Reiche plant strengere Regeln für ausländische Firmenkäufe

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will die Kontrolle ausländischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen neu ordnen und teilweise verschärfen. Ein Entwurf ihres Ministeriums für ein eigenständiges Investitionsprüfgesetz sieht nach einem Bericht des Handelsblatts unter anderem zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten, einen erweiterten Kreis sicherheitsrelevanter Unternehmen und neue Regeln für bestimmte ausländische Investoren vor. Der Entwurf ist allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Eine besonders weitreichende geplante Änderung betrifft börsennotierte Unternehmen. Nach den bislang bekannt gewordenen Angaben sollen Beteiligungen dort bereits ab 15 Prozent einer Investitionsprüfung zugänglich sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass künftig für sämtliche deutschen Firmen pauschal eine 15-Prozent-Grenze gelten soll. Die genaue Ausgestaltung kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Investitionsprüfgesetz soll bisherige Regeln neu ordnen

Deutschland kann ausländische Unternehmenskäufe bereits heute aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit überprüfen. Grundlage sind bislang vor allem das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Das Bundeswirtschaftsministerium unterscheidet dabei zwischen einer sektorübergreifenden und einer sektorspezifischen Investitionsprüfung.

Bei der sektorübergreifenden Prüfung gilt derzeit grundsätzlich eine Schwelle von 25 Prozent der Stimmrechte, wenn ein Investor von außerhalb der EU und des EFTA-Raums Anteile an einem deutschen Unternehmen erwirbt. Für besonders sensible Unternehmen liegen die Schwellen niedriger. Bei Betreibern kritischer Infrastrukturen und bestimmten weiteren sicherheitsrelevanten Unternehmen sind Erwerbe bereits ab zehn Prozent prüfbar. Bei weiteren Bereichen, darunter Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie und andere kritische Technologien, gilt in vielen Fällen eine Schwelle von 20 Prozent.

Das geplante Investitionsprüfgesetz soll diese bislang auf verschiedene Vorschriften verteilten Regeln in einem eigenständigen Gesetz zusammenführen. Nach den bekannt gewordenen Eckpunkten soll die Kontrolle zugleich in mehreren Punkten ausgeweitet werden. Dazu gehört die Möglichkeit, mehr Bereiche als sicherheitsrelevant einzustufen und bestimmte Transaktionen umfassender zu untersuchen.

15-Prozent-Schwelle betrifft laut Entwurf Börsenfirmen

Besondere Aufmerksamkeit erhält die geplante Schwelle von 15 Prozent. Nach dem Bericht über den 86 Seiten umfassenden Entwurf soll sie für Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen gelten. Damit könnte der Staat in solchen Fällen früher prüfen, ob mit dem Einstieg eines ausländischen Investors Risiken für Sicherheit oder öffentliche Ordnung verbunden sind.

Daneben soll nach den bislang veröffentlichten Angaben eine erneute Prüfung möglich werden, wenn ein Investor seine Beteiligung später bis zur vollständigen Übernahme ausweitet. Bereits nach geltendem Recht können auch weitere Anteilskäufe oberhalb bestimmter Beteiligungsstufen erneut relevant werden. Die Außenwirtschaftsverordnung nennt dafür unter anderem Schwellen von 20, 25, 40, 50 und 75 Prozent.

Für Unternehmen bedeutet eine niedrigere Aufgreifschwelle vor allem, dass Investitionskontrolle noch früher in die Planung größerer Beteiligungsgeschäfte einbezogen werden müsste. Verkäufer, Käufer und Finanzinvestoren müssten stärker prüfen, ob eine Transaktion meldepflichtig oder zumindest prüffähig ist, bevor ein Geschäft vollzogen wird.

Auch bisher ausgenommene europäische Staaten im Blick

Eine weitere Änderung betrifft nach dem Entwurf Investoren aus der Schweiz sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Diese Staaten gehören zwar nicht zur EU, werden im geltenden sektorübergreifenden Prüfverfahren aber grundsätzlich wie EU-Staaten behandelt. Das Wirtschaftsministerium beschreibt das derzeitige Verfahren ausdrücklich als Prüfung von Investoren, die weder aus der EU noch aus dem EFTA-Raum stammen.

