Merz und Macron rücken beim Verbrenner-Aus deutlich zusammen

Kuba Embargo Trump Demo Havanna 2026
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Beim europäischen Verbrenner-Aus 2035 zeichnet sich vor dem nächsten EU-Gipfel eine neue deutsch-französische Linie ab. Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sollen sich grundsätzlich darauf verständigt haben, die europäischen CO₂-Vorgaben für Neuwagen weiter zu lockern. Im Gegenzug soll Deutschland Frankreich bei strengeren europäischen Produktionsvorgaben entgegenkommen. Ein offizielles gemeinsames Papier mit den am Mittwoch genannten konkreten Eckpunkten lag zunächst jedoch nicht vor. Am geltenden EU-Recht hat sich deshalb bislang nichts geändert.

Anzeige

Deutschland und Frankreich nähern sich bei Auto-Regeln an

Dass Berlin und Paris eine gemeinsame Position zur europäischen Autopolitik erarbeiten, ist grundsätzlich bestätigt. Beim deutsch-französischen Ministerrat im Juli erklärten beide Regierungen, die Reform der CO₂-Regeln gemeinsam voranbringen und eine abgestimmte Position zum europäischen Autopaket entwickeln zu wollen. Dabei nannten sie ausdrücklich eine technologieneutrale und flexible Regulierung sowie Vorgaben für einen europäischen Produktionsanteil.

Nun soll diese Annäherung deutlich weiter gehen. Nach Angaben aus EU-Kreisen, auf die sich mehrere deutsche Medien berufen, wäre Frankreich bereit, eine stärkere Lockerung der CO₂-Grenzwerte zu unterstützen. Deutschland soll dafür strengeren Vorgaben zustimmen, nach denen europäische Produktion bei Förderprogrammen und öffentlichen Beschaffungen bevorzugt werden kann. Die genauen Zahlen und Bedingungen waren bis Mittwochmittag allerdings nicht offiziell bestätigt.

Das Verbrenner-Aus 2035 gilt weiterhin

Die politische Diskussion ändert zunächst nichts an der geltenden Rechtslage. Nach der bestehenden EU-Verordnung müssen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge ab 2035 gegenüber dem Ausgangswert von 2021 um 100 Prozent sinken. Für neue Pkw gilt für 2030 bislang ein Reduktionsziel von 55 Prozent, für leichte Nutzfahrzeuge von 50 Prozent.

Anzeige

Der häufig verwendete Begriff Verbrennerverbot ist dabei eine politische Kurzform. Die EU schreibt nicht unmittelbar vor, welcher Motor eingebaut werden darf. Entscheidend sind die durchschnittlichen CO₂-Emissionen der neu zugelassenen Fahrzeugflotte eines Herstellers. Das derzeitige Ziel von null Gramm CO₂ pro Kilometer ab 2035 lässt reguläre Benzin- und Dieselfahrzeuge faktisch nicht mehr zu. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von diesen Vorgaben nicht betroffen.

EU-Kommission will 2035 bereits deutlich flexibler werden

Die Europäische Kommission hat selbst bereits eine weitreichende Änderung vorgeschlagen. Ihr im Dezember 2025 vorgelegtes Autopaket sieht für neue Pkw und Vans ab 2035 nur noch eine Reduktion der Auspuffemissionen um 90 Prozent gegenüber 2021 vor. Die verbleibenden Emissionen sollen über Gutschriften für CO₂-armen Stahl aus europäischer Produktion sowie bestimmte erneuerbare Kraftstoffe wie E-Fuels und Biokraftstoffe ausgeglichen werden.

Nach Darstellung der Kommission könnten dadurch auch Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender, Mildhybride und bestimmte klassische Verbrenner über 2035 hinaus eine Rolle spielen. Für leichte Nutzfahrzeuge schlägt Brüssel außerdem vor, das 2030-Ziel von 50 auf 40 Prozent Emissionsminderung zu senken. Bei Pkw und Vans soll die Einhaltung des 2030-Ziels über die Jahre 2030 bis 2032 gemittelt werden können.

Neue deutsch-französische Linie könnte noch weiter gehen

Die nun bekannt gewordenen Vorstellungen von Deutschland und Frankreich könnten über diesen Kommissionsentwurf hinausreichen. Einzelne Berichte nennen eine weitere Lockerung des CO₂-Ziels um zehn Prozentpunkte sowie einen längeren Mittelungszeitraum für die Vorgaben rund um 2030. Damit könnte für Hersteller zusätzlicher Spielraum entstehen. Eine unabhängige offizielle Bestätigung dieser konkreten Zahlen lag zunächst nicht vor.

Politisch wäre eine gemeinsame Linie der beiden größten EU-Staaten dennoch bedeutsam. Frankreich hatte bislang besonders darauf gedrungen, die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte mit einer europäischen Industriepolitik zu verbinden. Noch im Mai hatte der Élysée die Elektrifizierung als wichtigen Bestandteil der französischen Strategie bezeichnet und zugleich eine stärkere europäische Präferenz bei Industrie und Förderung gefordert.

EU-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen

Über die Änderung kann weder Deutschland noch Frankreich allein entscheiden. Die Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag am 16. Dezember 2025 eingebracht. Er läuft unter der Verfahrensnummer 2025/0420(COD) im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Damit müssen sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf einen endgültigen Text einigen.

Im Europäischen Parlament liegt die Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit. Berichterstatter ist der italienische EVP-Abgeordnete Massimiliano Salini. Die offizielle Verfahrensübersicht führte das Vorhaben am Mittwoch weiterhin im Stadium vor einer Ausschussentscheidung. Als vorläufiger Termin für die erste Lesung im Plenum ist dort der 23. November 2026 genannt.

Auch im Rat waren zentrale Fragen zuletzt offen. Beim Treffen der EU-Umweltminister am 25. Juni gehörten ausdrücklich die CO₂-Ziele für 2030 und 2035, Gutschriften für erneuerbare Kraftstoffe und CO₂-armen Stahl sowie zusätzliche Flexibilitäten für Hersteller zu den noch strittigen Punkten. Der nächste Umweltministerrat ist für den 12. Oktober in Luxemburg angesetzt.

Entscheidung fällt auf europäischer Ebene

Der mögliche Merz-Macron-Kompromiss verändert damit vor allem die politischen Kräfteverhältnisse in den anstehenden Verhandlungen. Eine deutsch-französische Einigung könnte die Chancen auf eine weitergehende Lockerung erhöhen, ersetzt aber weder eine Position des Rates noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Bis zu einer endgültigen Einigung bleibt deshalb die bisherige 100-Prozent-Vorgabe für 2035 geltendes Recht. Selbst der bereits vorliegende Kommissionsvorschlag mit einem 90-Prozent-Ziel ist bislang lediglich ein Gesetzesentwurf. Ob daraus eine noch stärkere Öffnung für Verbrenner, Hybride und alternative Kraftstoffe wird, entscheidet sich erst im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu