
Der milliardenschwere Vergleich des Facebook- und Instagram-Konzerns Meta mit zahlreichen US-Bundesstaaten gibt auch der deutschen Debatte über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken neuen Auftrieb. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert verbindlichere Regeln für Plattformen und warnt davor, die Verantwortung vor allem Eltern und Minderjährigen zu überlassen.
Meta hat sich mit einer parteiübergreifenden Gruppe von Generalstaatsanwälten aus US-Bundesstaaten und Territorien sowie dem District of Columbia auf einen Vergleich verständigt. Das Unternehmen beziffert das Gesamtvolumen auf rund 18 Milliarden US-Dollar, die über zehn Jahre verteilt werden sollen. Ein Teil der Summe ist an Bedingungen geknüpft. Der Vergleich umfasst außerdem neue Vorgaben für minderjährige Nutzer von Facebook und Instagram.
Nach den von Meta veröffentlichten Bedingungen sollen Nutzer unter 18 Jahren in den beteiligten US-Gebieten standardmäßig höchstens zwei Stunden täglich auf Facebook und Instagram verbringen können. Eine Änderung dieses Limits soll die Zustimmung der Eltern voraussetzen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr sollen die Apps für Minderjährige standardmäßig gesperrt sein. Während der üblichen Schulzeit von 8 bis 15 Uhr sollen Benachrichtigungen weitgehend stummgeschaltet werden.
Hinzu kommen neue Instrumente für die elterliche Aufsicht sowie Hinweise bei längerer ununterbrochener Nutzung. Die meisten Vereinbarungen sollen mehrere Jahre gelten. Meta zufolge ist zudem eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung vorgesehen. Der Konzern weist ein Fehlverhalten weiterhin zurück. Die zugrunde liegenden Verfahren gingen auf Vorwürfe zahlreicher US-Bundesstaaten zurück, wonach Facebook und Instagram Funktionen eingesetzt hätten, die eine besonders intensive Nutzung durch Kinder und Jugendliche fördern.
Der finanzielle Umfang wird in verschiedenen Veröffentlichungen leicht unterschiedlich angegeben. Meta selbst spricht von rund 18 Milliarden Dollar. Die kalifornische Generalstaatsanwaltschaft hatte den zunächst angekündigten Vergleich mit rund 17 Milliarden Dollar beziffert. Die Vereinbarung war zunächst noch von einer gerichtlichen Zustimmung abhängig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in einzelnen Maßnahmen wie Zeitlimits oder nächtlichen Sperren zwar mögliche Entlastungen für Minderjährige. Nach Auffassung des Verbands reicht es jedoch nicht aus, lediglich die Nutzungsdauer zu begrenzen.
Vzbv-Vorständin Ramona Pop erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass Zeitlimits, nächtliche Sperren und deaktivierte Benachrichtigungen den Nutzungsdruck verringern könnten. Entscheidend sei jedoch die Gestaltung der Plattformen selbst. Die Verantwortung könne nicht allein bei den Eltern liegen.
Diese Position vertritt der Verband bereits seit mehreren Monaten. In einer Untersuchung vom Juni 2026 prüfte der vzbv Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube anhand von Testkonten für fiktive 13-Jährige. Nach Angaben des Verbands ließen sich Schutzfunktionen teilweise umgehen. Zudem würden Empfehlungsfeeds, automatische Wiedergabe und personalisierte Endlosfeeds eine lange Nutzung begünstigen.
Der Verband fordert deshalb unter anderem, Funktionen wie endloses Scrollen und automatische Wiedergabe standardmäßig auszuschalten. Risikoreiche Funktionen sollten nach seiner Vorstellung erst dann aktiviert werden können, wenn Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben. Einen pauschalen Ausschluss Minderjähriger von sozialen Medien lehnt der vzbv dagegen ab.
Für Deutschland gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als in den USA. Mit dem Digital Services Act verpflichtet die Europäische Union Onlineplattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, zu geeigneten und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen.
Die EU-Kommission hat dazu im Juli 2025 Leitlinien veröffentlicht. Sie empfiehlt unter anderem private Konten als Standardeinstellung, weniger auf intensive Nutzung ausgerichtete Empfehlungssysteme, Einschränkungen von Push-Benachrichtigungen und Autoplay sowie geeignete Verfahren zur Altersfeststellung. Auch sogenannte persuasive Gestaltungselemente, die vor allem auf möglichst lange Nutzung ausgerichtet sind, sollen begrenzt werden.
Der vzbv kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass große Plattformen diese Schutzanforderungen bisher nicht ausreichend umsetzen. Er fordert deshalb eine konsequentere Anwendung des DSA und zusätzliche verbindliche Vorgaben gegen manipulative und potenziell suchtfördernde Gestaltungsmechanismen.
Parallel dazu wird in Deutschland darüber gestritten, ob gesetzliche Altersgrenzen für soziale Medien notwendig sind. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission legte im Juni 2026 insgesamt 56 Handlungsempfehlungen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor. Bundesfamilienministerin Karin Prien sprach sich dabei grundsätzlich für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien aus, kombiniert mit einer wirksamen Alterskontrolle und abgestuften Schutzmaßnahmen bis zum 18. Lebensjahr.
Der Deutsche Ethikrat verfolgt einen anderen Ansatz. Er sprach sich ebenfalls im Juni gegen ein pauschales gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche aus. Stattdessen empfiehlt er ein risikobasiertes Schutzkonzept, das den Schutz Minderjähriger mit ihrem Recht auf digitale Information, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe verbinden soll.
Der US-Vergleich setzt damit neue konkrete Maßstäbe für einzelne Schutzmaßnahmen, ist aber nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar. Hier entscheidet vor allem, wie bestehende europäische Regeln durchgesetzt und welche zusätzlichen Vorgaben für Alterskontrollen, Plattformdesign und Voreinstellungen geschaffen werden.
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