
Die hohen Energiepreise infolge der Krise am Persischen Golf könnten die Finanzierung des deutschen Industriestrompreises erheblich verteuern. Eine aktuelle Modellrechnung geht unter bestimmten Annahmen von einem zusätzlichen Förderbedarf von rund 1,1 Milliarden Euro aus. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht darin jedoch keine automatisch entstehende Verpflichtung für den Staat. Die Frage nach der Finanzierung der zugesagten Industrieentlastung gewinnt damit an Bedeutung.
Für den Industriestrompreis könnte der Bund deutlich mehr Geld benötigen als bislang eingeplant. Nach einer Berechnung des Handelsblatts auf Basis von Daten des Beratungsunternehmens Aurora Energy Research könnte sich der rechnerische Förderbedarf für das Abrechnungsjahr 2027 auf rund 3,5 Milliarden Euro erhöhen.
Zum Vergleich: Im Regierungsentwurf für den Klima- und Transformationsfonds sind für das Haushaltsjahr 2027 rund 2,45 Milliarden Euro vorgesehen. Das Geld dient hauptsächlich der Auszahlung von Beihilfen für den Stromverbrauch des Jahres 2026.
Aus diesem Haushaltsansatz ergibt sich bei dem für 2026 geltenden Förderbetrag rechnerisch eine unterstützte Strommenge von ungefähr 64 Millionen Megawattstunden. Sollte diese Menge auch im Abrechnungsjahr 2027 förderfähig sein und zugleich der maßgebliche Strompreis steigen, könnte sich der Finanzierungsbedarf auf etwa 3,5 Milliarden Euro erhöhen.
Die Differenz beträgt rund 1,1 Milliarden Euro. Der Betrag ist allerdings kein feststehender zusätzlicher Haushaltsaufwand. Er hängt unter anderem von der künftigen Preisentwicklung, der tatsächlich förderfähigen Strommenge und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Ein wichtiger Faktor für die Entwicklung ist die angespannte Lage auf dem internationalen Gasmarkt. Durch den Krieg im Nahen Osten und die Einschränkungen bei Energielieferungen aus der Golfregion sind die europäischen Gaspreise erheblich gestiegen.
Am Montag, 26. Oktober 2026, erreichte der europäische Erdgas-Terminkontrakt TTF zur Lieferung im folgenden Monat an der Börse in Amsterdam zeitweise 97,64 Euro je Megawattstunde. Das war nach Angaben des Handelsblatts der höchste Stand seit Ende 2022.
Die Entwicklung betrifft auch den Strommarkt. Gaskraftwerke bestimmen in vielen Handelsstunden den Großhandelspreis für Elektrizität. Steigende Brennstoffkosten können deshalb höhere Strompreise verursachen, selbst wenn ein erheblicher Teil des Stroms aus anderen Energiequellen stammt.
Für die Bundesregierung entsteht daraus ein finanzieller Zusammenhang: Je höher der relevante Großhandelspreis ausfällt, desto höher kann unter den Bedingungen des Förderprogramms die staatliche Entlastung pro Megawattstunde werden.
Die Krise am Persischen Golf belastet damit nicht nur die Energiebeschaffung europäischer Unternehmen. Sie kann mittelbar auch die Kosten staatlicher Förderprogramme beeinflussen.
Der Industriestrompreis gehört zu den zentralen Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb unterstützt werden sollen.
Die Europäische Kommission genehmigte das deutsche Förderprogramm am 16. April 2026. Es gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Für den gesamten Förderzeitraum wurde bei der EU eine Mittelausstattung von 3,8 Milliarden Euro angemeldet.
Von dem Programm können nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums potenziell rund 9.500 Unternehmen profitieren. Dazu gehören Betriebe der chemischen Industrie, der Metallverarbeitung, der Glasproduktion und weiterer energieintensiver Wirtschaftszweige.
Allerdings handelt es sich nicht um einen allgemeinen Strompreisdeckel für sämtliche Industrieunternehmen.
Die Förderung orientiert sich an einem Referenzpreis für Strom und einem Zielwert von fünf Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung ist grundsätzlich auf die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs begrenzt. Auch die Preisermäßigung selbst unterliegt einer Obergrenze von 50 Prozent des Referenzpreises.
