
Der Karlsruher SC stellt seine Vereinsorganisation neu auf. Bei der Mitgliederversammlung am Mittwoch, 4. November 2026, haben die Mitglieder des Zweitligisten mehrere Satzungsänderungen beschlossen. Im Mittelpunkt steht eine Strukturreform, die hauptamtliche Leitungsfunktionen ermöglicht und die Zusammensetzung wichtiger Vereinsgremien verändert. Auch Änderungen an den Gesellschaftsregelungen der ausgegliederten Profifußballsparte erhielten die erforderlichen Mehrheiten. Gleichzeitig informierte die Vereinsführung über die wirtschaftliche Entwicklung und steigende Mitgliedsbeiträge.
Die ordentliche Mitgliederversammlung fand am Mittwochabend in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe statt. Nach offiziellen Angaben des Vereins nahmen 393 stimmberechtigte Mitglieder vor Ort teil. Weitere rund 900 Mitglieder verfolgten die Veranstaltung über einen Livestream, konnten sich darüber allerdings nicht an Abstimmungen beteiligen.
Insgesamt standen 16 Tagesordnungspunkte auf dem Programm. Unter Tagesordnungspunkt 15 entschieden die Mitglieder über vier Anträge, die sämtlich angenommen wurden. Zwei Satzungsänderungen des eingetragenen Vereins erreichten die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zwei weitere Beschlüsse zur Profifußballgesellschaft und ihrer Managementgesellschaft wurden mit einfacher Mehrheit gebilligt.
Konkrete Stimmenzahlen oder prozentuale Abstimmungsergebnisse veröffentlichte der Verein zunächst nicht. Damit steht fest, dass sämtliche Anträge die jeweils notwendige Mehrheit erhielten. Wie groß die Zustimmung zu den einzelnen Vorlagen tatsächlich ausfiel, blieb offen.
Die Strukturreform des KSC ermöglicht künftig eine neue Aufgabenverteilung innerhalb des eingetragenen Vereins. Neben den bisherigen, überwiegend ehrenamtlich geleiteten Abteilungen können zusätzliche operative Bereiche geschaffen werden. Diese sollen von hauptamtlichen Bereichsleitern geführt werden, die das Präsidium ernennt.
Die bestehenden Abteilungen bleiben grundsätzlich erhalten. Ihre Leitungen werden weiterhin normalerweise durch die jeweiligen Abteilungsversammlungen gewählt. Allerdings eröffnet die neue Satzungsregelung zusätzliche Möglichkeiten. Mit Zustimmung des Mitgliederrats kann das Präsidium ausnahmsweise hauptamtliche Abteilungsleiter einsetzen oder die Führung einer Abteilung einem Bereichsleiter übertragen.
Damit erhält die Vereinsführung mehr organisatorischen Spielraum. Die Verantwortlichen der einzelnen Bereiche sollen unter anderem für die Einhaltung ihrer Budgets, die Umsetzung vereinbarter Ziele und die Organisation des Sportbetriebs zuständig sein.
Präsident Holger Siegmund-Schultze bezeichnete die Entscheidung als Grundlage für eine langfristige Weiterentwicklung. Zugleich betonte er in der offiziellen Vereinsmitteilung: „Das Ehrenamt bleibt dabei eine tragende Säule unseres Vereins.“
Eine weitere Veränderung betrifft die Vereinsgremien. Der bisherige Abteilungsrat, in dem die Abteilungsleitungen vertreten waren, entfällt als eigenständiges Organ. Die Zusammenarbeit zwischen Vereinsführung und Abteilungen soll künftig unmittelbar über die jeweiligen Leitungen und die bestehenden Vereinsorgane erfolgen.
Auch die Zusammensetzung des Wahlausschusses verändert sich. Bisher wurden vier Mitglieder dieses Gremiums durch den Abteilungsrat entsandt, fünf weitere durch die Mitgliederversammlung gewählt. Künftig sollen alle neun Mitglieder unmittelbar von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.
Nach der neuen Regelung kann sich der Wahlausschuss auch mit mindestens sieben gewählten Personen ordnungsgemäß konstituieren. Falls diese Zahl nicht erreicht wird, können Präsidium und Mitgliederrat das Gremium unter den vorgesehenen Voraussetzungen vorübergehend ergänzen.
Der Wahlausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung von Vereinswahlen. Er prüft unter anderem Bewerbungen für zentrale Vereinsfunktionen. Die unmittelbare Wahl seiner Mitglieder vergrößert damit den direkten Einfluss der Mitgliederversammlung auf seine Zusammensetzung.
Die grundlegende Struktur des Präsidiums mit einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten bleibt bestehen. Neu geregelt wird unter anderem, dass Präsidiumsmitglieder nicht gleichzeitig als Bereichsleiter oder Abteilungsleiter tätig sein dürfen.
