Kaiserslautern akzeptiert 300.000-Euro-Strafe nach Ausschreitungen im DFB-Pokal

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Der 1. FC Kaiserslautern muss wegen massiver Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen Waldhof Mannheim eine Geldstrafe von 300.000 Euro zahlen. Zusätzlich hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen teilweisen Zuschauerausschluss für ein Heimspiel verhängt. Die Maßnahme wurde allerdings bis zum 31. März 2028 zur Bewährung ausgesetzt. Am Dienstag, 27. Oktober 2026, bestätigte der Zweitligist, dass er das Urteil akzeptiert und keinen weiteren Einspruch einlegt. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

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FCK akzeptiert Urteil nach ursprünglichem Widerspruch

Die DFB-Strafe gegen Kaiserslautern wurde am Montag, 26. Oktober, bekannt gegeben. Das Sportgericht entschied im schriftlichen Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss. Grundlage waren zwei Fälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern des Vereins beim Pokalspiel in Mannheim am 21. August 2026.

Zunächst hatte der FCK dem Strafantrag des Kontrollausschusses widersprochen. Dieser hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 350.000 Euro gefordert. Im anschließenden Verfahren reduzierte das Sportgericht den Betrag um 50.000 Euro.

Der Verein erklärte am Dienstag, dass seine Argumente bei der endgültigen Strafzumessung berücksichtigt worden seien. Deshalb verzichte er auf einen weiteren Einspruch. Die Entscheidung betrifft die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA.

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Massive Pyrotechnik und Raketen beim Pokalspiel

Auslöser der Sanktion waren zahlreiche Vorfälle vor, während und nach der Begegnung beim SV Waldhof Mannheim. Nach den Feststellungen des DFB-Sportgerichts begannen die Ausschreitungen bereits rund 85 Minuten vor dem Anpfiff.

Kaiserslauterer Anhänger zündeten zu diesem Zeitpunkt mindestens 20 Bengalische Fackeln und 30 Böller. Außerdem wurden mindestens 20 Raketen und Rauchtöpfe auf das noch leere Spielfeld geschossen beziehungsweise geworfen. Im weiteren Verlauf kamen weitere pyrotechnische Gegenstände hinzu.

Rund 50 Minuten vor Spielbeginn wurde im Gästebereich eine Sitzreihe mit ungefähr 15 Sitzen aus ihrer Verankerung gerissen und nach vorne geworfen. Unmittelbar vor dem Anpfiff zündeten FCK-Anhänger erneut Bengalische Fackeln, Böller und Raketen.

Die dadurch verursachte Rauchentwicklung führte zu einer zweiminütigen Unterbrechung unmittelbar nach Spielbeginn. Auch während der regulären Spielzeit wurden nach Angaben des DFB weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Besonders schwer bewertete das Sportgericht den Abschuss von Raketen nach dem Ende der regulären Spielzeit. Mindestens zehn weitere Raketen wurden abgeschossen. Eine landete auf der Haupttribüne im Zuschauerbereich, zwei weitere wurden in deren Richtung abgefeuert.

Auch während der Verlängerung und nach dem Abpfiff kam es zu weiteren pyrotechnischen Aktionen.

DFB verhängt Zuschauerteilausschluss auf Bewährung

Neben der Geldstrafe verhängte das Sportgericht eine weitere Sanktion. Der FCK müsste ein Heimspiel seiner ersten Herrenmannschaft teilweise ohne Zuschauer austragen, sofern die Bewährung widerrufen wird.

Konkret wären nach dem schriftlichen Urteil die Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 im Unterrang der Westtribüne des Fritz-Walter-Stadions betroffen. Der übrige Stadionbereich wäre von dieser Anordnung nicht unmittelbar erfasst.

Die Bewährungsfrist endet am 31. März 2028. Ein Widerruf kommt nach den Ausführungen des Sportgerichts bei erneuten erheblichen Verfehlungen von Anhängern in Betracht. Einzelne geringfügige Vorfälle reichen dafür nicht aus. Über einen möglichen Widerruf müsste das Sportgericht auf Antrag des Kontrollausschusses entscheiden.

Damit bleibt die Westkurve zunächst von einer tatsächlichen Teilsperrung verschont. Die Sanktion ist jedoch Bestandteil des rechtskräftigen Urteils.

Bis zu 120.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen

Von der verhängten Geldstrafe darf Kaiserslautern bis zu 120.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das geht aus der offiziellen DFB-Entscheidung hervor. Die entsprechenden Aufwendungen muss der Verein bis zum 30. Juni 2027 nachweisen. Der Betrag steht dem FCK somit nicht uneingeschränkt zur freien Verfügung, sondern ist an bestimmte Verwendungszwecke gebunden.

