Warum Bergsteiger am Mont Blanc für den Heli zahlen mussten

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Am Mont Blanc ist ein Streit über die Evakuierung von 32 Bergsteigern entbrannt. Nachdem die Gruppe die Nacht am Refuge du Goûter verbracht hatte, wollten die Alpinisten wegen der Steinschlaggefahr nicht über den gefährdeten Goûter Korridor absteigen. Ein kostenloser Einsatz eines staatlichen Rettungshubschraubers kam jedoch nicht zustande. Ein Teil der Gruppe ließ sich anschließend gegen Bezahlung von einem privaten Helikopter ausfliegen, einige Bergsteiger stiegen zu Fuß ab. Über die Vorgeschichte gibt es inzwischen deutlich voneinander abweichende Darstellungen.

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Massive Steinschläge führten zur Schließung der Hütten

Auslöser waren die Bedingungen auf dem französischen Normalweg zum Mont Blanc. Die Gemeinde Saint Gervais verwies am 11. August auf Trockenheit, vorangegangene Hitzeperioden und erhebliche Steinschläge im Goûter Korridor. Die Bergführervereinigungen von Saint Gervais und Chamonix hatten Touren auf den Mont Blanc bereits ausgesetzt. Bürgermeister Jean Marc Peillex ordnete daraufhin die vorübergehende Schließung der Hütten Tête Rousse und Goûter einschließlich ihrer Winterräume an.

Der kommunale Erlass trat am 11. August um 14 Uhr in Kraft. Die Hütten sollten bis zu einer behördlich angeordneten Wiedereröffnung geschlossen bleiben. Auch am 19. August führte die französische Alpenvereinigung FFCAM beide Häuser weiterhin als geschlossen. Als Grund nannte sie ein sehr hohes Steinschlagrisiko im Goûter Korridor.

Entscheidend für den späteren Konflikt ist eine weitere Bestimmung des Erlasses. Alpinisten, die sich bei Inkrafttreten bereits an der Goûter Hütte befanden oder den Goûter Korridor auf dem Weg nach oben schon passiert hatten, durften dort noch die Nacht vom 11. auf den 12. August verbringen. Der Beschluss behandelte diese Personen damit ausdrücklich als Ausnahme von der sofortigen Schließung.

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Bürgermeister wirft Bergsteigern Missachtung von Warnungen vor

Peillex stellte den Ablauf am folgenden Tag anders in den Mittelpunkt. Nach seiner Darstellung hatten 32 Alpinisten in der Goûter Hütte übernachtet und anschließend eine kostenlose Abholung durch einen Hubschrauber der französischen Sécurité civile oder der Gendarmerie verlangt. Er warf ihnen vor, Warnungen der Bergführer aus Saint Gervais, Chamonix und Courmayeur sowie weiterer Stellen vor dem Aufstieg nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.

Nach Angaben des Bürgermeisters wurde die Situation mit dem Kommandeur des zuständigen Hochgebirgsgendarmeriezuges PGHM besprochen. Dabei sei keine Gefahrenlage festgestellt worden, die einen öffentlichen Rettungseinsatz erforderlich gemacht habe. Peillex erklärte zudem, die Verhältnisse im Korridor hätten sich am Morgen beruhigt, sodass ein Abstieg grundsätzlich möglich gewesen sei. Eine private Hubschrauberfirma erhielt daraufhin die Erlaubnis, Bergsteiger auf deren eigene Kosten auszufliegen. Einige Personen stiegen nach Angaben der Gemeinde stattdessen zu Fuß ab.

Für den privaten Flug wurden in mehreren Berichten 95 Euro je Person genannt. Die offizielle Mitteilung der Gemeinde nennt diesen konkreten Betrag allerdings nicht.

Alpenverein widerspricht der pauschalen Darstellung

Der Präsident der Fédération Française des Clubs Alpins et de Montagne, Charles Van der Elst, widersprach anschließend der Darstellung, die 32 Alpinisten hätten einfach eine bestehende Sperre ignoriert. Nach seiner Schilderung waren sie bereits auf der Route unterwegs, bevor die kommunale Schließung am 11. August angeordnet wurde. Auch Le Dauphiné Libéré berichtet, dass die betreffenden Bergsteiger vor Erlass der Anordnung aufgestiegen seien.

