
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Strukturen der gesetzlichen Krankenkassen grundlegend überprüfen. Neben möglichen Zusammenschlüssen stellt er höhere Anforderungen an die digitale Leistungsfähigkeit der Versicherungen in den Mittelpunkt. In einem Interview mit dem Handelsblatt machte Linnemann deutlich, dass die Größe einer Krankenkasse allein nicht entscheidend sei. Vielmehr müssten die Kassen künftig auch bei Datenverarbeitung, künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit bestimmte Anforderungen erfüllen. Konkrete gesetzliche Vorgaben für eine Verringerung der Kassenzahl gibt es bislang nicht.
Die Diskussion über eine Verkleinerung der Krankenkassenlandschaft hatte Linnemann bereits im April 2026 angestoßen. Damals war er noch Generalsekretär der CDU und sprach sich für deutlich weniger gesetzliche Krankenkassen aus. Später brachte er eine Begrenzung auf höchstens 20 Kassen ins Gespräch. Als mögliche Voraussetzung für eigenständige Krankenkassen nannte er zwischenzeitlich eine Mindestgröße von 200.000 bis 250.000 Versicherten.
An dieser grundsätzlichen Position hielt Linnemann auch nach seinem Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister Ende Juli fest. Im aktuellen Reformprozess rücken allerdings zusätzliche Kriterien in den Vordergrund. So sollen die technischen und organisatorischen Fähigkeiten der Krankenkassen eine stärkere Rolle spielen. Ob daraus eine gesetzliche Mindestgröße oder eine verbindliche Obergrenze für die Zahl der Kassen entsteht, ist weiterhin offen.
Die Zahl der Krankenkassen in Deutschland hat sich über Jahrzehnte erheblich verringert. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands existierten 1993 noch 1.221 gesetzliche Krankenkassen. Im Jahr 2000 waren es 420, Anfang 2026 noch 93. Die aktuelle Krankenkassenliste des Verbands führte am 3. November 2026 insgesamt 92 Kassen.
Rund 75 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Die Krankenkassen sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst. Sie übernehmen unter anderem die Organisation und Finanzierung gesetzlich vorgesehener Gesundheitsleistungen.
Ob eine weitere Verringerung der Kassenzahl tatsächlich erhebliche Kosten einsparen könnte, ist umstritten. Linnemann verbindet mit größeren Krankenkassen die Erwartung, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Ausgaben zu reduzieren. Insbesondere bei digitalen Anwendungen könnten gemeinsame technische Systeme wirtschaftliche Vorteile bieten.
Der GKV-Spitzenverband bewertet eine politisch vorgegebene Verringerung dagegen kritisch. Sein Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt hatte sich im Oktober gegen staatlich erzwungene Fusionen ausgesprochen. Nach Angaben des Verbands entfallen lediglich rund vier Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Verwaltung. Zudem bleibe der Betreuungsbedarf für Versicherte auch nach Zusammenschlüssen bestehen.
Gesundheitsökonomen sehen mögliche Größenvorteile vor allem bei der Entwicklung und dem Betrieb digitaler Systeme. Allerdings lässt sich aus einer höheren Versichertenzahl nicht automatisch auf eine bessere digitale Leistungsfähigkeit oder medizinische Versorgung schließen.
Über mögliche gesetzliche Veränderungen will Linnemann erst nach Vorlage weiterer Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit entscheiden. Das Expertengremium soll bis Ende Dezember 2026 einen zweiten Bericht mit Vorschlägen für langfristige Strukturreformen vorlegen.
Die Kommission war im September 2025 eingesetzt worden, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Ihr erster Bericht vom März 2026 enthielt bereits 66 Empfehlungen zur finanziellen Entlastung. Der zweite Bericht soll sich insbesondere mit grundlegenden Veränderungen im Gesundheitssystem beschäftigen.
Linnemann kündigte an, auf Grundlage der Ergebnisse im Jahr 2027 weitere Reformen anzugehen.
Nach geltendem Sozialrecht können sich gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich freiwillig zusammenschließen. Dafür sind Beschlüsse der zuständigen Verwaltungsräte und Genehmigungen der Aufsichtsbehörden erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Vereinigungen auf Antrag durch staatliche Rechtsverordnung möglich.
Eine allgemeine gesetzliche Mindestgröße oder eine politisch festgelegte Obergrenze für die Zahl der Krankenkassen besteht derzeit nicht. Um solche Vorgaben einzuführen, müsste der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen verändern.
Für gesetzlich Versicherte ergeben sich aus Linnemanns bisherigen Ankündigungen deshalb zunächst keine unmittelbaren Änderungen bei ihrer Krankenkasse. Welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung vorschlagen wird, ist noch nicht entschieden.
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