
In zahlreichen deutschen Städten haben sich am Samstag, 3. Oktober 2026, Menschen zu Menschenketten für Klimaschutz, den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen zusammengeschlossen. Die bundesweite Aktion unter dem Motto „Es brennt!“ war bewusst auf den Tag der Deutschen Einheit gelegt worden. Um 12 Uhr sollten sich die Teilnehmer an den verschiedenen Orten für mehrere Minuten an den Händen halten.
Die Initiatoren wollten mit den dezentralen Aktionen symbolisch eine Verbindung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bis zum Bundeskanzleramt in Berlin schaffen. Eine tatsächlich durchgehende Kette zwischen beiden Städten war nicht vorgesehen. Stattdessen bildeten Teilnehmer in zahlreichen Kommunen einzelne Abschnitte. Weitere Menschenketten entstanden unabhängig von dieser gedachten Strecke in anderen Teilen Deutschlands.
Zu den zentralen Orten gehörten Karlsruhe und Berlin. In Karlsruhe begann die Veranstaltung am Vormittag im Umfeld des Bundesverfassungsgerichts. Die geplante Strecke führte unter anderem über den Schlossplatz, den Platz der Grundrechte und die Durlacher Allee. Um 12 Uhr sollte die Kette für zehn Minuten geschlossen werden.
In Berlin war eine Versammlung unter dem Titel „Es brennt“ bei der Polizei registriert. Die Strecke führte vom Bereich des Bundeskanzleramts über die Paul Löbe Allee und angrenzende Straßen. Als Themen der angemeldeten Versammlung wurden unter anderem Hitze, Klimaschutz und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel genannt.
Auch in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Aachen, Köln, Düsseldorf, Dortmund und zahlreichen weiteren Städten waren Veranstaltungen angekündigt. In Aachen planten Unterstützer sogar eine grenzüberschreitende Kette vom belgischen Kelmis bis zum Aachener Dom.
Eine belastbare Gesamtzahl für die bundesweiten Menschenketten für Klimaschutz lag am Samstagnachmittag zunächst nicht vor. Angaben einzelner Veranstalter über die Zahl der beteiligten Organisationen und Aktionsorte unterschieden sich zudem je nach Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Aus Hamburg lagen dagegen erste konkrete Zahlen vor. Dort sollte ursprünglich eine geschlossene Menschenkette rund um die Binnenalster entstehen. Dafür kamen nicht genügend Teilnehmer zusammen. Stattdessen bildeten die Demonstrierenden auf der Reesendammbrücke eine kleinere Formation. Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer auf rund 350. Die Veranstalter nannten etwa 500 Menschen.
Damit lässt sich aus den Hamburger Zahlen kein Rückschluss auf die Beteiligung in anderen Städten oder auf die Gesamtzahl in Deutschland ziehen.
Hinter der Aktion steht die Arbeitsgruppe „Menschenkette es brennt“. Nach eigenen Angaben entstand die Idee in einer über den Messengerdienst Signal vernetzten Gruppe. Unterstützt wurde der Aufruf von zahlreichen Umwelt, Klima und Verkehrsorganisationen sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen.
Auf der Unterstützerliste der Initiative finden sich unter anderem die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future, Greenpeace Gruppen, der BUND Naturschutz, Verkehrsinitiativen sowie verschiedene lokale Klimabündnisse. Einzelne Veranstaltungsseiten nannten vor dem Aktionstag mehr als 130 beteiligte Organisationen an mehr als 90 Orten. Die zentrale Aktionsseite warb zuletzt mit Menschenketten in rund 100 Städten beziehungsweise „überall im Land“.
Inhaltlich fordert das Bündnis einen stärkeren Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien sowie Veränderungen unter anderem in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Wohnen. Hinzu kommt die Forderung, staatliches Handeln stärker an den aus Sicht der Initiative bestehenden Verpflichtungen des Grundgesetzes auszurichten.
Der Bezug auf das Grundgesetz hat einen konkreten verfassungsrechtlichen Hintergrund. Artikel 20a verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Bei Artikel 20a handelt es sich allerdings nicht selbst um ein individuelles Grundrecht, sondern um eine Staatszielbestimmung.
Eine Verbindung zu Grundrechten stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 her. Das Gericht entschied, dass der Staat Leben und Gesundheit vor Gefahren des Klimawandels schützen muss. Zugleich dürften notwendige Emissionsminderungen nicht einseitig in die Zukunft verschoben werden, wenn dadurch die Freiheitsmöglichkeiten späterer Generationen unverhältnismäßig eingeschränkt würden.
Das Bundesverfassungsgericht stellte außerdem fest, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und auf Klimaneutralität zielt. Der Klimaschutz genießt nach der Entscheidung jedoch keinen automatischen Vorrang vor allen anderen Verfassungsgütern. Unterschiedliche geschützte Interessen müssen miteinander abgewogen werden.
Die Veranstalter wählten den 3. Oktober ausdrücklich als gemeinsamen Aktionstag. Während in Bremen die zentralen staatlichen Feierlichkeiten zum 36. Jahrestag der Deutschen Einheit stattfanden, wollten die Initiatoren das Datum für ein bundesweites zivilgesellschaftliches Signal nutzen.
Das Konzept setzte dabei nicht auf eine zentrale Großdemonstration, sondern auf viele gleichzeitig stattfindende Aktionen. Vorgesehen war, dass die Teilnehmer um 12 Uhr zehn Minuten schweigend Hand in Hand stehen. Anschließend sollten leere weiße Blätter hochgehalten werden, die nach Vorstellung der Organisatoren für einen Neuanfang stehen.
Wie viele Menschen sich bundesweit tatsächlich an den Aktionen beteiligten und an wie vielen Orten vollständige Menschenketten zustande kamen, war am Samstagnachmittag noch offen. Belastbare Zahlen lagen zunächst nur aus einzelnen Städten vor.






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