Das Sportgericht berücksichtigte bei der Strafzumessung auch das Verhalten des Vereins nach den Ausschreitungen. Der FCK habe sich deutlich von den Ereignissen distanziert, Ermittlungsbehörden unterstützt, ein Hinweisgeberportal eingerichtet und konkrete Präventionsmaßnahmen eingeleitet.

Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, bezeichnete die Vorfälle als einen „beinahe beispiellosen Exzess“. Besonders die große Menge der eingesetzten Pyrotechnik und der Abschuss von Raketen in Richtung anderer Zuschauer hätten das Strafmaß beeinflusst.

Bergmann wertete den zur Bewährung ausgesetzten Zuschauerteilausschluss zugleich als letzte Warnung an den Verein.

Kaiserslautern kündigt weitere Präventionsmaßnahmen an

Der 1. FC Kaiserslautern hatte bereits am 24. September 2026 eine ausführliche Stellungnahme zu den Ereignissen veröffentlicht.

Darin distanzierte sich der Verein ausdrücklich von Gewalt, Bedrohungen und Handlungen, die andere Menschen gefährden können. Zugleich erklärte der FCK, dass die Vorfälle nicht zu einer pauschalen Verurteilung seiner gesamten Anhängerschaft führen dürften.

Zur Aufarbeitung richtete der Club nach eigenen Angaben eine interne Arbeitsgruppe ein. Zudem fanden Gespräche mit Sicherheitsbehörden, Fanvertretungen, Verbänden und weiteren Beteiligten statt.

Zu den angekündigten Maßnahmen gehören zusätzliche Einlasskontrollen, eine Ausweitung der Videoüberwachung sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal und den Fanvertretungen.

Außerdem will der Verein bei nachgewiesenem Fehlverhalten mögliche individuelle Konsequenzen prüfen. Dazu gehören Stadionverbote, der Entzug von Dauerkarten und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.

Für besonders risikobehaftete Auswärtsspiele behielt sich der FCK darüber hinaus die Einführung personalisierter Eintrittskarten vor.

FCK musste bereits mehrfach hohe Geldstrafen zahlen

Die aktuelle Sanktion ist nicht die erste hohe Geldstrafe gegen den Zweitligisten. Erst am 23. Oktober 2026 hatte der DFB eine weitere Entscheidung gegen Kaiserslautern veröffentlicht.

Für das Abbrennen von insgesamt 102 Bengalischen Feuern beim Zweitligaspiel gegen den Karlsruher SC am 15. August 2026 wurde der FCK zu 51.000 Euro verurteilt. Davon darf der Club bis zu 20.400 Euro für Sicherheitsmaßnahmen und Gewaltprävention verwenden. Dieses Urteil ist ebenfalls rechtskräftig.

Bereits im Juli 2026 hatte Kaiserslautern außerdem Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 188.190 Euro für Vorfälle bei vier Auswärtsspielen der vorherigen Saison bekannt gegeben. Dabei ging es unter anderem um das Abbrennen von Pyrotechnik.

Auch eine frühere Entscheidung verdeutlicht die finanzielle Größenordnung. Am 15. Juli 2024 verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von ebenfalls 300.000 Euro gegen den FCK. Anlass war der umfangreiche Einsatz pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalfinale gegen Bayer Leverkusen am 25. Mai 2024. Das Urteil war seinerzeit vom Verein akzeptiert worden.

Finanzielle Folgen und sportgerichtliche Bewertung

Die wiederholten Geldstrafen stellen für den 1. FC Kaiserslautern eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Eine konkrete Aussage über die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung auf den Vereinsetat oder mögliche Investitionen hat der FCK in seiner Mitteilung vom 27. Oktober nicht veröffentlicht.

Bereits in seiner Stellungnahme vom September hatte der Club allerdings darauf hingewiesen, dass Mittel, die für Geldstrafen, Schäden oder andere Folgekosten aufgebracht werden müssten, an anderer Stelle fehlten.

Das DFB-Sportgericht begründete die Höhe der aktuellen Sanktion auch mit früheren Verurteilungen. Die zahlreichen Vorbelastungen des Vereins seien bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Gleichzeitig würdigte das Gericht die nach den Vorfällen eingeleiteten Maßnahmen des FCK als strafmildernd.

Der gastgebende SV Waldhof Mannheim war wegen der Ereignisse vom 21. August bereits am 15. Oktober 2026 zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Zusätzlich hatte der DFB gegen den Drittligisten einen teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verhängt, wobei die Vollstreckung für eines der beiden Spiele zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Mit der Annahme des Urteils ist das sportgerichtliche Verfahren gegen Kaiserslautern wegen der Vorfälle in Mannheim abgeschlossen. Der Verein muss nun die finanziellen Verpflichtungen erfüllen und die Bedingungen der Bewährung beachten. Die angedrohte Teilsperrung der Westtribüne bleibt bis zum 31. März 2028 bestehen.

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