
Die US-Notenbank Federal Reserve hat am Donnerstag einen umfassenden Regulierungsrahmen für bestimmte Stablecoin-Emittenten zur Diskussion gestellt. Die Vorschläge sehen unter anderem eine vollständige Deckung ausgegebener Stablecoins durch zulässige Reservewerte, zusätzliche Kapitalanforderungen, Vorgaben zur Verwahrung und ein eigenes Genehmigungsverfahren für beaufsichtigte Banken vor. Die Stablecoin-Regulierung der Fed setzt damit zentrale Vorgaben des 2025 verabschiedeten GENIUS Act in konkrete Aufsichtsregeln um.
Die Federal Reserve veröffentlichte zwei getrennte Regelentwürfe. Einer regelt vor allem Reserven, Kapital, Risikomanagement, Rücktausch und Verwahrung. Der zweite beschreibt das Verfahren, mit dem bestimmte von der Fed beaufsichtigte Banken eine Tochtergesellschaft für die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins genehmigen lassen können.
Kern des ersten Vorschlags ist eine Deckung im Verhältnis eins zu eins. Der Wert der zulässigen Reserveanlagen soll jederzeit mindestens dem Wert der umlaufenden Stablecoins entsprechen. Die Fed schlägt zugleich vor, den Wert der Reserven mindestens einmal täglich zu erfassen.
Als Reserven wären unter anderem Bargeld, Guthaben bei einer Federal Reserve Bank, bestimmte Bankeinlagen sowie US-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von höchstens 93 Tagen zulässig. Hinzu kommen eng definierte Repo-Geschäfte, bestimmte Geldmarktfonds und unter Voraussetzungen auch tokenisierte Formen zulässiger Reservewerte.
Die Zusammensetzung der Reserven müsste monatlich öffentlich gemacht werden. Zusätzlich sieht der Entwurf eine Prüfung des veröffentlichten Reserveberichts durch eine registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Stablecoin-Halter sollen ihre Token grundsätzlich innerhalb eines klar begrenzten Zeitraums zurückgeben können. Nach dem Fed-Vorschlag dürfte die reguläre Rückzahlung höchstens zwei Geschäftstage nach Eingang eines Rücktauschantrags dauern. Für außergewöhnliche Situationen enthält der Entwurf Sonderregelungen.
Fed-Gouverneur Michael Barr begrüßte insbesondere die vorgesehenen Beschränkungen für Reserveanlagen und die standardisierten Kapitalvorgaben. Er verwies zugleich darauf, dass Stablecoins nur dann dauerhaft stabil sein könnten, wenn sie auch unter Marktstress zuverlässig zum Nennwert eingelöst werden können.
Die Reservepflicht ist nicht mit dem Eigenkapital der Emittenten gleichzusetzen. Zusätzlich zur vollständigen Deckung sieht die Fed Kapitalanforderungen vor, die Kredit- und operationelle Risiken auffangen sollen.
Für neue, von der Fed beaufsichtigte Stablecoin-Emittenten ist während einer dreijährigen Anfangsphase grundsätzlich ein Mindestkapital von fünf Millionen Dollar vorgesehen. Dieser Betrag soll später an die Entwicklung des nominalen US-Bruttoinlandsprodukts gekoppelt werden. Daneben greifen risikobasierte Vorgaben.
Für nicht versicherte Bankeinlagen, die als Reserve gehalten werden, schlägt die Fed beispielsweise eine Kapitalanforderung von zwei Prozent vor. Bei operationellen Risiken richtet sich ein Teil des Kapitalbedarfs nach der Menge der ausgegebenen Stablecoins. Bis zu einem Umlauf von 20 Milliarden Dollar setzt der Entwurf zwei Prozent des Ausgabevolumens an. Für darüberliegende Beträge sinkt der prozentuale Satz stufenweise.
Der zweite Regelentwurf betrifft versicherte State Member Banks, die unter Fed-Aufsicht stehen und über eine Tochtergesellschaft Stablecoins ausgeben wollen. Sie sollen unter anderem einen Geschäftsplan, Finanzinformationen, Angaben zur Kapitalstruktur, interne Richtlinien und Informationen über wesentliche Drittanbieter einreichen.
Nach Eingang eines im Wesentlichen vollständigen Antrags müsste die Federal Reserve grundsätzlich innerhalb von 120 Tagen entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, sieht der GENIUS Act unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Genehmigung vor.
