Modehaus Warth in der Insolvenz: Was aus den 14 Geschäften und Mitarbeitern wird

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Das traditionsreiche Modehaus Warth aus Baden-Württemberg hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Familienunternehmen besteht seit 162 Jahren und betreibt nach eigenen Angaben 14 Geschäfte an sieben Standorten. Knapp 90 Mitarbeiter sind von der wirtschaftlichen Krise betroffen. Trotz des Insolvenzantrags soll der Verkauf zunächst unverändert weitergehen. Die Geschäftsführung will das Unternehmen sanieren und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten. Welche Veränderungen dafür notwendig werden, ist noch offen.

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Modehaus Warth stellt Insolvenzantrag beim Amtsgericht Ravensburg

Die Modehaus Keller-Warth GmbH mit Sitz in Biberach an der Riß hat beim Amtsgericht Ravensburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Das Gericht ordnete bereits am 29. September 2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen an. Die entsprechende Bekanntmachung wurde am 2. Oktober veröffentlicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Winterhoff aus Ulm bestellt. Er soll die Vermögensverhältnisse des Unternehmens untersuchen und prüfen, welche Möglichkeiten für eine Fortführung bestehen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 107 IN 704/26 geführt. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens war bis zum 8. Oktober noch nicht bestätigt.

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Diese 14 Warth-Filialen sind von der Insolvenz betroffen

Nach der Unternehmensmitteilung vom 5. Oktober betreibt Warth derzeit 14 Geschäfte an sieben Standorten in Süddeutschland. Dazu gehören Biberach, Ravensburg, Laupheim, Riedlingen, Oberjoch, Überlingen und Freiburg.

Alle 14 Geschäfte sollen nach Angaben des Unternehmens zunächst geöffnet bleiben. Auch der reguläre Verkauf wird fortgeführt. Die Insolvenz bedeutet damit nicht, dass bereits Filialschließungen beschlossen wurden.

Allerdings soll das gesamte Filialnetz im Zuge der geplanten Sanierung wirtschaftlich überprüft werden. Welche Geschäfte langfristig bestehen bleiben und ob einzelne Standorte verändert werden müssen, ist bislang nicht entschieden. Konkrete Schließungspläne wurden in der Unternehmensmitteilung nicht genannt.

Knapp 90 Beschäftigte: Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben

Besonders bedeutsam ist der Insolvenzantrag für die knapp 90 Beschäftigten des Modeunternehmens. Die Geschäftsführung hat angekündigt, bei der geplanten Neuaufstellung möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu wollen.

Eine konkrete Zahl möglicher Stellenstreichungen wurde nicht genannt. Ebenso wenig liegt bislang eine bestätigte Entscheidung über einen Personalabbau vor.

Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, welche wirtschaftlichen Strukturen dauerhaft tragfähig sind. Dabei geht es nicht nur um die einzelnen Geschäfte, sondern auch um die Organisation des Unternehmens insgesamt.

Ob sich daraus Veränderungen für Mitarbeiter, einzelne Abteilungen oder Standorte ergeben, blieb zunächst offen. Eine konkrete Beschäftigungsgarantie für sämtliche Mitarbeiter gibt es bislang nicht.

Geschäftsführung nennt schwierige Bedingungen im Modehandel

Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verweist Warth auf mehrere Entwicklungen im stationären Einzelhandel. Nach Darstellung des Unternehmens wirken die Folgen früherer coronabedingter Geschäftsschließungen weiterhin nach.

Hinzu kommen eine schwächere Kundenfrequenz in Innenstädten, zurückhaltende Verbraucher und gestiegene Betriebskosten. Diese Faktoren hätten die wirtschaftlichen Voraussetzungen für traditionelle Modegeschäfte erheblich verändert.

Geschäftsführer Günter Warth erklärte in der Unternehmensmitteilung:

„Unsere über viele Jahre gewachsenen Strukturen sind unter den heutigen Bedingungen nicht mehr überall tragfähig.“

Gleichzeitig betonte er, dass das Unternehmen seine lange Geschichte fortsetzen wolle. Das Insolvenzverfahren soll den rechtlichen Rahmen schaffen, um Geschäftsmodell und Kostenstrukturen neu auszurichten.

