreichend wäre die geplante Änderung beim bisherigen Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes. Dort ist bislang vorgesehen, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Nach Medienberichten soll diese Regel im neuen Entwurf entfallen. Stattdessen soll die Bundesregierung das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 verfolgen.

Auch ältere Heizkessel wären von der Reform betroffen. Der bisherige Paragraf enthält mehrere Vorgaben für den Austausch bestimmter alter Öl- und Gaskessel, wobei es bereits heute Ausnahmen gibt. Wenn der Paragraf vollständig gestrichen wird, würde sich der rechtliche Rahmen für Eigentümer deutlich verändern. Noch handelt es sich allerdings um einen Entwurf. Entscheidend ist, welche Fassung die Ressortabstimmung, das Kabinett und anschließend das parlamentarische Verfahren erreicht.

Bundesregierung stellt Entlastungen in Aussicht

Nach den bisher bekannten Angaben rechnet die Bundesregierung mit deutlichen finanziellen Entlastungen. Für Bürgerinnen und Bürger wird eine jährliche Entlastung von rund fünf Milliarden Euro genannt, vor allem durch den Wegfall der 65-Prozent-Pflicht. Für die Wirtschaft soll die Entlastung demnach bei rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Für Mieterinnen und Mieter bleibt die Reform dennoch ein sensibles Thema. Denn klimafreundlichere Brennstoffe können teurer sein als konventionelles Öl oder Gas. Die Koalition hatte sich deshalb bereits auf zusätzliche Regelungen verständigt, nach denen bestimmte Mehrkosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden sollen. Laut ZDFheute ging es dabei insbesondere um eine Kostenbremse für Mieter beim neuen Heizgesetz.

65-Prozent-Regel wird zunächst verschoben

Parallel zur geplanten Reform wurde bereits eine Übergangslösung auf den Weg gebracht. Die 65-Prozent-Pflicht soll nach Fachberichten nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Juli 2026 greifen, sondern auf den 1. November 2026 verschoben werden. Hintergrund ist die geplante Neuregelung, die diese Vorgabe voraussichtlich vollständig ersetzen soll.

Damit bleibt für Eigentümer, Vermieter und Mieter zunächst eine Phase der Unsicherheit. Klar ist bisher nur: Die Bundesregierung will das bisherige Heizungsgesetz nicht unverändert fortführen. Ob der vorgelegte Entwurf am Ende tatsächlich in dieser Form Gesetz wird, hängt nun vom weiteren politischen Verfahren ab.

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