Nach den Berichten über den neuen Entwurf soll diese Ausnahme entfallen. Damit könnten Investoren aus den vier EFTA-Staaten künftig häufiger unter die allgemeinen Regeln der Investitionskontrolle fallen. Eine generelle Kontrolle gewöhnlicher Übernahmen durch Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten lässt sich daraus dagegen nicht ableiten. Im besonders sensiblen Rüstungsbereich können allerdings schon heute auch Investoren aus EU-Staaten geprüft werden.

China steht politisch im Mittelpunkt, aber nicht im Gesetz

Der Gesetzentwurf richtet sich nach den bislang bekannten Angaben nicht ausdrücklich gegen China. Die geplanten Vorschriften sollen grundsätzlich anhand der Herkunft des Investors, des Zielunternehmens und möglicher Sicherheitsrisiken angewandt werden. Politisch steht jedoch vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie Deutschland mit Investitionen aus Staaten umgeht, bei denen wirtschaftliche Abhängigkeiten oder staatlicher Einfluss sicherheitspolitisch relevant werden können. Das Handelsblatt beschreibt die Initiative insbesondere vor dem Hintergrund chinesischer Beteiligungen an deutschen Unternehmen.

Die Investitionsprüfung ist dabei keine automatische Sperre für ausländisches Kapital. Das Wirtschaftsministerium kann Transaktionen freigeben, sie unter Auflagen genehmigen oder bei entsprechenden Voraussetzungen untersagen. Bei meldepflichtigen Geschäften in besonders sensiblen Bereichen gelten bereits heute während des Verfahrens Beschränkungen, etwa bei der Ausübung von Stimmrechten oder beim Zugang zu besonders sicherheitsrelevanten Informationen.

PSI-Fall zeigt Bedeutung für Energie und Software

Wie weit Investitionskontrolle inzwischen über klassische Industrieanlagen hinausreicht, zeigt die Übernahme des Berliner Softwareunternehmens PSI durch den US-Investor Warburg Pincus. PSI entwickelt unter anderem Softwarelösungen für Betreiber von Strom- und Gasinfrastruktur.

Die Bundesregierung hatte für den Erwerb ein Investitionsprüfverfahren eingeleitet. Ende Juni 2026 wurde eine Beteiligung von bis zu 83,24 Prozent unter Auflagen freigegeben. Die Bundesregierung bezeichnete PSI in einer Antwort an den Bundestag als wichtigen Softwareanbieter für Betreiber kritischer Infrastrukturen und verwies unter anderem auf Aspekte der Versorgungssicherheit. Einzelheiten der Auflagen wurden nicht veröffentlicht.

Der Fall macht deutlich, dass neben klassischen Energieanlagen zunehmend auch Steuerungssoftware, digitale Infrastruktur und technologische Schlüsselkompetenzen Gegenstand sicherheitspolitischer Prüfungen werden können.

EU verschärft ebenfalls die Investitionskontrolle

Die deutsche Reform steht zugleich in einem europäischen Zusammenhang. Die EU hat 2026 einen überarbeiteten Rahmen für die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen beschlossen. Er verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu Prüfmechanismen mit einem gemeinsamen Mindestumfang und bezieht unter anderem Rüstungsgüter, Dual-Use-Produkte, besonders kritische Technologien, kritische Rohstoffe sowie wichtige Energie-, Verkehrs- und Digitalinfrastrukturen ein.

Auch Investitionen über Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU sollen erfasst werden können, wenn diese letztlich von einem Investor aus einem Drittstaat kontrolliert werden. Die EU verfolgt damit ebenfalls das Ziel, Umgehungen nationaler Investitionsprüfungen zu erschweren und die Regeln der Mitgliedstaaten stärker aufeinander abzustimmen.

Für deutsche Unternehmen und Investoren dürfte sich dadurch die Bedeutung der Investitionskontrolle bei grenzüberschreitenden Übernahmen weiter erhöhen. Ob sämtliche jetzt bekannt gewordenen deutschen Verschärfungen tatsächlich Gesetz werden, ist allerdings noch offen. Der Entwurf aus Reiches Ministerium muss zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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