Seit 1864 in Familienbesitz: Warth blickt auf 162 Jahre zurück

Die Geschichte des Unternehmens reicht bis ins Jahr 1864 zurück. Damals eröffnete Fritz Keller in Biberach ein Geschäft für Mode und Weißwaren. Daraus entwickelte sich über mehrere Generationen ein Einzelhandelsunternehmen mit unterschiedlichen Modekonzepten.

Heute wird Warth in fünfter Generation von Günter Warth geführt. Zum Angebot gehören Damenmode, Herrenmode und Geschäfte mit unterschiedlichen Markenschwerpunkten.

Das Stammhaus befindet sich weiterhin am Marktplatz in Biberach. Über Jahrzehnte erweiterte das Unternehmen seine Präsenz auf weitere Städte in Süddeutschland.

Auf der Unternehmenswebsite werden auch Geschäftskonzepte in Ulm und Konstanz aufgeführt. Die aktuelle Insolvenzmitteilung nennt dagegen 14 Geschäfte an sieben Standorten. Der Umfang der jeweils betroffenen Gesellschaften lässt sich daraus nicht vollständig bestimmen.

Insolvenz von Warth steht im Zusammenhang mit Problemen der Modebranche

Die Schwierigkeiten von Warth treffen auf ein insgesamt anspruchsvolles Marktumfeld. Der Handelsverband Textil, Schuhe und Lederwaren (BTE) hatte im März 2026 auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung zahlreicher Modegeschäfte hingewiesen.

Nach Berechnungen des Verbandes stieg der nominale Bekleidungsumsatz in Deutschland im Jahr 2025 lediglich um rund ein Prozent auf 57,14 Milliarden Euro. Während reine Onlinehändler Marktanteile gewinnen konnten, entwickelte sich der stationäre Bekleidungsfachhandel deutlich schwächer.

In einer BTE-Umfrage verzeichnete etwa jeder zweite stationäre Bekleidungshändler ein negatives operatives Ergebnis unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten.

Die Entwicklung verdeutlicht die Herausforderungen für klassische Modehäuser. Daraus lässt sich allerdings nicht unmittelbar auf die konkreten finanziellen Verhältnisse von Warth schließen.

Wie es nach dem Insolvenzantrag bei Warth weitergeht

Im nächsten Schritt muss der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der Modehaus Keller-Warth GmbH bewerten. Nach dem gerichtlichen Beschluss umfasst seine Aufgabe auch die Prüfung möglicher Voraussetzungen für eine Unternehmensfortführung.

Das Gericht hat zudem Beschränkungen für bestimmte finanzielle Verfügungen angeordnet. Über Bankkonten und offene Forderungen kann die Gesellschaft nicht mehr eigenständig verfügen. Diese Befugnisse liegen insoweit beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Für die Beschäftigten kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Insolvenzgeld infrage kommen. Die Bundesagentur für Arbeit sichert damit grundsätzlich rückständige Arbeitsentgelte für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ab. Ob und in welchem Umfang dies bei Warth erforderlich wird, ist bislang nicht bekannt.

Sanierung und Fortführung bleiben das erklärte Ziel

Die Geschäftsführung verfolgt nach eigenen Angaben weiterhin das Ziel, Warth als Modeunternehmen zu erhalten. Dafür sollen die wirtschaftlichen Strukturen und das bestehende Filialnetz überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ob alle bisherigen Geschäftsstandorte dauerhaft fortgeführt werden können, ist derzeit nicht entschieden. Auch zu möglichen Investoren, konkreten Einsparungen oder einem verbindlichen Zeitplan für die Sanierung wurden zunächst keine näheren Angaben gemacht.

Damit steht für das 162 Jahre alte Familienunternehmen eine wirtschaftliche Neuordnung an. Für Kunden bleibt der Einkauf in den 14 vom Unternehmen genannten Geschäften zunächst möglich. Für die knapp 90 Beschäftigten hängt die weitere Perspektive dagegen wesentlich vom Verlauf des Insolvenzverfahrens und den Ergebnissen der Sanierungsprüfung ab.

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