
Die Zahl der BAföG-Geförderten 2025 ist deutlich gesunken. Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr rund 570.000 Menschen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das waren 42.700 Personen oder sieben Prozent weniger als 2024. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde damit der niedrigste Stand seit 25 Jahren erreicht. Weniger Geförderte hatte es zuletzt im Jahr 2000 gegeben. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlich ausgezahlten Beträge für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Besonders stark ging die Zahl der geförderten Studierenden zurück. Im Jahr 2025 erhielten 443.100 Studierende BAföG, 40.700 weniger als im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang von acht Prozent. Hinzu kamen 126.900 Schülerinnen und Schüler, die Leistungen bezogen. In dieser Gruppe fiel das Minus mit 2.100 Personen beziehungsweise 1,6 Prozent deutlich geringer aus.
Seit dem Höchststand im Jahr 2012 ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger damit fast durchgehend rückläufig. Damals waren noch rund 979.300 Menschen gefördert worden. Lediglich in den Jahren 2022 und 2023 war die Entwicklung vorübergehend unterbrochen worden. Unter allen Geförderten lag der Frauenanteil 2025 bei 60 Prozent, während Männer 40 Prozent ausmachten.
Auch die Ausgaben des Bundes gingen zurück. Insgesamt flossen im vergangenen Jahr rund drei Milliarden Euro in die reguläre BAföG-Förderung. Das waren 118 Millionen Euro oder vier Prozent weniger als 2024.
Obwohl weniger Menschen BAföG erhielten, stieg die durchschnittliche monatliche Förderung. Studierende bekamen 2025 im Schnitt 682 Euro pro Monat und damit 25 Euro mehr als im Vorjahr. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche Förderbetrag bei 552 Euro. Dies entsprach einem Anstieg um 13 Euro.
Die tatsächliche Höhe der Leistungen hängt weiterhin von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Art der Ausbildungsstätte, die Wohnsituation sowie das Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt oder nur über geringe eigene Einkünfte verfügt, kann entsprechend höhere Beträge erhalten.
Mit der BAföG-Reform von 2024 waren sowohl die Bedarfssätze als auch die Einkommensfreibeträge angehoben worden. Die höheren Durchschnittsbeträge spiegeln diese Änderungen wider. Der gleichzeitige Rückgang bei den Geförderten zeigt jedoch, dass die Reform bislang nicht zu einer größeren Zahl von Leistungsempfängern geführt hat.
Neben den regulären Leistungen wurden mit der Reform zwei neue Förderinstrumente eingeführt. Das sogenannte Flexibilitätssemester erlaubt es Studierenden, einmalig ein Semester über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus BAföG zu erhalten. Im Jahr 2025 nutzten 33.700 Menschen diese Möglichkeit.
Zusätzlich wurde eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro geschaffen. Sie richtet sich an Menschen unter 25 Jahren, die vor Beginn ihres ersten Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben. Im vergangenen Jahr erhielten 11.600 Personen diesen Zuschuss. Bei 60 Prozent von ihnen beruhte der Anspruch auf einem vorherigen Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Die neuen Hilfen werden statistisch getrennt von den monatlichen BAföG-Geförderten 2025 erfasst. Während das Flexibilitätssemester die bestehende Förderung verlängert, soll die Studienstarthilfe vor allem die Kosten abfedern, die zu Beginn eines Studiums entstehen.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu