US-Politikerin Luna stellt Reisebeschränkungen gegen deutsche Abgeordnete in Aussicht

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die republikanische US-Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna hat in die deutsche Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingegriffen. In einer schriftlichen Stellungnahme für den Thüringer Landtag kündigte die Politikerin aus Florida an, sich bei US-Außenminister Marco Rubio für Reisebeschränkungen gegen Abgeordnete einzusetzen, die einen entsprechenden Vorstoß unterstützen. Die Thüringer Linksfraktion spricht von einem Versuch, politischen Druck auf Parlamentarier auszuüben.

Eine Einreisesperre hat Luna selbst nicht verhängt. Als Mitglied des US-Repräsentantenhauses besitzt sie auch keine eigene Zuständigkeit dafür. Entscheidungen über Visa und Einreisebeschränkungen liegen im Rahmen des amerikanischen Einwanderungsrechts bei der US-Regierung und den zuständigen Bundesbehörden.

Luna reagiert auf Verfahren im Thüringer Landtag

Ausgangspunkt ist ein Antrag der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag aus dem Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Am Mittwoch, 30. September 2026, soll sich der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag befassen.

Der Thüringer Landtag könnte die AfD mit einem solchen Beschluss nicht selbst verbieten. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes entscheidet über die Verfassungswidrigkeit einer Partei das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt für ein Parteiverbotsverfahren sind auf Bundesebene Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.

Luna war im Zuge der Ausschussberatungen um eine schriftliche Einschätzung gebeten worden. Nach Angaben der Thüringer AfD-Fraktion kündigte sie darin an, bei Rubio Reisebeschränkungen für diejenigen Abgeordneten anzustreben, die einen Verbotsantrag eingebracht oder unterstützt hätten. Luna lehnt ein Verbot der AfD ab und hält die ihr bekannten Grundlagen für nicht ausreichend. Dabei handelt es sich um ihre politische Bewertung des deutschen Verbotsverfahrens und nicht um eine Entscheidung einer US-Behörde.

Linke sieht Druck auf Abgeordnete

Die Thüringer Linksfraktion reagierte am Sonntag deutlich auf Lunas Ankündigung. Die Abgeordnete Katharina König-Preuß wertete den Vorstoß als Versuch, von außen Einfluss auf die parlamentarische Befassung in Thüringen zu nehmen. Abgeordnete müssten über den Antrag auf Grundlage der Verfassung, der vorliegenden Informationen und ihres Mandats entscheiden können.

König-Preuß stellte zugleich klar, dass mit dem Antrag der Linken keine unmittelbare Verbotsentscheidung verbunden ist. Ziel sei es, eine verfassungsgerichtliche Prüfung über die dafür vorgesehenen staatlichen Institutionen anzustoßen. Die Fraktion kündigte an, wegen Lunas Stellungnahme auch das Auswärtige Amt, den Präsidenten des Thüringer Landtags und das US-Generalkonsulat zu informieren.

Die AfD-Fraktion in Thüringen bewertete Lunas Stellungnahme dagegen positiv. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Daniel Haseloff verwies auf Lunas Zweifel an den Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren und stellte ihre angekündigten Gespräche über Einreisebeschränkungen als mögliche politische Konsequenz für Unterstützer des Vorstoßes dar.

Eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung oder des Auswärtigen Amtes speziell zu Lunas Ankündigung war am Montagmorgen zunächst nicht veröffentlicht. Für Montag um 11.30 Uhr war die nächste Regierungspressekonferenz in Berlin angesetzt.

Luna kann Einreiseverbot nicht selbst verhängen

Entscheidend für die Reichweite der Ankündigung ist das US-Recht. Luna kann als Kongressabgeordnete weder eigenständig Visa deutscher Politiker für ungültig erklären noch ihnen unmittelbar die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagen.

Das amerikanische Einwanderungsrecht enthält allerdings weitreichende Befugnisse der Exekutive. Nach Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act kann der US-Präsident die Einreise ausländischer Personen oder bestimmter Personengruppen beschränken oder aussetzen, wenn er ihre Einreise als nachteilig für die Interessen der Vereinigten Staaten einstuft.

Daneben kennt das Gesetz Gründe, aus denen das US-Außenministerium Personen Visa verweigern kann. Bei außenpolitisch begründeten Entscheidungen enthält das Gesetz allerdings besondere Schutzbestimmungen für ausländische Amtsträger: Ihre rechtmäßigen politischen Überzeugungen, Äußerungen oder Verbindungen dürfen nicht ohne Weiteres allein zum Grund für einen Ausschluss von der Einreise gemacht werden.

Ob die US-Regierung überhaupt erwägen würde, eine der vorhandenen gesetzlichen Grundlagen auf deutsche Parlamentarier wegen ihrer Beteiligung an einer Debatte über ein Parteiverbotsverfahren anzuwenden, war zunächst offen. Eine entsprechende Entscheidung des Außenministeriums oder des Weißen Hauses war zunächst nicht bekannt.

Debatte berührt deutsche und amerikanische Zuständigkeiten

Der Fall verbindet zwei voneinander getrennte Rechtsbereiche. Ob die AfD in Deutschland verboten werden könnte, richtet sich ausschließlich nach deutschem Verfassungsrecht. Die politische Entscheidung, ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, liegt bei den dafür vorgesehenen Verfassungsorganen. Die Entscheidung über ein Verbot selbst trifft das Bundesverfassungsgericht.

Die Vereinigten Staaten entscheiden dagegen grundsätzlich selbst darüber, welchen ausländischen Staatsangehörigen sie Visa erteilen oder die Einreise gestatten. Luna kann gegenüber der US-Regierung politische Forderungen erheben, die Entscheidung darüber aber nicht selbst treffen.

Die nächste konkrete Etappe der deutschen Auseinandersetzung ist die Anhörung im Thüringer Landtag am 30. September. Nach Angaben des Landtags soll sie in drei Blöcken stattfinden und öffentlich übertragen werden. Unter den angekündigten Sachverständigen und Anzuhörenden befinden sich Juristen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie weitere Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Positionen zur Verbotsfrage.

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