Der Wortlaut des Erlasses bestätigt zumindest, dass sich zum Zeitpunkt der Schließung bereits Alpinisten oberhalb des kritischen Bereichs befanden. Ihnen wurde ausdrücklich gestattet, noch eine Nacht an der Goûter Hütte zu bleiben. Daraus lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei ableiten, wo sich jede einzelne der 32 Personen um genau 14 Uhr befand oder welche Warnhinweise jeder von ihnen zuvor erhalten hatte.

Damit ist die Aussage, alle 32 hätten trotz bereits geltender Hüttensperre ihren Aufstieg begonnen, nicht belegt. Bereits vor dem kommunalen Erlass gab es allerdings Warnungen vor den problematischen Bedingungen und Empfehlungen, auf eine Besteigung zu verzichten. Die Gemeinde hatte auf starke Steinschläge hingewiesen, die örtlichen Bergführer hatten ihre Touren ausgesetzt.

Betroffener Bergsteiger schildert den Ablauf anders

Auch ein Teilnehmer der Gruppe widersprach nachträglich der Darstellung des Bürgermeisters. Gegenüber dem Bergmagazin ALPIN erklärte er, die Bergsteiger hätten erst am Nachmittag des 11. August von der Hüttenschließung erfahren. Nach seiner Darstellung wartete die Gruppe am folgenden Morgen zunächst auf eine Einschätzung der Bedingungen für den Abstieg. Hüttenpersonal habe einen Abstieg grundsätzlich für möglich gehalten, wegen des Steinschlags aber davon abgeraten. Diese Schilderung stammt von einem Beteiligten und ließ sich in ihren Einzelheiten zunächst nicht unabhängig bestätigen.

Sie passt allerdings in einem wesentlichen Punkt zum amtlichen Erlass: Personen, die bereits am Goûter angekommen waren oder den kritischen Korridor passiert hatten, durften dort die Nacht verbringen. Die Darstellung, die gesamte Gruppe habe eine bestehende Hüttensperre bewusst ignoriert und sei danach weiter aufgestiegen, greift deshalb zu kurz.

Keine verweigerte Notfallrettung

Auch die Bezeichnung als verweigerte Bergrettung ist nur eingeschränkt zutreffend. Nach der offiziellen Darstellung aus Saint Gervais lag keine medizinische oder sonstige akute Notlage vor, die nach Einschätzung des PGHM einen staatlichen Hubschraubereinsatz erforderlich gemacht hätte. Der Streit um die Bergrettung am Mont Blanc betrifft deshalb vor allem die Frage, wann eine vorsorgliche Evakuierung als öffentlicher Rettungseinsatz einzustufen ist und wann Bergsteiger die Kosten einer privaten Beförderung selbst tragen müssen.

Das französische Recht erlaubt Gemeinden grundsätzlich, unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Rettungseinsätze nach Sport und Freizeitaktivitäten ganz oder teilweise von Betroffenen zurückzufordern. Die Bedingungen müssen von der jeweiligen Kommune festgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden. Im konkreten Fall wurde jedoch nach der Darstellung der Gemeinde gerade kein öffentlicher Rettungseinsatz durchgeführt. Stattdessen erfolgte der Transport für einen Teil der Gruppe durch ein privates Unternehmen.

Der Fall lässt sich daher nicht auf die einfache Gegenüberstellung von leichtsinnigen Bergsteigern und einer verweigerten Rettung reduzieren. Belegt sind die außergewöhnlich hohe Steinschlaggefahr, die Schließung der beiden Hütten am 11. August um 14 Uhr, die Anwesenheit von 32 Alpinisten am Goûter sowie die Entscheidung gegen einen staatlichen Rettungseinsatz. Umstritten bleibt dagegen, welche Warnungen die einzelnen Bergsteiger zu welchem Zeitpunkt kannten und ob der Gruppe vorgeworfen werden kann, sich bewusst über die später verfügte Schließung hinweggesetzt zu haben.

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