Für 2026 beträgt der festgelegte Referenzpreis 87,44 Euro je Megawattstunde. Daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag von 37,44 Euro je förderfähiger Megawattstunde.
Steigt der Referenzpreis auf 110 Euro, würde der rechnerische Entlastungsbetrag dagegen 55 Euro erreichen. Das würde die staatlichen Förderkosten bei gleicher förderfähiger Strommenge erhöhen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist die Darstellung zurück, dass aus der Preisentwicklung zwangsläufig zusätzliche Milliardenausgaben entstehen.
Eine Ministeriumssprecherin erklärte gegenüber FOCUS online, die Auszahlung der Förderung stehe unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel. Deshalb bestehe aus Sicht des Ministeriums kein entsprechendes Milliardenrisiko.
Tatsächlich sieht die Förderrichtlinie vor, dass die Leistungen anteilig gekürzt werden können, falls die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um alle grundsätzlich förderfähigen Anträge vollständig zu berücksichtigen.
Damit unterscheiden sich der rechnerische Förderbedarf und die tatsächlichen Ausgaben des Bundes.
Das Ministerium verwies außerdem darauf, dass der für 2027 maßgebliche Referenzpreis erst zum Jahresbeginn feststehen werde. Der Referenzpreis für das Abrechnungsjahr 2026 sei dagegen bereits festgelegt und werde durch die aktuelle Entwicklung nicht nachträglich verändert.
Für den Strompreis des Jahres 2027 ist das durchschnittliche Preisniveau entsprechender Stromterminkontrakte im Jahr 2026 entscheidend. Die aktuellen Marktpreise allein bestimmen den späteren Förderbetrag somit nicht.
Für energieintensive Unternehmen bleiben die hohen Strompreise eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Besonders in Branchen mit hohem kontinuierlichem Energiebedarf beeinflussen sie die Produktionskosten.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl verwies gegenüber FOCUS online auf die besondere Betroffenheit der Elektrostahlproduktion. Der Verband sieht die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiepreise erheblich belastet.
Der bestehende Industriestrompreis erfüllt allerdings nicht sämtliche Forderungen der Wirtschaft. Industrievertreter verlangen teilweise einen umfassenderen Strompreis von fünf Cent je Kilowattstunde, der auch Steuern, Abgaben und Netzentgelte berücksichtigt.
Das staatliche Förderprogramm bezieht sich dagegen auf den maßgeblichen Großhandelsstrompreis. Eine vollständige Begrenzung aller Stromkosten ist damit nicht verbunden.
Hinzu kommt eine weitere Bedingung: Unternehmen müssen grundsätzlich mindestens die Hälfte der erhaltenen Förderung in Maßnahmen investieren, die zur Dekarbonisierung, zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs beitragen.
Die Finanzierung des Industriestrompreises erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Dieser dient unter anderem der Förderung klimafreundlicher Technologien, der Modernisierung der Industrie und der Entlastung bei Energiekosten.
Im Entwurf für 2027 sind für den gesamten Fonds Ausgaben von rund 38,9 Milliarden Euro vorgesehen.
Neben den 2,45 Milliarden Euro für den Industriestrompreis enthält der Entwurf weitere fünf Milliarden Euro für die gesonderte Strompreiskompensation energieintensiver Unternehmen. Beide Förderinstrumente sind voneinander zu unterscheiden.
Die möglichen zusätzlichen Ausgaben aus dem Industriestrompreis würden bei dem angenommenen höheren Referenzpreis für das Abrechnungsjahr 2027 anfallen. Entsprechende Zahlungen wären grundsätzlich erst im Haushaltsjahr 2028 zu leisten.
Ob tatsächlich ein Mehrbedarf von rund 1,1 Milliarden Euro entsteht, hängt neben der künftigen Strompreisentwicklung insbesondere von der Menge des förderfähigen Stromverbrauchs ab. Außerdem begrenzt der Haushaltsvorbehalt die tatsächlichen Auszahlungen.
Die aktuelle Entwicklung verdeutlicht damit einen Zielkonflikt der deutschen Energiepolitik: Während steigende Großhandelspreise die Notwendigkeit einer Entlastung der Industrie verstärken können, erhöhen sie zugleich den rechnerischen Finanzierungsbedarf des Förderprogramms.
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