
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hält strengere Regeln für die staatliche Finanzierung von Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten für denkbar. Als mögliches Vorbild nennt die CDU-Politikerin Rheinland-Pfalz. Dort kann die Kostenerstattung für Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen entfallen, wenn sie eine gesetzlich vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern oder als unzuverlässig eingestuft werden. Klöckner sagte, die Regelung könne für den Bundestag „gute Hinweise“ liefern.
Der Landtag in Mainz änderte im Juli 2025 sein Abgeordneten- und Fraktionsgesetz. Seitdem können Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Grundlage der Entscheidung ist jeweils eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls durch den Landtagspräsidenten.
Als ein gesetzliches Regelbeispiel für fehlende Zuverlässigkeit gelten Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass eine Person innerhalb der vergangenen fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat. In die Überprüfung können unter anderem Erkenntnisse aus dem Bundeszentralregister, vom Landeskriminalamt und vom Verfassungsschutz einfließen. Bloße Zweifel reichen nach der Regelung nicht aus.
Verweigert ein Beschäftigter die erforderliche Überprüfung oder stellt der Landtagspräsident die Unzuverlässigkeit fest, endet die staatliche Kostenerstattung für diese Beschäftigung. Der Arbeitsvertrag als solcher wird dadurch nicht automatisch aufgehoben. Entscheidend ist, dass das Land die Kosten nicht mehr übernimmt.
Nach Angaben des SWR waren bis September 2026 mehr als 600 Beschäftigte überprüft worden. In zwei Fällen wurden Zweifel an der erforderlichen Verfassungstreue festgestellt, ein weiterer Mitarbeiter hatte der Überprüfung nicht zugestimmt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa arbeiteten die drei Betroffenen für die AfD.
Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag ging gegen die Vorschriften vor. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschied jedoch im August 2026, dass die Regelungen zur Versagung der staatlichen Kostenerstattung nicht gegen die Landesverfassung verstoßen. Das Urteil wurde Anfang September veröffentlicht.
Bereits im Februar hatte das Gericht einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem die Vorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt werden sollten.
Damit verfügt Rheinland-Pfalz über eine gerichtlich bestätigte gesetzliche Grundlage, mit der extremistische Mitarbeiter beziehungsweise Beschäftigte, die die gesetzlichen Zuverlässigkeitsanforderungen nicht erfüllen, von der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden können.
Klöckner stellte am Donnerstag keine fertige Bundesregelung vor. Sie verwies vielmehr auf das rheinland-pfälzische Modell und erklärte, dieses könne für eine Lösung auf Bundesebene „gute Hinweise“ geben.
Neu ist das grundsätzliche Anliegen der Bundestagspräsidentin nicht. Bereits Anfang 2026 hatte sie die Fraktionen aufgefordert, das Abgeordnetengesetz zu ändern. Ihr Ziel war, die Finanzierung eines Mitarbeiters aus öffentlichen Mitteln ausschließen zu können, wenn dessen Zuverlässigkeit wegen schwerwiegender Sicherheitsbedenken verneint wurde.
Eine entsprechende Regelung enthält das Abgeordnetengesetz des Bundes bislang nicht. Nach Paragraf 12 werden Abgeordneten die Aufwendungen für Mitarbeiter ersetzt, die sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. Die Gehälter rechnet die Bundestagsverwaltung unmittelbar ab. Seit Mai 2026 stehen jedem Abgeordneten dafür monatlich bis zu 27.396 Euro zur Verfügung.
Davon zu unterscheiden sind die Sicherheitsregeln für den Zugang zum Bundestag. Mitarbeiter können schon heute einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bestehen begründete Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit, kann ein personalisierter Bundestagsausweis verweigert oder eingezogen werden. Die Prüfung dient nach der Hausordnung unter anderem dem Schutz der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Parlaments.
Im September 2025 hatte die Bundestagsverwaltung mehreren Mitarbeitern die Erteilung von Hausausweisen und Zugängen zu den IT-Systemen verweigert. Klöckner erklärte damals, bei allen Personen mit eigenständigem Zugang zum Parlament dürfe es keine begründeten Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit geben.
Die Betroffenen können allerdings weiterhin für Abgeordnete arbeiten und bislang auch aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Genau diese Trennung zwischen Sicherheitsentscheidung und Finanzierung will Klöckner überprüfen lassen.
Als Klöckner Anfang 2026 eine entsprechende Änderung des Bundesrechts anregte, erhielt sie Unterstützung von den Grünen. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic bezeichnete es als folgerichtig, Personen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung nicht aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die Linke zeigte sich grundsätzlich zurückhaltender und forderte eine sorgfältige rechtliche Ausgestaltung sowie transparente Kriterien. Die AfD kritisierte den Vorstoß. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann sprach seinerzeit von dem Versuch einer finanziellen Benachteiligung der Opposition.
Eine neue bundesgesetzliche Regelung allein aufgrund von Klöckners Äußerung vom Donnerstag gibt es noch nicht. Dafür müsste der Bundestag das Abgeordnetengesetz ändern. Das Urteil aus Rheinland-Pfalz betrifft unmittelbar nur das dortige Landesrecht, liefert für die Debatte im Bund aber erstmals eine verfassungsgerichtlich bestätigte Konstruktion, an der sich eine Bundesregelung orientieren könnte.
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