Kassenbons als Gewinnlose: Steuergewerkschaft will Lotterie gegen Steuerhinterziehung

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Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

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Mit jedem Einkauf die Chance auf einen Geldgewinn erhalten und gleichzeitig Steuerhinterziehung erschweren: Das ist die Idee hinter einer Kassenbon-Lotterie für Deutschland. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) setzt sich für ein solches Modell ein. Ihr Bundesvorsitzender Florian Köbler hatte den Vorschlag bereits im Mai 2025 öffentlich vertreten. Vorbild ist Taiwan, wo Einkaufsbelege seit Jahrzehnten an staatlichen Verlosungen teilnehmen.

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Die Bundesregierung verfolgt allerdings einen anderen Ansatz. Ein am 23. September 2026 beschlossener Gesetzentwurf sieht digitale Kassenbelege und eine erweiterte Registrierkassenpflicht vor. Eine staatliche Lotterie ist darin nicht enthalten. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, wie sich nicht erfasste Umsätze und daraus entstehende Steuerausfälle wirksamer verhindern lassen.

Wie die Kassenbon-Lotterie funktionieren soll

Das Prinzip der Kassenbon-Lotterie ist einfach: Kunden erhalten für ihre Einkäufe einen Beleg, dessen Nummer an einer Verlosung teilnehmen kann. Die Aussicht auf einen Gewinn soll dazu führen, dass Verbraucher häufiger eine ordnungsgemäße Quittung verlangen. Für Unternehmen entsteht dadurch ein zusätzlicher Anreiz, Verkäufe vollständig in ihren Kassensystemen zu erfassen.

In Taiwan existiert dieses Verfahren seit 1951. Die staatliche Lotterie wird alle zwei Monate veranstaltet. Bei der Ziehung am 25. September 2026 lag der höchste Gewinn bei zehn Millionen Neuen Taiwan-Dollar. Auch digitale Rechnungen können an besonderen Gewinnkategorien teilnehmen. Das System soll Verbraucher dazu bewegen, Belege einzufordern und damit die steuerliche Erfassung von Geschäftsvorgängen unterstützen.

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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hält vergleichbare Anreize auch in Deutschland für sinnvoll. In einer Stellungnahme zur Kassensicherung spricht sie sich dafür aus, Möglichkeiten zur Förderung der Belegmitnahme zu prüfen. Dabei kommen auch digitale Verfahren infrage. Der Handelsverband Deutschland hatte die Forderung nach einer Bon-Lotterie hingegen bereits 2025 kritisiert. Er befürchtet zusätzliche Konflikte zwischen Kunden und Betrieben sowie eine Verlagerung staatlicher Kontrollaufgaben auf Verbraucher.

Steuerausfälle durch Kassenmanipulation gehen in die Milliarden

Hinter dem Vorschlag steht ein erhebliches finanzielles Problem. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft verweist auf Schätzungen, wonach Kassenmanipulation in Deutschland jährlich Steuerausfälle von rund 15 bis 20 Milliarden Euro verursacht. Unter Einbeziehung weiterer volkswirtschaftlicher Folgeschäden nennt sie sogar einen Betrag von bis zu 70 Milliarden Euro. Diese höhere Summe ist allerdings nicht mit unmittelbar entgangenen Steuereinnahmen gleichzusetzen. Es handelt sich um Schätzwerte und nicht um eine statistisch nachgewiesene jährliche Gesamtschadenssumme.

Besonders relevant sind Geschäfte, in denen ein großer Teil der Umsätze bar abgewickelt wird. Werden Einnahmen nicht vollständig erfasst oder elektronische Aufzeichnungen manipuliert, können dadurch Umsatz- und Ertragsteuern hinterzogen werden. Die Steuer-Gewerkschaft fordert deshalb neben stärkeren Kontrollen auch eine weitergehende Verpflichtung zu manipulationsgeschützten Kassensystemen. Wie hoch die zusätzlichen Steuereinnahmen durch eine Kassenbon-Lotterie tatsächlich ausfallen könnten, ist für Deutschland bislang nicht beziffert.

Bundesregierung plant neue Kassenregeln ab 2028

Mit ihrem Gesetzentwurf vom September 2026 will die Bundesregierung die Belegausgabe grundlegend verändern. Ab 2028 sollen digitale Quittungen zum Standard werden. Kunden könnten diese beispielsweise über einen QR-Code, einen Download-Link oder ihr Kundenkonto erhalten. Wer weiterhin einen Papierbeleg möchte, soll diesen auf ausdrücklichen Wunsch bekommen können. Die Bundesregierung beziffert die dadurch erwartete jährliche Entlastung der Wirtschaft auf etwa 106 Millionen Euro.

Zugleich sieht der Entwurf eine Verpflichtung zum Einsatz elektronischer Registrierkassen für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 Euro vor. Ausnahmen sind unter anderem für Betriebe mit jährlichen Barumsätzen unter 12.000 Euro vorgesehen. Hinzu kommen zusätzliche Sanktionen und erweiterte Ermittlungsbefugnisse gegen Steuerhinterziehung. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Dass eine staatliche Beleglotterie nicht automatisch Bestandteil einer solchen Reform wird, zeigt auch Österreich. Dort war eine Lotterie mit monatlich 100 Gewinnen von jeweils 2.500 Euro und zusätzlichen Sonderziehungen geplant. Das österreichische Finanzministerium sagte das Vorhaben im Mai 2026 jedoch ab. Die vereinfachte Ausstellung digitaler Kassenbelege trat zum 1. Oktober trotzdem in Kraft. In Deutschland bleibt die Lotterie damit bislang eine Forderung der Steuer-Gewerkschaft und kein beschlossener Bestandteil der Kassenreform.

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