Immer mehr Großunternehmen entziehen sich der Mitbestimmung

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die gesetzlich vorgesehene Mitbestimmung von Arbeitnehmern in großen deutschen Unternehmen verliert offenbar weiter an Reichweite. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom Sonntag hält sich inzwischen nur noch gut die Hälfte der betroffenen Großunternehmen an die paritätische Besetzung ihrer Aufsichtsräte. Mehr als drei Millionen Beschäftigte sollen demnach in Unternehmen arbeiten, in denen die eigentlich vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmerseite fehlt. Die Entwicklung setzt einen bereits seit Jahren dokumentierten Trend fort. Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung hatten schon für 2022 eine deutliche Lücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Unternehmensmitbestimmung festgestellt. Die Mitbestimmung in Großunternehmen wird damit zunehmend zu einer politischen und gesellschaftsrechtlichen Streitfrage.

Mitbestimmungsgesetz gilt grundsätzlich ab 2.000 Beschäftigten

Das deutsche Mitbestimmungsgesetz sieht für bestimmte Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern eine paritätische Beteiligung im Aufsichtsrat vor. Die Hälfte der Mitglieder vertritt dabei die Anteilseigner, die andere Hälfte die Beschäftigten. Erfasst werden unter anderem Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften. Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Unternehmen aus Medien, Wissenschaft, Bildung, Kirchen und karitativen Einrichtungen.

Die Unternehmensmitbestimmung ist von einem Betriebsrat zu unterscheiden. Während Betriebsräte die Interessen der Beschäftigten auf betrieblicher Ebene vertreten, beteiligt die paritätische Mitbestimmung Arbeitnehmervertreter unmittelbar am Aufsichtsrat und damit an der Kontrolle wichtiger Unternehmensentscheidungen.

Anteil mitbestimmter Unternehmen war bereits deutlich gesunken

Dass die gesetzlichen Regeln nicht alle Großunternehmen erreichen, ist seit Jahren dokumentiert. Eine Untersuchung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung kam für das Jahr 2022 auf 1.084 Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, die nach der Analyse grundsätzlich für eine paritätische Mitbestimmung infrage kamen. Nur 656 davon verfügten über einen entsprechend besetzten Aufsichtsrat. Das entsprach 60,5 Prozent.

Mindestens 2,45 Millionen Beschäftigte arbeiteten der Untersuchung zufolge damals in Großunternehmen ohne die eigentlich vorgesehene paritätische Vertretung. 2019 waren es noch gut 2,1 Millionen gewesen. Die Stiftung unterscheidet dabei zwischen Unternehmen, die bestehende rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, und solchen, bei denen die gesetzlichen Mitbestimmungsvorschriften nach ihrer Analyse nicht korrekt angewendet werden.

Der aktuell von der Süddeutschen Zeitung genannte Wert von mehr als drei Millionen Beschäftigten würde somit eine weitere Verschärfung gegenüber diesen Daten bedeuten. Eine unabhängig veröffentlichte aktuelle Gesamtauswertung mit diesem Wert lag zunächst nicht vor.

Europäische Aktiengesellschaft spielt eine zentrale Rolle

Eine der wichtigsten Ursachen liegt in unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen. Besonders häufig wird dabei die Europäische Aktiengesellschaft SE genannt. Für sie gelten bei der Arbeitnehmerbeteiligung besondere europäische Regeln. Die bei der Gründung oder Umwandlung bestehende Form der Mitbestimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann fortbestehen, wenn die Zahl der Beschäftigten später deutlich wächst.

Nach der Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung war 2022 lediglich jede sechste SE mit mehr als 2.000 Beschäftigten paritätisch mitbestimmt. Von den untersuchten Fällen, in denen Unternehmen rechtliche Möglichkeiten zur Vermeidung der paritätischen Mitbestimmung nutzten, ging ein erheblicher Teil auf europäische Gesellschaftsformen und grenzüberschreitende Konstruktionen zurück.

Daneben können auch bestimmte Konzernstrukturen und Rechtsformen dafür sorgen, dass Beschäftigte bei der Berechnung der für die Mitbestimmung entscheidenden Schwellenwerte anders berücksichtigt werden. Das Mitbestimmungsgesetz enthält zwar eigene Regeln zur Zurechnung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns, erfasst aber nicht jede denkbare Unternehmensstruktur.

Zahl paritätisch mitbestimmter Unternehmen langfristig rückläufig

Auch die absolute Zahl der paritätisch mitbestimmten Unternehmen hat sich über längere Zeit verändert. Im Jahr 2002 gab es noch 767 Unternehmen mit einem entsprechend zusammengesetzten Aufsichtsrat. Für 2024 weist die Hans-Böckler-Stiftung 667 Unternehmen aus. Gleichzeitig ist die deutsche Wirtschaft gewachsen und neue große Unternehmensgruppen sind entstanden.

Besonders ausgeprägt ist die Lücke nach früheren Untersuchungen im Handel und bei Dienstleistungen. Die Problematik reicht jedoch auch in andere Wirtschaftszweige hinein. Damit betrifft die Debatte nicht allein einzelne prominente Konzerne, sondern die grundsätzliche Reichweite eines zentralen Elements des deutschen Unternehmensrechts.

Forschung sieht nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer

Die Diskussion über Mitbestimmung dreht sich auch um ihre wirtschaftlichen Folgen. Eine 2026 veröffentlichte Auswertung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung untersuchte 384 wissenschaftliche Veröffentlichungen. Von 63 Studien, die konkrete wirtschaftliche Effekte berechneten, kamen jeweils rund ein Drittel zu positiven beziehungsweise neutralen Ergebnissen. Knapp ein Fünftel ermittelte überwiegend negative Wirkungen, insbesondere bei Bewertungen am Kapitalmarkt.

Bei Innovationen, Investitionen, Produktivität und Rentabilität überwiegen nach der Auswertung positive oder neutrale Befunde. Eine weitere Untersuchung der Stiftung kam Anfang 2026 zu dem Ergebnis, dass mitbestimmte Unternehmen stabilere Beschäftigungsverläufe und regelmäßigere Dividendenausschüttungen aufweisen.

Politik steht vor alten und neuen Regelungslücken

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat angekündigt, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Im Koalitionsvertrag stehen dabei unter anderem digitale Betriebsratsarbeit, Online-Betriebsversammlungen, elektronische Betriebsratswahlen und digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften im Mittelpunkt.

Die seit Jahren diskutierten Probleme bei der paritätischen Unternehmensmitbestimmung reichen jedoch darüber hinaus. Im Zentrum stehen vor allem gesellschaftsrechtliche Konstruktionen und das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Recht. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Schwelle von 2.000 Beschäftigten allein nicht garantiert, dass Arbeitnehmer tatsächlich die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat erhalten.

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