Neben der eigentlichen Vereinsreform stimmten die Mitglieder Änderungen an der Satzung der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA zu. In dieser Gesellschaft ist der Profifußball organisiert.
Ein Teil der Anpassungen betrifft die Vorgaben der Bundesliga und des Deutschen Fußball-Bundes. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen über die Verbandszugehörigkeit, Beteiligungen an anderen Fußballgesellschaften und mögliche Interessenkonflikte bei der Besetzung von Kontrollorganen.
Außerdem soll in der Satzung ausdrücklich geregelt werden, dass Mitglieder des Beirats der Managementgesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten können. Eine entsprechende Bestimmung besteht bereits im Gesellschaftsvertrag der Managementgesellschaft.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Möglichkeit virtueller Hauptversammlungen. Die hierfür vorgesehene Ermächtigung soll für weitere fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsbestimmung ins Handelsregister gelten.
Auch Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH wurden gebilligt. Sie betreffen vor allem die Anforderungen an Mitglieder der Geschäftsführung und des Beirats sowie redaktionelle Anpassungen.
Die Trennung zwischen dem eingetragenen Mutterverein und der ausgegliederten Profifußballgesellschaft wird durch diese Beschlüsse nicht aufgehoben. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse wurde nicht bekannt gegeben.
Parallel zur organisatorischen Neuausrichtung verändert der Karlsruher SC seine Beitragsstruktur. Für die bisherige klassische Mitgliedschaft Erwachsener gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 ein Jahresbeitrag von 75 Euro.
Zum 1. Juli 2027 steigt der Beitrag für passive erwachsene Mitglieder auf 90 Euro. Gleichzeitig werden die bisherigen Klassik- und Premium-Mitgliedschaften zu einer einheitlichen passiven Mitgliedschaft für Erwachsene zusammengeführt.
Der Verein begründet die Anpassung mit den gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre. Nach seinen Angaben waren die Mitgliedsbeiträge zuvor über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren unverändert geblieben.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen insbesondere den Breitensport und den Nachwuchsfußball unterstützen. Geplant sind unter anderem zusätzliche Bewegungsangebote sowie weitere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Fußballerinnen und Fußballer.
Die Mitgliederversammlung beschäftigte sich außerdem mit der wirtschaftlichen Situation des Profifußballs. Geschäftsführer Michael Becker stellte die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2025/26 vor.
Die ausgegliederte KSC GmbH & Co. KGaA erzielte nach Vereinsangaben einen Umsatz von 56,8 Millionen Euro. Damit wurde der bisherige Rekordwert aus dem Vorjahr leicht übertroffen. Der Jahresüberschuss lag bei 1,8 Millionen Euro. Das Eigenkapital erhöhte sich auf 15,3 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen Ursachen für die Umsatzentwicklung zählten nach Angaben des Vereins höhere Einnahmen aus Werbung, Transfers und den Besucherangeboten im BBBank Wildpark.
Sportgeschäftsführer Mario Eggimann erläuterte während der Versammlung die weitere sportliche Ausrichtung. Dabei ging es unter anderem um die Entwicklung junger Spieler, die Förderung von Trainern und Funktionären sowie organisatorische Veränderungen innerhalb des sportlichen Bereichs.
Präsident Siegmund-Schultze sprach außerdem über den geplanten neuen Profitrainingsplatz und die Bedeutung des Frauenfußballs für die langfristige Entwicklung des Vereins.
Nach der Aussprache über die Berichte wurden sowohl das Präsidium als auch der Mitgliederrat mit deutlicher Mehrheit entlastet. Einzelne Abstimmungszahlen nannte der Verein hierzu nicht.
Mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung sind die grundlegenden Entscheidungen über die Vereinsreform getroffen. Die Änderungen der Satzung des eingetragenen Vereins werden allerdings erst mit ihrer Eintragung ins Vereinsregister rechtlich wirksam. Dies schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 71 vor.
Ein konkreter Zeitpunkt für die Eintragung oder die Einrichtung einzelner neuer operativer Bereiche wurde zunächst nicht genannt. Auch die personelle Besetzung möglicher hauptamtlicher Bereichsleitungen war zunächst nicht abschließend veröffentlicht.
Für die Änderungen an der Satzung der ausgegliederten Profifußballgesellschaft sind darüber hinaus die gesellschaftsrechtlichen Verfahren maßgeblich. Die ordentliche Hauptversammlung der KSC GmbH & Co. KGaA ist für Donnerstag, 5. November 2026, um 18 Uhr vorgesehen.
Die Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins endete am Mittwoch um 20.19 Uhr. Mit den Beschlüssen hat der Karlsruher SC die Grundlage für eine Neuordnung seiner Vereinsarbeit geschaffen. Wie die neuen Leitungsstrukturen innerhalb der einzelnen Sportbereiche konkret ausgestaltet werden, ist damit noch nicht vollständig festgelegt.
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