Damit schafft die Fed erstmals einen detaillierten Weg, wie Banken unter ihrer direkten Aufsicht in das Geschäft mit regulierten Zahlungs-Stablecoins einsteigen können.
Grundlage der neuen Vorschläge ist der GENIUS Act, den Präsident Donald Trump am 18. Juli 2025 unterzeichnete. Das Gesetz schuf einen bundesweiten Rechtsrahmen für sogenannte Payment Stablecoins und schreibt unter anderem eine vollständige Deckung durch liquide Vermögenswerte sowie regelmäßige Transparenz über die Reserven vor.
Das Gesetz tritt nach seiner Regelung entweder 18 Monate nach dem Inkrafttreten am 18. Juli 2025 oder bereits 120 Tage nach Erlass der maßgeblichen endgültigen Bundesregeln in Kraft. Maßgeblich ist der frühere der beiden Zeitpunkte. Die jetzt vorgelegten Fed-Regeln sind zunächst nur Entwürfe und lösen diese Frist noch nicht aus.
Für die beiden aktuellen Vorschläge läuft nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register jeweils eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase. Ein Termin für endgültige Fed-Regeln steht damit noch nicht fest.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Regeln ist inzwischen erheblich. Nach Angaben der Federal Reserve erreichte die weltweite Marktkapitalisierung von Stablecoins Anfang April 2026 rund 317 Milliarden Dollar. Der größte Teil entfällt auf an den US-Dollar gekoppelte Token. Stablecoins werden weiterhin vor allem im Kryptohandel genutzt, finden nach Einschätzung der Fed aber zunehmend auch in Zahlungs- und institutionellen Abwicklungssystemen Verwendung.
Die Reserveregeln können dadurch auch für klassische Finanzmärkte relevant werden. Ein großer Teil zulässiger Stablecoin-Reserven dürfte in kurzfristigen US-Staatsanleihen oder vergleichbar liquiden Instrumenten liegen. Bereits vor Verabschiedung des GENIUS Act wurde deshalb diskutiert, dass ein stark wachsender Stablecoin-Markt Nachfrage und Handelsstrukturen am Markt für kurzfristige US-Staatsanleihen beeinflussen könnte.
Für Banken entsteht zugleich ein zweifacher Effekt. Einerseits erhalten beaufsichtigte Institute einen geregelten Zugang zur Ausgabe eigener Stablecoins. Andererseits können Stablecoin-Emittenten selbst zu großen Einlegern und Käufern kurzfristiger Staatsanleihen werden. Genau dieses Zusammenspiel von Stablecoins, Bankeinlagen und liquiden Wertpapieren beschäftigt inzwischen auch europäische Aufseher.
In der Europäischen Union gelten Stablecoin-Regeln bereits im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation, kurz MiCA. Für sogenannte Asset-Referenced Tokens verlangt MiCA eine jederzeit vorzuhaltende und rechtlich getrennte Reserve. Ihr Gesamtwert muss mindestens den Ansprüchen der Tokeninhaber entsprechen.
Die EU verfolgt dabei teilweise einen anderen Ansatz als die USA. Nach den derzeitigen europäischen Vorgaben müssen bestimmte Stablecoin-Emittenten einen Mindestanteil ihrer Reserven als Bankeinlagen halten. Bei bedeutenden Token gelten höhere Anforderungen. Die Europäische Zentralbank und nationale Zentralbanken haben allerdings erst in dieser Woche vorgeschlagen, diese Mindestquoten zu überarbeiten und stattdessen stärker auf sehr kurzfristig verfügbare liquide Anlagen zu setzen.
Damit bewegen sich die USA und Europa zwar auf unterschiedlichen regulatorischen Wegen, verfolgen aber ein ähnliches Grundziel: Stablecoins sollen jederzeit rückzahlbar bleiben und ihre Reserven auch bei starken Mittelabflüssen ausreichend liquide sein.
Für international tätige Anbieter wächst damit der Anpassungsdruck. Ein Dollar-Stablecoin kann in den USA künftig unter dem GENIUS Act reguliert sein und zugleich für seine Nutzung in der EU die Anforderungen von MiCA erfüllen müssen. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von Emittent, Vertriebsmodell und Aufsichtsstatus ab.
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