
Für zahlreiche Mieter wird die Heizkostenabrechnung 2025 zur finanziellen Belastung. Hamburger Mietervereine melden ungewöhnlich hohe Nachforderungen. Einzelne Abrechnungen fallen nach ihren Angaben um 50 Prozent höher aus als im Vorjahr. Auch bundesweite Untersuchungen bestätigen einen Kostenanstieg, insbesondere bei Gasheizungen. Verbraucher sollten deshalb ihre Abrechnungen genau kontrollieren.
Der Hamburger Verein „Mieter helfen Mietern“ verzeichnet nach eigenen Angaben mehr Beratungsanfragen zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen als im vergangenen Jahr. Nach Darstellung des Vereins fällt etwa jede vierte Heizkostenabrechnung um 50 Prozent höher aus als im Vorjahr. Das berichtete der Norddeutsche Rundfunk am 26. Oktober 2026. Die Meldung wurde am 27. Oktober aktualisiert.
Der Rechtsanwalt des Vereins, Kolja Rosemann, nannte gegenüber dem NDR Nachzahlungen von bis zu 2.500 Euro. Solche Forderungen könnten die finanziellen Möglichkeiten vieler Mieter übersteigen.
Die Angaben beziehen sich auf Erfahrungen des Hamburger Vereins. Wie viele Abrechnungen der genannten Quote zugrunde liegen, ist nicht ausgewiesen. Die Zahl lässt sich deshalb nicht auf sämtliche Mietverhältnisse in Deutschland übertragen.
Auch der Mieterverein zu Hamburg berichtet von einer angespannten Situation. Dessen Vorsitzender Rolf Bosse schilderte gegenüber dem NDR, dass manche Menschen aus Sorge vor hohen Kosten selbst bei niedrigen Temperaturen weniger heizten.
Dass die Heizkosten 2025 vielerorts gestiegen sind, bestätigt der Heizspiegel für Deutschland 2026. Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online veröffentlichte die Untersuchung am 22. September gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und dem Bauherren-Schutzbund.
Die Auswertung basiert auf mehr als 67.000 Heizenergiedatensätzen zentral beheizter Wohngebäude. Daraus werden Vergleichswerte für unterschiedliche Gebäudegrößen und Heizsysteme ermittelt.
Für eine durchschnittliche Wohnung mit 70 Quadratmetern in einem Mehrfamilienhaus ergeben sich für das Abrechnungsjahr 2025 folgende Heizkosten einschließlich Warmwasser und Heiznebenkosten:
Die Zahlen sind bundesweite Vergleichswerte. Die tatsächlichen Kosten einer Wohnung können aufgrund des energetischen Gebäudezustands, der Energiepreise und des Verbrauchs erheblich abweichen.
Für die Kostensteigerungen kommen mehrere Faktoren zusammen. Nach Angaben von co2online waren vor allem höhere Preise einzelner Energieträger und die niedrigeren Temperaturen während der Heizperiode 2025 ausschlaggebend.
Auch der Messdienstleister Techem bestätigt diese Entwicklung. Für seinen Anfang Oktober veröffentlichten Energieatlas 2026 wertete das Unternehmen Daten aus rund 94.000 deutschen Gebäuden mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen aus.
Demnach lagen die durchschnittlichen Heizkosten je Quadratmeter 2025 rund 45 Prozent über dem Niveau von 2021. Im Vergleich zum Vorjahr führte insbesondere die kühlere Witterung zu einem höheren Energieverbrauch. Die durchschnittlichen Energiepreise bewegten sich in der Techem-Auswertung hingegen ungefähr auf dem Niveau von 2024.
Hinzu kommt der staatliche CO₂-Preis für fossile Brennstoffe. Dieser erhöhte sich zum Jahresbeginn 2025 von 45 auf 55 Euro je Tonne Kohlendioxid. Das beeinflusst unter anderem die Kosten für Erdgas und Heizöl.
Für die tatsächliche Nachforderung ist neben den angefallenen Kosten entscheidend, welche Vorauszahlungen Mieter bereits geleistet haben.
Eine Nachzahlung entsteht, wenn die anrechenbaren Kosten höher ausfallen als die im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen. Wurden die monatlichen Abschläge rechtzeitig angepasst, kann die Nachforderung entsprechend geringer ausfallen.
Deshalb müssen steigende Heizkosten nicht zwangsläufig zu einer hohen Nachzahlung führen. Umgekehrt kann eine größere Nachforderung entstehen, wenn die monatlichen Vorauszahlungen deutlich unter dem tatsächlichen Kostenbedarf lagen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die ausgewiesenen Vorauszahlungen mit den eigenen Zahlungsunterlagen abzugleichen. Auch Veränderungen des Verbrauchs gegenüber dem Vorjahr sollten überprüft werden.
Bei auffällig hohen Heizkostenabrechnungen empfiehlt die Verbraucherzentrale eine genaue Prüfung mehrerer Positionen.
Zunächst sollten Abrechnungszeitraum, Verbrauchswerte und Wohnfläche kontrolliert werden. Besonders wichtig ist der verwendete Verteilungsschlüssel.
Nach der Heizkostenverordnung müssen bei zentralen Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Der verbleibende Anteil wird üblicherweise nach der Wohnfläche berechnet. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind möglich.
Außerdem sollten Mieter kontrollieren, ob Heiznebenkosten wie Wartung und Betriebsstrom richtig erfasst wurden. Reparaturkosten gehören grundsätzlich nicht zu den umlagefähigen Heizbetriebskosten.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Seit 2023 richtet sich diese grundsätzlich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes. Fehlen vorgeschriebene Angaben zur Kostenaufteilung, steht Mietern nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz grundsätzlich ein Kürzungsrecht von drei Prozent ihres Heizkostenanteils zu.
Für Mietwohnungen gelten gesetzliche Abrechnungsfristen. Nach Paragraf 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Vermieter die Betriebskosten grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abrechnen.
Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 muss die Abrechnung deshalb spätestens am 31. Dezember 2026 beim Mieter eingehen.
Nach Ablauf dieser Frist können Vermieter grundsätzlich keine zusätzlichen Nachforderungen mehr geltend machen. Eine Ausnahme gilt, wenn sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben.
Mieter haben wiederum grundsätzlich zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen vorzubringen. Eine Beanstandung setzt die Zahlungspflicht allerdings nicht automatisch aus.
Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsbelege. Bei Zweifeln können die Rechnungen des Energieversorgers, Verbrauchsaufstellungen und weitere Kostenbelege angefordert beziehungsweise eingesehen werden.
Wenn eine Heizkostennachzahlung nicht auf einmal beglichen werden kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale, frühzeitig Kontakt zum Vermieter aufzunehmen.
Möglich ist eine Vereinbarung über Ratenzahlungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Vereinbarung besteht allerdings nicht. Vor einer Unterschrift sollten Betroffene prüfen, ob damit zugleich die Forderung anerkannt wird.
Abhängig von der persönlichen finanziellen Situation kann außerdem ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, entsprechende Hilfsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Für die Heizkosten des laufenden Jahres 2026 rechnen die Hamburger Mietervereine mit weiteren finanziellen Belastungen. Sie verweisen insbesondere auf die kältere Witterung und die gestiegenen Energiepreise infolge des Iran-Krieges.
Wie hoch die Heizkostenabrechnungen für 2026 tatsächlich ausfallen, hängt jedoch von der weiteren Preisentwicklung, dem individuellen Verbrauch und den bereits gezahlten Vorauszahlungen ab.
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