Mutter verpasst ICE in Mannheim, Kinder fahren bis Stuttgart weiter

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Am Mannheimer Hauptbahnhof ist eine Mutter in der Nacht zum Mittwoch von ihren beiden Kindern getrennt worden, nachdem ein ICE ohne sie weitergefahren war. Nach Angaben der Bundespolizei hatte die Frau den Halt des Zuges genutzt, um auf dem Bahnsteig eine Zigarette zu rauchen. Sie erreichte den ICE anschließend nicht mehr rechtzeitig. Ihre beiden Kinder, ein acht Monate altes Baby und ein 13 Jahre altes Kind, befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Zug und fuhren in Richtung Stuttgart weiter.

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Bundespolizei informiert Zugchef und Kollegen in Stuttgart

Nach Angaben der Bundespolizei meldete sich die Mutter kurz vor zwei Uhr nachts bei den Einsatzkräften am Mannheimer Hauptbahnhof. Die Beamten nahmen daraufhin unmittelbar Kontakt zum Zugchef des betroffenen ICE auf. Gleichzeitig wurde das Bundespolizeirevier am Stuttgarter Hauptbahnhof informiert, weil der Zug dort seinen nächsten planmäßigen Halt hatte.

In Stuttgart übernahmen Bundespolizisten die beiden Kinder nach Angaben der Behörde am Bahnhof. Wenig später wurden sie von einer Familienangehörigen abgeholt. Die Bundespolizei teilte mit, dass die Kinder wohlbehalten übergeben werden konnten. Weitere Angaben zu den Umständen innerhalb des Zuges oder dazu, wie die Kinder während der Fahrt konkret betreut wurden, machte die Behörde zunächst nicht. Auch zu möglichen weiteren Folgen für die Mutter lagen in der Mitteilung keine Angaben vor.

Kinder allein im ICE nach Stuttgart

Der Fall der Kinder allein im ICE nach Stuttgart war damit innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit geklärt. Entscheidend war nach der Darstellung der Bundespolizei, dass die Beamten in Mannheim sowohl das verantwortliche Zugpersonal als auch die Kollegen am nächsten planmäßigen Halt verständigten. Auf diese Weise konnten die Kinder nach der Ankunft unmittelbar übernommen werden.

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Die Bundespolizei ist auf Bahnhöfen und Bahnanlagen für polizeiliche Aufgaben zuständig. Kommt es zu einer Situation, in der ein Kind ohne die vorgesehene Begleitperson weiterreist und Hilfe benötigt, können Zugpersonal und Polizei deshalb zusammenarbeiten. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Fall, vom Alter des Kindes und von der jeweiligen Situation ab.

Was die Deutsche Bahn für allein reisende Kinder vorsieht

Grundsätzlich erlaubt die Deutsche Bahn Kindern ab sechs Jahren, ohne erwachsene Begleitperson zu reisen. Ob ein Kind dafür geeignet ist, entscheiden nach Angaben des Unternehmens die Erziehungsberechtigten anhand von Entwicklungsstand und Reife. Das Bordpersonal steht allein reisenden Kindern als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine individuelle Aufsichts- oder Fürsorgepflicht übernimmt das reguläre Zugpersonal nach Angaben der Bahn jedoch nicht.

Die Bahn empfiehlt Eltern deshalb unter anderem, den Reiseablauf vorab mit dem Kind zu besprechen. Dazu gehört auch die Frage, was bei einer Störung oder einer unerwarteten Situation zu tun ist. Kinder sollen wissen, dass sie sich an das Zugpersonal wenden können. Die Deutsche Bahn rät außerdem dazu, Telefonnummern für Notfälle, die Zieladresse und Angaben zur geplanten Verbindung mitzugeben. Ein Mobiltelefon kann zusätzlich helfen, den Kontakt zu Angehörigen aufrechtzuerhalten.

Für jüngere Geschwister gelten besondere Fahrkartenregelungen. Nach Angaben der Bahn können Kinder unter sechs Jahren unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit einem älteren Geschwisterkind reisen, wenn dies bei der Buchung entsprechend berücksichtigt wurde. Der Mannheimer Fall war allerdings keine geplante alleinige Reise der beiden Kinder. Die Trennung entstand erst während des Aufenthalts am Bahnhof.

Bei konkreter Gefahr kann die Bundespolizei übernehmen

Die Deutsche Bahn erklärt für Situationen, in denen ein Kind während einer Reise besondere Hilfe benötigt, dass Mitarbeitende bei einer konkreten Gefahr tätig werden. Möglich ist demnach unter anderem, Kontakt zu den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten aufzunehmen. Falls erforderlich, kann ein Kind auch in die Obhut der Bundespolizei übergeben werden.

Genau eine solche Zusammenarbeit von Bahn und Bundespolizei ist auch aus der amtlichen Schilderung des Vorfalls zwischen Mannheim und Stuttgart erkennbar. Die Bundespolizei informierte den Zugchef, koordinierte die Übernahme am nächsten Bahnhof und stellte dort die Betreuung der Minderjährigen sicher. Über zusätzliche Maßnahmen des Bahnpersonals während der Fahrt machte die Behörde keine Angaben.

Was Reisende bei einer Trennung vom Kind tun können

Wer an einem Bahnhof unerwartet von einem mitreisenden Kind getrennt wird, sollte möglichst schnell das Bahnpersonal oder die Bundespolizei informieren. Wichtig sind dabei Angaben zur Zugverbindung, zur Fahrtrichtung, zum nächsten Halt und dazu, wo sich das Kind im Zug vermutlich befindet. In dringenden Gefahrensituationen ist der Polizeinotruf 110 erreichbar.

Ein Versuch, einem bereits anfahrenden Zug hinterherzulaufen, Türen aufzuhalten oder Gleisanlagen zu betreten, ist keine sichere Lösung. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor, Gleise zu betreten. Stattdessen können die zuständigen Stellen über die Betriebs- und Kommunikationswege der Bahn das Personal im Zug sowie Einsatzkräfte an einem folgenden Bahnhof verständigen.

Im Mannheimer Fall gelang diese Abstimmung nach Angaben der Bundespolizei. Die beiden Minderjährigen wurden am Stuttgarter Hauptbahnhof von Einsatzkräften in Obhut genommen und anschließend einer Familienangehörigen übergeben. Behördliche Angaben zu weiteren Konsequenzen lagen zunächst nicht vor.

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