
Das geplante verpflichtende letzte Kita-Jahr in Baden-Württemberg steht wenige Monate nach seiner Verankerung im Koalitionsvertrag wieder zur Diskussion. Grüne und CDU hatten vereinbart, das letzte Kindergartenjahr verbindlich und beitragsfrei zu machen. Nun könnte die Verpflichtung möglicherweise nicht für alle Kinder gelten. Nach Informationen des SWR wird im Kultusministerium geprüft, stattdessen Kinder mit festgestelltem Förderbedarf gezielter zu erfassen. Eine entsprechende Änderung des Koalitionsvorhabens war am Freitagmorgen jedoch nicht offiziell beschlossen oder angekündigt.
Damit rücken mehrere Probleme in den Mittelpunkt, die bereits seit Monaten diskutiert werden. Neben den Kosten geht es um ausreichendes Personal in den Kindertageseinrichtungen, die rechtliche Umsetzung einer Pflicht und die Frage, ob zusätzliche Mittel stärker auf Kinder mit konkretem Förderbedarf konzentriert werden sollten. Ende Juli hatte das Kultusministerium dazu einen Runden Tisch mit 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Kommunen, Trägerverbänden, Elternvertretungen, Wissenschaft, Gewerkschaften und pädagogischer Praxis einberufen.
Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU ist das Vorhaben eindeutig festgeschrieben. Vorgesehen ist ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr mit verpflichtenden Bildungsinhalten. Rechtlich soll dies über ein Vorziehen der Schulpflicht umgesetzt werden. Als Grundlage sollen der baden-württembergische Orientierungsplan sowie verbindliche Inhalte zur Vorbereitung auf den Schulbeginn dienen.
Vor einer Einführung wollte die Landesregierung ausdrücklich mit Kommunen, Trägern, Wissenschaft und Praxis über die konkrete Ausgestaltung beraten. Dabei sollten neben den Bildungsinhalten auch die schulgesetzliche Grundlage sowie Personal und Finanzierung behandelt werden. Genau diese Fragen entwickelten sich bei den Beratungen zu zentralen Streitpunkten. Beim Runden Tisch Ende Juli nannte das Kultusministerium selbst rechtliche Fragen, Finanzen, Fachkräfte und Personalressourcen sowie die praktische Umsetzung als wichtige Themen.
Ein konkreter Einführungstermin wurde bislang nicht festgelegt.
Ein entscheidender Punkt der Debatte ist die Zahl der Kinder, die mit einer allgemeinen Verpflichtung zusätzlich erreicht würden. Kultusminister Andreas Jung hatte Ende September erklärt, dass derzeit rund vier Prozent der Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen. Auch der Landkreistag verweist darauf, dass bereits etwa 96 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Gleichzeitig gibt es eine deutlich größere Gruppe von Kindern, die bereits eine Kita besucht, beim Übergang zur Grundschule aber zusätzlichen Förderbedarf hat. Jung verwies darauf, dass rund 30 Prozent der Kinder trotz Kita-Besuchs nicht ausreichend auf den Schulstart vorbereitet seien. Damit stellt sich für das Land die Frage, ob vorhandene Mittel stärker in gezielte Förderung fließen sollen.
Nach dem Bericht des SWR vom Freitag wird deshalb innerhalb der Landesregierung eine Variante geprüft, bei der eine Verpflichtung nur für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf gelten könnte. Eine offizielle Entscheidung darüber lag zunächst nicht vor.
Hinzu kommt die Finanzierung. Für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres werden Kosten in einer Größenordnung von etwa 200 bis 250 Millionen Euro jährlich genannt. Der Landkreistag geht davon aus, dass weitere Ausgaben entstehen könnten, wenn zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote geschaffen werden müssten. Das Kultusministerium hat bislang keine abschließende eigene Kostenschätzung veröffentlicht und verweist darauf, dass die Höhe von der konkreten Ausgestaltung abhängt.
Bei der Ankündigung des Vorhabens im Frühjahr hatten Vertreter von Grünen und CDU erklärt, das Land solle die Kosten für das Pflichtjahr übernehmen. Die Beitragsfreiheit ist dabei eng mit der geplanten Verpflichtung verbunden: Wird der Besuch im letzten Jahr vor der Schule vorgeschrieben, sollen Familien dafür nicht zahlen müssen.
Für die Kommunen ist jedoch nicht nur entscheidend, wer die Elternbeiträge ersetzt. Zusätzliche Kinder benötigen Plätze und pädagogisches Personal. Schon im Frühjahr hatten Fachkräfte darauf hingewiesen, dass Aufnahme- und Betreuungsmöglichkeiten von den vorhandenen personellen Kapazitäten abhängen.
Auch aus pädagogischer Sicht gibt es Vorbehalte. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt zwar die angestrebte Gebührenfreiheit, sieht eine allgemeine Verpflichtung aber kritisch. Sie warnt davor, das letzte Kindergartenjahr zu stark zu einer Vorschule umzubauen. Die Kita habe einen eigenständigen und ganzheitlichen Bildungsauftrag, der über die Vorbereitung auf schulische Fähigkeiten hinausgehe.
Ähnliche Fragen beschäftigen auch Fachkräfte in den Einrichtungen. Neben Sprache, Zahlen oder anderen Vorläuferfähigkeiten gehören soziale Entwicklung, Kreativität und Persönlichkeitsbildung zum pädagogischen Auftrag. Gleichzeitig stellt zusätzlich vorgeschriebene Betreuung Einrichtungen vor praktische Probleme, wenn bereits vorhandene Plätze und Fachkräfte ausgelastet sind.
Unabhängig von der Debatte über ein allgemeines Pflichtjahr baut Baden-Württemberg die verbindliche Förderung vor der Einschulung bereits aus. Im Programm SprachFit sollen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf im letzten Jahr vor der Schule zusätzliche Förderung erhalten. Sie umfasst vier Unterrichtsstunden und kann in einer Kita oder Grundschule stattfinden.
Ab dem Schuljahr 2027/2028 soll dieses Angebot flächendeckend verfügbar sein. Dann können Schulleitungen die Teilnahme für Kinder mit entsprechend festgestelltem Bedarf verbindlich anordnen. Bis dahin wird die Teilnahme empfohlen. Der Förderbedarf wird in der Regel im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt.
Damit existiert bereits ein Instrument, das gezielt Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf erreicht. Ob die Landesregierung zusätzlich an der ursprünglich geplanten Kita-Pflicht für sämtliche Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung festhält, war am 2. Oktober 2026 noch offen. Festgeschrieben bleibt das allgemeine verbindliche und beitragsfreie Jahr zunächst im Koalitionsvertrag. Eine Änderung dieses Vorhabens war offiziell noch nicht verkündet.






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