
Im öffentlichen Dienst steckt nach einer neuen Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft ein erhebliches zusätzliches Arbeitszeitpotenzial. Würden sämtliche Teilzeitbeschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeitszeit bis auf Vollzeit erhöhen, entspräche das rechnerisch 634.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten. Das Institut bezeichnet dieses Szenario selbst als theoretische Obergrenze. Eine vollständige Umstellung aller Teilzeitstellen auf Vollzeit hält es nicht für realistisch.
Die am 1. September 2026 veröffentlichte Untersuchung erhält zusätzliche Aufmerksamkeit, weil der dbb Beamtenbund den aktuellen Personalmangel im öffentlichen Dienst mit 631.000 Beschäftigten beziffert. Beide Größen liegen damit nahezu gleichauf. Sie messen jedoch unterschiedliche Dinge. Das IW errechnet zusätzlich verfügbares Arbeitsvolumen aus bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Die Zahl des dbb beruht dagegen auf einer Abfrage des Personalbedarfs bei seinen Mitgliedsgewerkschaften und ist keine amtliche Statistik offener Stellen.
Grundlage der IW-Studie sind Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2024. Der Autor Björn Kauder setzt die Zahl der Beschäftigten ins Verhältnis zu den vorhandenen Vollzeitäquivalenten. Ein Vollzeitäquivalent beschreibt dabei ein Arbeitsvolumen, das einer Vollzeitstelle entspricht. Mehrere Teilzeitkräfte können zusammen beispielsweise ein Vollzeitäquivalent ergeben.
Wären sämtliche Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit ausgestaltet, läge das Verhältnis von Beschäftigten zu Vollzeitäquivalenten bei eins. Aus der Differenz zum tatsächlichen Arbeitsvolumen errechnet das IW das mögliche zusätzliche Volumen. Für Länder und Kommunen ergeben sich auf diesem Weg rund 614.000 Vollzeitäquivalente. Zusammen mit dem Bundesbereich steigt das rechnerische Potenzial auf 634.000.
Das IW untersucht zusätzlich ein weniger weitgehendes Szenario. Würden Länder und Kommunen lediglich das durchschnittliche Arbeitszeitniveau von Sachsen-Anhalt erreichen, das unter den Ländern die höchste durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst aufweist, ergäben sich nach der Modellrechnung noch rund 294.000 zusätzliche Vollzeitäquivalente.
Die Teilzeitquote im öffentlichen Dienst lag 2024 ohne Altersteilzeit bei 34,9 Prozent. Besonders stark verbreitet war Teilzeit in der Kindertagesbetreuung. Dort arbeiteten 63,1 Prozent der Beschäftigten nicht in Vollzeit. An allgemeinbildenden und beruflichen Schulen lag die Quote bei 47,2 Prozent, im Gesundheitswesen bei 45,8 Prozent und an Hochschulen bei 42,2 Prozent.
Deutlich geringer war der Teilzeitanteil bei der Polizei mit 11,6 Prozent und in der Verteidigung mit 5,4 Prozent. Die Unterschiede erklären, warum eine Ausweitung der Arbeitszeit nicht in allen Bereichen dasselbe Potenzial hätte.
Der öffentliche Dienst ist zugleich in den vergangenen Jahren personell gewachsen. Zum 30. Juni 2024 waren rund 5,38 Millionen Menschen dort beschäftigt. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts stieg ihre Zahl bis Mitte 2025 um weitere 95.100 beziehungsweise 1,8 Prozent auf rund 5,5 Millionen. Besonders Schulen, Hochschulen und Kindertageseinrichtungen verzeichneten erneut Zuwächse.
Nach Angaben aus der IW-Auswertung entfällt das größte theoretische Zusatzvolumen auf die Schulen. Dort könnten bei einer vollständigen Umstellung auf Vollzeit rechnerisch etwa 153.000 Vollzeitäquivalente hinzukommen. Für Kindertagesstätten werden rund 54.400 genannt, für Kommunalverwaltungen etwa 41.800. Bei Hochschulen liegt das rechnerische Potenzial bei rund 16.000 und bei der Polizei bei etwa 10.800 Vollzeitäquivalenten.
