
Die Bundesregierung kommt beim geplanten Ausbau steuerbarer Kraftwerke voran. Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag, 3. November 2026, die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zur Absicherung der Stromversorgung veröffentlicht. Elf Projekte erhalten Zuschläge für insgesamt rund 5.160 Megawatt reduzierte Leistung. Zu den erfolgreichen Unternehmen gehören die Energiekonzerne RWE und Leag. Die Anlagen sollen künftig einspringen, wenn Windkraft und Solaranlagen nicht ausreichend Strom liefern.
Die erste Kraftwerksausschreibung war deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen 41 Gebote mit einem Volumen von rund 11.958 Megawatt reduzierter Leistung ein. Ausgeschrieben waren ursprünglich 4.500 Megawatt. Sieben Gebote wurden ausgeschlossen, unter anderem wegen fehlender vorgeschriebener Angaben oder Nachweise.
Die amtliche Zuschlagsliste zeigt eine deutliche Konzentration auf zwei große Energieunternehmen. RWE Generation SE erhielt drei Zuschläge für Projekte in Nordrhein-Westfalen. Die bezuschlagte reduzierte Leistung beträgt dort zusammen rund 2.118 Megawatt.
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG, kurz Leag, sicherte sich insgesamt sechs Zuschläge. Vier davon betreffen Projekte in Brandenburg mit zusammen rund 1.819 Megawatt. Zwei weitere entfallen auf Sachsen mit rund 910 Megawatt.
Damit vereinen RWE und Leag rund 4.847 Megawatt reduzierte Leistung auf sich. Das entspricht ungefähr 94 Prozent des gesamten Zuschlagsvolumens.
Zwei weitere Zuschläge gingen an die Gaskraftwerk Leipheim 20 GmbH für ein Projekt in Bayern und an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH für ein Vorhaben in Baden-Württemberg. Auf Bayern entfallen rund 269 Megawatt und auf Baden-Württemberg etwa 45 Megawatt reduzierte Leistung.
Mit insgesamt 5.159,969 Megawatt reduzierter Leistung liegt das Ergebnis über dem ausgeschriebenen Volumen von 4.500 Megawatt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist dies durch die Vergaberegeln möglich. Auch das Gebot, mit dem die ausgeschriebene Menge erstmals überschritten wurde, erhielt noch einen Zuschlag.
Die reduzierte Leistung ist dabei nicht mit der installierten elektrischen Leistung eines Kraftwerks gleichzusetzen. Sie beschreibt dessen rechnerischen Beitrag zur gesicherten Stromversorgung. Dafür werden technologiespezifische Faktoren berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur bewertet die Ausschreibung als wichtigen Schritt zur langfristigen Absicherung der Stromversorgung. Behördenpräsident Klaus Müller verwies auf den Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Technologien und die daraus resultierenden Zuschlagswerte.
Auch die finanziellen Ergebnisse stehen fest. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert beträgt nach Angaben der Bundesnetzagentur 155.296 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.
Damit liegt der Durchschnitt deutlich unter dem zulässigen Höchstwert von 244.000 Euro. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert lag bei 129.551 Euro, der höchste bei 189.970 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr.
Aus der gesamten bezuschlagten Leistung und dem Durchschnittswert ergibt sich rechnerisch eine jährliche Kapazitätsvergütung von rund 801 Millionen Euro. Diese Summe bezeichnet die Vergütung für das Bereithalten der Leistung. Sie ist nicht mit den Baukosten der Anlagen oder den gesamten Kosten ihrer Stromerzeugung gleichzusetzen.
Die erfolgreichen Betreiber müssen ihre zugesicherte Leistung grundsätzlich über einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren bereitstellen. Im Gegenzug erhalten sie eine jährliche Vergütung. Dadurch sollen Investitionen in Kraftwerke ermöglicht werden, die möglicherweise nur während bestimmter Phasen benötigt werden.
Wie stark sich der neue Kapazitätsmarkt auf die Stromrechnungen privater Haushalte und Unternehmen auswirken wird, ist noch offen. Die Bundesregierung sieht eine mögliche Finanzierung über eine Umlage ab 2031 vor. Einzelheiten sollen mit weiteren gesetzlichen Regelungen festgelegt werden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begrüßte das Ergebnis der ersten Ausschreibung. Sie bezeichnete die Entscheidung am Dienstag als wichtigen Fortschritt bei der Umsetzung der Kraftwerksstrategie.
Nach Darstellung der Ministerin zeigen die 41 eingegangenen Gebote die Investitionsbereitschaft der Energiewirtschaft. Den durchschnittlichen Zuschlagswert unterhalb der Preisobergrenze wertete sie als Vorteil für die Finanzierung der künftigen Versorgungssicherheit.
Reiche betonte außerdem, dass die zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten spätestens ab 2031 zur Verfügung stehen sollen. Sie sollen die Stromversorgung bei geringer Erzeugung aus erneuerbaren Energien absichern und den schrittweisen Kohleausstieg unterstützen.
Die Kraftwerksstrategie ist Teil des langfristigen Umbaus der deutschen Stromversorgung. Während Windenergie und Photovoltaik weiter ausgebaut werden, soll zusätzliche steuerbare Leistung verfügbar bleiben.
Besonders wichtig ist dies bei sogenannten Dunkelflauten. Dabei handelt es sich um längere Phasen, in denen wenig Wind weht und zugleich nur geringe Mengen Solarstrom erzeugt werden. Solche Situationen können zusätzliche Stromerzeugung, Speicher oder Importe erforderlich machen.
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, der zusätzliche gesicherte Leistung ab 2031 ermöglichen soll. Der gesetzlich vorgesehene Kohleausstieg bis spätestens 2038 erhöht die Bedeutung solcher Ersatzkapazitäten.
Gleichzeitig sollen geförderte neue Gaskraftwerke für einen späteren Wasserstoffbetrieb geeignet sein. Nach den Vorgaben der Bundesregierung müssen die geförderten Kraftwerke spätestens ab 2045 klimaneutral betrieben werden.
Die Europäische Kommission hatte den Kapazitätsmechanismus am 2. September 2026 beihilferechtlich genehmigt und damit die Grundlage für die Ausschreibungen geschaffen.
Mit den ersten elf Zuschlägen ist die Kraftwerksstrategie noch nicht abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur will bereits am 10. November 2026 den nächsten Gebotstermin bekannt machen.
Die zweite Ausschreibung für Langzeitkapazitäten ist für Ende Dezember 2026 vorgesehen. Auch dabei sollen weitere 4.500 Megawatt reduzierte Leistung ausgeschrieben werden.
Für Mai 2027 ist zudem eine Ausschreibung über zwei Gigawatt zusätzlicher Erzeugungskapazitäten vorgesehen. Anders als bei den ersten beiden Runden soll dafür kein besonderes Langzeitkriterium gelten.
Weitere Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029 sollen auch bestehende Kraftwerke, Speicher und flexible Stromverbraucher einbeziehen. Langfristig soll daraus ein umfassender Kapazitätsmarkt entstehen, der die Versorgungssicherheit ab 2032 unterstützt.
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