Kutsche prallt im Val Roseg gegen Baum: 73-Jährige stirbt

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Bei einem Kutschenunfall im Val Roseg bei Pontresina im Schweizer Kanton Graubünden ist am Samstagnachmittag, 15. August, eine 73-jährige Frau ums Leben gekommen. Zwölf weitere Fahrgäste wurden verletzt, zwei davon schwer. Gegen 15 Uhr wollte eine rund 40-köpfige Reisegruppe mit Pferdekutschen aus dem Tal nach Pontresina zurückfahren. Die Reisenden waren dafür auf zwei Pferdekutschen-Kompositionen verteilt worden.

Pferd stürzt vor der Kollision mit einem Baum

Auf einem Streckenabschnitt mit Gefälle habe der Kutscher der führenden Kutsche eine ungenügende Bremsleistung bemerkt, so die Kantonspolizei Graubünden. Er habe daraufhin versucht, den Dreispänner auf einen flacheren Ausstellplatz zu lenken, um die Geschwindigkeit zu verringern. Bereits zu Beginn dieses Manövers stürzte eines der Pferde. Danach sei die Lenkfähigkeit der Kutsche nicht mehr gewährleistet gewesen. Die führende Kutschen-Komposition prallte anschließend gegen einen Baum am Straßenrand. Mehrere Fahrgäste wurden dabei aus der Kutsche geschleudert.

Wie viele Menschen sich zu diesem Zeitpunkt genau in der verunglückten Kutschen-Komposition befanden, gab die Polizei nicht bekannt. Die Zahl von rund 40 Personen bezieht sich auf die gesamte Reisegruppe, die auf zwei Gespanne verteilt war. Einen Kilometerpunkt oder eine noch genauere Ortsangabe innerhalb des Val Roseg nannte die Polizei ebenfalls nicht. Zu möglichen Verletzungen des gestürzten Pferdes und zum Zustand der übrigen Pferde lagen zunächst keine behördlichen Angaben vor.

Drei Helikopter und vier Ambulanzen im Rettungseinsatz

Zwölf Fahrgäste wurden nach Polizeiangaben verletzt, zwei von ihnen schwer. Eine 73-jährige Frau starb noch am Unfallort. Die Verletzten wurden mit drei Helikoptern und vier Ambulanzen in verschiedene Krankenhäuser im Kanton Graubünden gebracht. Die unverletzten Mitglieder der Reisegruppe wurden anschließend in Pontresina von Care-Teams betreut.

Unterstützend waren außerdem die Feuerwehren Pontresina und Samedan sowie die Gemeindepolizei St. Moritz im Einsatz. Eine Gesamtzahl aller beteiligten Einsatzkräfte veröffentlichte die Kantonspolizei nicht. Zu einer zusätzlichen unfallbedingten Sperrung und deren möglicher Dauer machte sie ebenfalls keine Angaben. Die Rosegtalstrasse unterliegt unabhängig davon besonderen Verkehrsbeschränkungen. Für den gewöhnlichen Motorverkehr gilt dort grundsätzlich ein Fahrverbot, Ausnahmen bestehen unter anderem für Unglücksfälle und Rettungseinsätze.

Ursache des Kutschenunfalls noch nicht geklärt

Die genaue Ursache steht weiterhin nicht fest. Nach Angaben der Kantonspolizei habe der Kutscher auf dem Gefällestück eine ungenügende Bremsleistung festgestellt. Ob ein technisches Bremsversagen vorgelegen haben könnte, ließ die Polizei offen. Ein Defekt an der Bremsanlage ist bislang nicht bestätigt. Ebenso gibt es keine gesicherten Angaben dazu, warum die Bremswirkung in dieser Situation nicht ausreichend gewesen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Graubünden untersuchen gemeinsam die Umstände und den genauen Ablauf des Unfalls. Weitere Ergebnisse zu möglichen technischen Ursachen wurden zunächst nicht veröffentlicht. Damit ist auch offen, welchen Anteil die Bremsanlage, das Gefälle, der Sturz des Pferdes oder andere Umstände am Unfallgeschehen hatten. Eine abschließende Unfallursache lässt sich derzeit nicht feststellen.

Strenge Regeln für Kutschen im Val Roseg

Für Tierfuhrwerke gelten in der Schweiz technische Mindestvorschriften. Nach der eidgenössischen Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge müssen Tierfuhrwerke mit einem Garantiegewicht von mehr als 0,15 Tonnen über eine wirksame, abstufbare Feststellbremse verfügen. Sie muss das Fahrzeug bei einem Gefälle von zwölf Prozent am Wegrollen hindern können. Diese allgemeine Vorschrift sagt allerdings nichts darüber aus, in welchem technischen Zustand sich die Bremsanlage der Unfallkutsche befand.

Im Val Roseg gelten zusätzlich kommunale Vorgaben. Gewerblicher Personentransport mit Pferdegespannen ist bewilligungspflichtig. Vor Erteilung einer Halterbewilligung muss ein Fahrbrevet des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport vorliegen. Die eingesetzten Gespanne müssen zudem jährlich kontrolliert werden. Geprüft werden unter anderem der allgemeine Zustand, die Betriebssicherheit, die Beleuchtung, das korrekte Einspannen sowie Zustand und Sitz der Geschirre. Auch unangekündigte Zwischenkontrollen sind möglich. Das Reglement wird von der Gemeinde Pontresina weiterhin in ihrer Sammlung gültiger Vorschriften geführt.

Rund 20 Unfälle mit Tierfuhrwerken pro Jahr

Unfälle mit Tierfuhrwerken kommen in der Schweiz regelmäßig vor, stellen im gesamten Straßenverkehr aber eine vergleichsweise kleine Gruppe dar. Der Schweizer Bundesrat bezifferte die Zahl in einer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Motion auf durchschnittlich rund 20 Verkehrsunfälle pro Jahr, bei denen Menschen im Zusammenhang mit Tierfuhrwerken zu Schaden kamen. Grundlage war der Durchschnitt der damals vorangegangenen fünf Jahre.

Diese Statistik umfasst allerdings Tierfuhrwerke allgemein und damit nicht ausschließlich touristische oder gewerbliche Pferdekutschen wie im Val Roseg. Eine belastbare Zahl speziell für schwere Unfälle mit Fahrgastkutschen lässt sich daraus nicht ableiten. Bei Fahrten auf abschüssigen Strecken haben funktionierende Bremsen eine zentrale Bedeutung, weil die Masse des Fahrzeugs kontrolliert verzögert werden muss. Eine unzureichende Bremswirkung kann die Kontrolle eines Gespanns erschweren. Daraus folgt jedoch keine Aussage zur konkreten Ursache des Unfalls bei Pontresina, die weiterhin Gegenstand der Ermittlungen ist.

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