
In Deutschland sind auch in diesem Sommer Tausende Lehrkräfte aus einer Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit gewechselt. Allein im August 2026 waren es bundesweit 3.772 Personen. Bereits im Juli wurden 1.771 entsprechende Fälle registriert. Die Zahlen stammen von der Bundesagentur für Arbeit und wurden vom Bundesarbeitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage hin mitgeteilt.
Damit setzt sich ein seit Jahren bekanntes Muster fort. Die Arbeitslosigkeit von Lehrkräften in den Sommerferien steigt regelmäßig deutlich an und geht nach dem Ende der Ferien wieder zurück. Zugleich besteht in zahlreichen Bereichen des deutschen Schulsystems weiterhin ein hoher Bedarf an Lehrpersonal.
Von Januar bis einschließlich August 2026 wechselten nach den aktuellen Angaben mehr als 9.200 Lehrkräfte aus einer Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit. Für den Zeitraum Januar bis Juni wurden zugleich knapp 3.400 Übergänge aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung als Lehrkraft ausgewiesen. Für die folgenden Monate lagen in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums noch keine entsprechenden Abgangszahlen vor. Die beiden Werte sind deshalb zeitlich nicht unmittelbar miteinander vergleichbar.
Allein in Bayern wurden im August 545 Zugänge in die Arbeitslosigkeit registriert. Die aktuellen bundesweiten Zahlen sagen allerdings nicht aus, dass sämtliche Betroffenen zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass jeder einzelne Beschäftigungswechsel unmittelbar durch die Sommerferien verursacht wurde.
Dass die Zahlen ausgerechnet während der Ferien deutlich steigen, ist jedoch kein neues Phänomen. Die Bundesagentur für Arbeit untersucht die saisonale Entwicklung regelmäßig. Für die Sommerferien 2025 stellte sie rund 5.200 Arbeitslosmeldungen von Lehrkräften nach einer Beschäftigung fest. Das entsprach 39 Prozent aller entsprechenden Meldungen innerhalb des betrachteten Jahreszeitraums.
Als wahrscheinliche Hauptursache nennt die Behörde befristete Arbeitsverträge und Referendariate, bei denen die Ferien zumindest teilweise nicht von einem Beschäftigungsverhältnis abgedeckt werden. Eine Anschlussbeschäftigung beginnt in solchen Fällen erst mit dem neuen Schuljahr. Die Bundesagentur beschreibt dies ausdrücklich als Erklärung für das saisonale Gesamtmuster und nicht als nachgewiesene Ursache jedes einzelnen Falls.
2025 war das Phänomen nach Angaben der Arbeitsagentur besonders deutlich in Baden-Württemberg ausgeprägt. Auch Bayern und Hamburg wiesen einen starken saisonalen Effekt auf. In Nordrhein-Westfalen und Bremen war er dagegen wesentlich schwächer sichtbar.
Die Entwicklung fällt in eine Zeit, in der die Länder weiterhin mit Engpässen bei der Besetzung von Lehrerstellen rechnen. Nach der aktuellen Modellrechnung der Kultusministerkonferenz werden zwischen 2025 und 2035 voraussichtlich etwas mehr als 329.000 vollständig ausgebildete Lehrkräfte neu auf den Arbeitsmarkt kommen. Dem steht ein rechnerischer Einstellungsbedarf von knapp 356.000 Lehrkräften gegenüber. Daraus ergibt sich über den gesamten Zeitraum eine Differenz von rund 27.000 Personen.
Dabei unterscheiden sich die Aussichten deutlich nach Schulart und Lehramt. Die Kultusministerkonferenz weist darauf hin, dass sich rechnerische Überschüsse in einzelnen Bereichen nicht ohne Weiteres zum Ausgleich von Engpässen in anderen Lehrämtern einsetzen lassen. Besonders angespannt bleibt die Situation unter anderem in Teilen des Sekundarbereichs und an beruflichen Schulen.
Auch die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet die Arbeitsmarktsituation für Lehrkräfte insgesamt als ausgesprochen günstig. Für 2024 errechnete sie eine berufsspezifische Arbeitslosenquote von lediglich 1,0 Prozent. Damit herrsche in diesem Berufssegment statistisch betrachtet Vollbeschäftigung.
Die Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke von der Linken kritisierte die erneuten Übergänge in die Arbeitslosigkeit als „unwürdige Praxis der Sommerarbeitslosigkeit“. Sie verwies auf den bestehenden Personalbedarf an Schulen und forderte eine stärkere gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben durch Bund und Länder.
Für die Beschäftigung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Damit hängen Einstellungspraxis, Befristungen und die konkrete Personalplanung wesentlich von den jeweiligen Landesregelungen und dem dortigen Bedarf ab. Die bundesweiten Arbeitsmarktzahlen bilden deshalb sehr unterschiedliche Situationen in den 16 Ländern gemeinsam ab.
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