Auch zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede. Prozentual könnte das Arbeitsvolumen bei Ländern und Kommunen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz bei einer vollständigen Vollzeitumstellung um etwa 19 bis 21 Prozent steigen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegen ebenfalls über dem Durchschnitt. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern fällt das theoretische Zusatzpotenzial dagegen mit etwa acht Prozent deutlich niedriger aus.
In absoluten Zahlen werden die größten rechnerischen Reserven für Bayern mit rund 129.800 Vollzeitäquivalenten, Nordrhein-Westfalen mit etwa 115.100 und Baden-Württemberg mit rund 111.300 ausgewiesen. Diese Werte ergeben sich aus der Modellrechnung und bedeuten nicht, dass in diesen Ländern entsprechend viele zusätzliche Beschäftigte unmittelbar zur Verfügung stehen.
Der dbb Beamtenbund beziffert den aktuellen Fehlbedarf im öffentlichen Dienst auf 631.000 Beschäftigte. Ende August nannte der Verband unter anderem 125.200 fehlende Beschäftigte in Kranken- und Altenpflege, 120.000 an Schulen, 112.000 in Kommunalverwaltungen und 97.000 in Kitas.
Diese Zahlen beruhen auf einer Abfrage des Beamtenbunds bei seinen Fachgewerkschaften. Erfasst wird dabei nach Angaben des Verbands nicht ausschließlich die Zahl offiziell ausgeschriebener und unbesetzter Stellen. In die Bedarfsschätzung fließt auch ein, wie viel Personal nach Einschätzung der jeweiligen Bereiche zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich wäre. Die 631.000 können deshalb nicht unmittelbar mit einer amtlichen Zahl offener Stellen gleichgesetzt werden.
Dass Arbeitskräftemangel im öffentlichen Dienst dennoch ein relevantes Problem ist, zeigen auch Beschäftigtenbefragungen. Im DGB-Personalreport berichtete mehr als die Hälfte der Befragten von hohem oder sehr hohem Personalmangel im eigenen Arbeitsbereich. Häufig genannte Folgen waren zusätzliche Aufgaben, höheres Arbeitstempo und Überstunden.
Die Studie selbst weist darauf hin, dass das vollständige Teilzeitpotenzial im öffentlichen Dienst nicht praktisch ausgeschöpft werden kann. Teilzeit hat sehr unterschiedliche Ursachen. In einer ver.di-Arbeitszeitbefragung für den öffentlichen Dienst nannten Beschäftigte unter anderem familiäre Verpflichtungen, Kinderbetreuung oder Pflege, gesundheitliche Gründe und eine als zu hoch empfundene Belastung bei Vollzeit.
Knapp 40 Prozent der befragten Teilzeitbeschäftigten gaben dabei an, Vollzeitarbeit würde sie zu stark belasten. Rund 45 Prozent nannten Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Pflege als Grund dafür, nicht mehr arbeiten zu können. Gleichzeitig erklärte ein Teil derjenigen, die wegen solcher äußerer Verpflichtungen in Teilzeit arbeiteten, grundsätzlich Interesse an einer längeren Arbeitszeit.
Das IW schlägt deshalb Anreize für höhere Wochenarbeitszeiten vor. Genannt werden eine bessere Kinderbetreuung und eine stärkere Befristung von Teilzeit. Gleichzeitig warnt das Institut davor, das Angebot an Teilzeitmöglichkeiten zu stark einzuschränken. Dadurch könnte der öffentliche Dienst als Arbeitgeber an Attraktivität verlieren.
Der dbb setzt andere Schwerpunkte. Der Verband fordert neben einer ausreichenden Personalausstattung vor allem eine Überprüfung staatlicher Aufgaben, mehr Digitalisierung und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen. Auch das IW verweist darauf, dass effizientere und weniger verwaltungsintensive Gesetzgebung den Personalbedarf senken könnte.
Die Modellrechnung macht damit vor allem sichtbar, wie groß der Unterschied zwischen der Zahl der Beschäftigten und ihrem tatsächlichen Arbeitsvolumen ist. Ob zusätzliche Stunden dort mobilisiert werden können, wo Personal fehlt, bleibt eine andere Frage. Das IW weist ausdrücklich darauf hin, dass sich mit den vorhandenen Daten nicht sicher feststellen lässt, ob Arbeitszeitreserven und Personalmangel räumlich und fachlich tatsächlich zusammenpassen.
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