Ceconomy-Übernahme: JD.com macht Brüssel neue Zugeständnisse

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Der chinesische Onlinehandelskonzern JD.com versucht mit Zugeständnissen, die noch ausstehende EU-Freigabe für die Übernahme des MediaMarkt-und-Saturn-Mutterkonzerns Ceconomy zu erreichen. Am Donnerstag, 20. August 2026, wurde in einem EU-Regulierungsdokument festgehalten, dass JD.com sogenannte Remedies, also Abhilfemaßnahmen oder Verpflichtungszusagen, vorgelegt hat. Welche Maßnahmen der Konzern konkret anbietet, wurde darin zunächst nicht veröffentlicht.

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Die JD.com Ceconomy Übernahme wird von der Europäischen Kommission seit Ende Mai eingehend nach der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen geprüft. Brüssel untersucht, ob JD.com finanzielle Vorteile aus China erhalten haben könnte und ob solche Vorteile den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerren könnten. Dabei handelt es sich weiterhin um eine Prüfung. Eine endgültige Feststellung, dass JD.com wettbewerbsverzerrende Subventionen erhalten hat, liegt bislang nicht vor.

EU prüft Finanzierung, Steueranreize und Zuschüsse

Die Kommission hatte ihre vertiefte Untersuchung am 28. Mai eröffnet. In der vorhergehenden Prüfung sah sie ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass JD.com möglicherweise von ausländischen Subventionen profitiert haben könnte. Genannt wurden unter anderem mögliche Vorzugsfinanzierungen, Steueranreize und Zuschüsse von Stellen, die China zugerechnet werden könnten.

Brüssel untersucht dabei zwei zentrale Fragen. Zum einen geht es darum, ob mögliche finanzielle Vorteile JD.com in die Lage versetzt haben könnten, im Übernahmeverfahren Bedingungen anzubieten, die den Wettbewerb um Ceconomy verzerrten. Zum anderen prüft die Kommission, ob solche Vorteile nach einer Übernahme die Wettbewerbsposition des zusammengeschlossenen Unternehmens im europäischen Binnenmarkt stärken könnten. Dabei spielen auch die Technologie-, Logistik- und Investitionsmöglichkeiten des chinesischen Konzerns eine Rolle.

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Die Kommission betont ausdrücklich, dass die Einleitung einer vertieften Untersuchung deren Ergebnis nicht vorwegnimmt. Die Transaktion war am 17. April 2026 nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen in Brüssel angemeldet worden. Für die Entscheidung setzte die Kommission zunächst eine Frist bis zum 2. Oktober 2026.

Inhalt der Zugeständnisse zunächst nicht veröffentlicht

Mit der Einreichung von Abhilfemaßnahmen reagiert JD.com nun auf die Bedenken der europäischen Wettbewerbshüter. Welche Veränderungen am Übernahmekonzept oder welche langfristigen Verpflichtungen der Konzern angeboten hat, blieb zunächst offen. Das am Donnerstag bekannt gewordene Regulierungsdokument nennt keine Einzelheiten.

Nach der EU-Verordnung können Unternehmen während einer vertieften Prüfung Verpflichtungen anbieten, um festgestellte oder mögliche Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen. Solche Maßnahmen können struktureller oder nicht struktureller Art sein. Als Beispiele nennt die Kommission unter anderem die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder den Zugang Dritter zu Infrastruktur. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass JD.com Maßnahmen dieser Art angeboten hat. Die konkreten JD.com Ceconomy Zugeständnisse waren am Donnerstag nicht öffentlich bekannt.

Die Kommission kann eine Transaktion unter der Verordnung ohne Auflagen freigeben, Verpflichtungen akzeptieren oder einen Zusammenschluss untersagen, wenn eine festgestellte Verzerrung nicht ausreichend beseitigt wird. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf eine anmeldepflichtige Transaktion grundsätzlich nicht vollzogen werden.

Übernahmeangebot liegt bei 4,60 Euro je Ceconomy-Aktie

JD.com hatte die Übernahme von Ceconomy im Juli 2025 angekündigt. Über die deutsche Tochter Jingdong Holding Germany bot der Konzern 4,60 Euro in bar für jede Ceconomy-Aktie. Ceconomy ist die Muttergesellschaft der Elektronikhändler MediaMarkt und Saturn und betreibt sein Geschäft in mehreren europäischen Staaten.

Nach Ablauf der zusätzlichen Annahmefrist Ende November 2025 waren rund 290,2 Millionen Ceconomy-Aktien in das Angebot eingeliefert worden. Das entsprach 59,8 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte. Die Gründerfamilien-Holding Convergenta soll nach Vollzug 25,35 Prozent behalten. Zusammengenommen würden JD.com und sein künftiger Partner Convergenta damit 85,2 Prozent halten. Der Vollzug blieb jedoch ausdrücklich von regulatorischen Genehmigungen abhängig.

Ursprünglich war mit einem Abschluss im ersten Halbjahr 2026 gerechnet worden. Dieser Zeitplan wurde nicht erreicht. Bereits im Mai ging der Ceconomy-Aktionär Haniel davon aus, dass der Abschluss der Transaktion erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen dürfte.

Peking stellt sich gegen Teile der EU-Untersuchung

Parallel zum Übernahmeverfahren hat sich der regulatorische Konflikt zwischen China und der Europäischen Union verschärft. Am Mittwoch, 19. August, erklärte das chinesische Justizministerium Teile der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der EU-Untersuchung zu einer unzulässigen extraterritorialen Rechtsanwendung und ordnete betroffenen chinesischen Stellen an, die entsprechende Untersuchung nicht umzusetzen oder zu unterstützen. Nach chinesischer Darstellung verlangte die EU von einer chinesischen Stelle umfangreiche und nicht notwendige Informationen aus China.

Eine ähnliche Anordnung hatte Peking bereits im Mai im Zusammenhang mit einer EU-Untersuchung gegen den chinesischen Sicherheits- und Scannerhersteller Nuctech erlassen. Die chinesische Regierung kritisiert die Anwendung der europäischen Subventionsregeln auf chinesische Unternehmen grundsätzlich und bezeichnet Teile davon als unzulässige extraterritoriale Regulierung. Die EU wiederum begründet die Regeln damit, Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unterstützung aus Drittstaaten innerhalb ihres Binnenmarktes verhindern zu wollen.

Ceconomy-Deal wird zum Test für die EU-Subventionsregeln

Die Untersuchung gehört zu den vergleichsweise wenigen Übernahmeverfahren, bei denen die EU-Kommission seit Einführung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen eine vertiefte Prüfung eingeleitet hat. Die Regeln gelten seit Juli 2023 und sollen eine Lücke im europäischen Wettbewerbsrecht schließen. Während staatliche Beihilfen von EU-Mitgliedstaaten schon lange kontrolliert werden, erhielt die Kommission mit der neuen Verordnung zusätzliche Befugnisse gegenüber finanzieller Unterstützung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Für JD.com und Ceconomy hängt der Vollzug der Transaktion damit weiterhin wesentlich von den ausstehenden regulatorischen Entscheidungen ab. Die Vorlage der Zugeständnisse zeigt, dass das Verfahren in eine entscheidende Phase eingetreten ist. Ob die angebotenen Maßnahmen aus Sicht der EU-Kommission ausreichen, war am Donnerstag noch nicht entschieden. Ebenso wenig war öffentlich bekannt, welche Verpflichtungen JD.com im Einzelnen übernehmen will.

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